Rechtsprechung
OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
DS-GVO Art. 2 Abs. 1, Art. 4, Art. 6
Kein Datenschutzverstoß bei Namensnennung in der Tagesordnung - rewis.io
Zulässigkeit der Nennung von Eigentümern, in deren Wohnung Legionellenbefall festgestellt wurde, gegenüber den anderen Eigentümern; kein Schadensersatz aus DSGVO
- rewis.io
Wohnung, Verwendung, Daten, Hausverwaltung, Anspruch, Beurteilung, Leistung, Beschlussfassung, Information, Kostenentscheidung, Namensnennung, Streitwert, Verordnung, Verwaltung, Verarbeitung personenbezogener Daten
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Legionellen in der WEG: Verwalter darf in Einladung zur Eigentümerversammlung Namen der betroffenen Wohnungseigentümer angeben; Art. 6 DSGVO
- datenschutz-guru.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO Verarbeitung von Daten in der mit einer Einladung zu einer Eigentümerversammlung verschickten Tagesordnung Verwendung von Eigentümernamen Weitergabe einer Mailadresse
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Datenschutzverletzung bei Mitteilung des Legionellenbefalls einer Wohnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen DSGVO durch Einladung zur Eigentümerversammlung unter namentlicher Nennung von Wohneinheiten mit Legionellenbefall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Legionellenbefall: Verwalter darf betroffenen Wohnungseigentümer nennen
- datenschutz-guru.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch bei Nennung von Eigentümer bei Legionellenbefall in der Wohnungseigentümerversammlung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Externer Datenschutzbeauftragter haftet nicht für DSGVO-Verstöße seiner Auftraggebers
- presseportal.de (Kurzinformation)
Name darf genannt werden - WEG-Verwalter informierte Eigentümer nach Legionellenbefall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwalter darf in Einladung zur Eigentümerversammlung wegen Legionellenbefalls Namen des betroffenen Wohnungseigentümers mitteilen - Kein Verstoß gegen DSGVO
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Datenschutzverletzung bei namentlicher Zuordnung des Legionellenbefalls einer Einheit? (IMR 2022, 74)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 06.11.2020 - 51 O 513/20
- OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20
Papierfundstellen
- NZM 2022, 385
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Auszug aus OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20
Denn nur bei Kenntnis, wer von den Teilnehmern der Eigentümerversammlung von dem Legionellenbefall betroffen war, konnten die übrigen Miteigentümer die einzelnen Redebeiträge zutreffend einordnen und Nachfragen an die betroffenen Eigentümer stellen etwa zum Umfang der Arbeiten in den betroffenen Wohnungen oder an den im Sondereigentum stehenden Wasserarmaturen (vgl. VGH 20 CS 14.1663), oder zu - auch vom Kläger selbst behaupteten - angekündigten Mietminderungen des betroffenen Mieters, und mit den betroffenen Eigentümern über etwaige Ansprüche der Miteigentümergemeinschaft oder die Verteilung der entstandenen und noch anfallenden Kosten diskutieren. - LG Landshut, 06.11.2020 - 51 O 513/20
Jemanden über einen Anwalt zu verklagen, stellt keine Datenschutzverletzung dar
Auszug aus OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 6. November 2020, Az. 51 O 513/20, wird zurückgewiesen. - OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde …
Auszug aus OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20
Auch ist die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft (vgl. OLG München, 32 Wx 177/06, juris Rn. 9).
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 78/22 Die Beklagte will sich - wie im Termin erörtert - schwerlich darauf berufen, Dateien mit (auch) personenbezogenen Daten des Klägers zusammenhanglos wie "auf losen Zetteln" (dazu OLG München v. 27.10.2021 - 20 U 7051/20, juris Rn. 3) beliebig in Dateiablagen "verteilt" zu haben; eine strukturierte Ablage steht außer Frage.