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OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 73/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 81 Abs. 2 VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung des Entschädigungsanspruchs aus einer Wohngebäudeversicherung wegen Brandschadens bei grober Fahrlässigkeit (hier: Entsorgung der Kaminasche in eine Plastikmülltonne)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.04.2010 - 9 O 404/09
- OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 73/10
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob …
60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10).