Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05   

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https://dejure.org/2006,2848
OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05 (https://dejure.org/2006,2848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2006 - 20 U 70/05 (https://dejure.org/2006,2848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 20 U 70/05 (https://dejure.org/2006,2848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristsetzung für einen Anspruch aus einem konkreten Versicherungsfall; Gerichtliche Feststellung des Fortbestehens einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • versicherung-recht.de

    § 12 VVG a. F.

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    VVG § 7 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; VVG § 12 Abs. 3
    Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit bei einem Bildschirmarbeitsplatz

  • RA Kotz

    Bildschirmarbeitsplatz - Berufsunfähigkeit - Tippen der Tastatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit bei einer PC-Tätigkeit - Wirksame Belehrung über die Frist zur Geltendmachung des Versicherungsanspruchs nach § 12 Abs. 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit bei Bildschirmarbeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Fehlerhafte Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG:VR kann sich nicht auf Fristversäumnis berufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1227
  • VersR 2006, 1481
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05
    Die Frist kann, wie sich aus § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG ergibt, nur gesetzt werden in Bezug auf einen "erhobenen Anspruch", also einen Anspruch aus einem konkreten Versicherungsfall, nicht in Bezug auf die Wirksamkeit einer Anfechtung oder eines Rücktritts (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 1993, 41; Senat, VersR 2002, 297).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einem obiter dictum des (oben bereits zitierten) Senatsurteils vom 04.05.2001 (VersR 2002, 297 - dort unter Ziffer 1 am Ende).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 5 U 585/00
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05
    Dass der in dem Vorprozess verlesene Antrag - auf Feststellung des Fortbestehens der Versicherungen - jedenfalls an sich (d.h. vorbehaltlich der Norm des § 242 BGB) ungeeignet gewesen wäre, eine Frist nach § 12 Abs. 3 VVG zu unterbrechen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Saarbrücken, r+s 2001, 518), braucht daher nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05
    Ein solches Aufsplitten der PC-Tätigkeit der Klägerin verbietet sich; denn, wie vor dem Senat erörtert worden ist, macht diese Tätigkeit, so wie diese sie in gesunden Tagen zuletzt verrichtet hat, ohne das Bedienen der Tastatur keinen Sinn (vgl. nur BGH, VersR 2003, 631 - Automatenaufsteller).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.1989 - 5 U 76/88
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05
    Die Frist kann, wie sich aus § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG ergibt, nur gesetzt werden in Bezug auf einen "erhobenen Anspruch", also einen Anspruch aus einem konkreten Versicherungsfall, nicht in Bezug auf die Wirksamkeit einer Anfechtung oder eines Rücktritts (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 1993, 41; Senat, VersR 2002, 297).
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Führen die noch auszuübenden Verrichtungen nicht zu einem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt (vorbehaltlich der - hier aber nicht gegebenen - Möglichkeit einer Umorganisation) vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie einnehmen (BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; Senat, Urteil vom 10.05.2006 - 20 U 70/05, VersR 2006, 1481).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 28 U 139/07

    Anwaltshaftung wegen Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG - Mithaftung

    Insoweit ist anerkannt, dass ein einheitlicher Lebensvorgang nicht in seine Elemente aufgespaltet werden darf und diese dann isoliert quantifizierend nach ihrem Anteil an der beruflichen Tätigkeit bemessen werden können (BGH VersR 2003, 631, 632; OLG Hamm VersR 2006, 1481).

    Ohne den unmittelbaren persönlichen Kontakt zu den Kunden, die beraten werden sollen, macht aber die Tätigkeit, wie sie von der Klägerin in gesunden Tagen verrichtet worden ist, keinen Sinn (vgl. zu ähnlichen Konstellationen: BGH VersR 2006, 1481, 1482 - technische Angestellte; BGH VersR 2003, 631, 632 - Automatenaufsteller).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13864
OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung; Magnetfeldtherapie als anerkannte Heilmethode; Vermutung der Dringlichkeit in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten; Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung; Antragsbefugnis des Verbandes; Werbung für ...

  • Judicialis

    ZPO § 540; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 2; ; HWG § 3 Nr. 1; ; MPG § 4 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Bewerbung eines medizinischen Gerätes mit der - tatsächlich nicht gesicherten - Wirksamkeit der damit durchzuführenden Therapie; Dringlichkeitsvermutung und Widerlegung nach § 12 Abs. 2 UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 LA 102/03

    Magnetfeld-Therapie, Beihilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 70/05
    Schließlich zählt die Magnetfeldtherapie nach dem Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 19.02.1992 nicht zu den anerkannten Behandlungsmethoden mit der Folge, dass die gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der Anwendung von Magnetfeldern zur Induzierung von Strömen durch chirurgisch implantierte Spulen) die Kosten einer derartigen Behandlung nicht übernehmen; Aufwendungen für die Anschaffung eines sog. Magnetfeldtherapiegerätes sind mangels wissenschaftlicher Anerkennung nicht beihilfefähig (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2004, AZ: 3 LA 102/03); Aufwendungen für die Behandlung mit einer Magnetfeldtherapie sind zudem nicht steuerlich absetzbar, weil die Therapie nicht allgemein anerkannt ist (BFH Beschluss vom 20.11.2003, BFV-NV 2004, 335, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08

    Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware

    - 84 O 4/04 - OLG Koblenz, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 4 U 1768/05 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2006 - I-20 U 70/05 - OLG I. , Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 W 70/05 -, jeweils zitiert nach juris; zur grundsätzlichen Kritik an der Wirksamkeit der Magnettherapie vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Magnet-feldtherapie.
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