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OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 94 § 7 I Nr. 2 a
Für die Bemessung nach der Gliedertaxe ist auf den Sitz der Verletzung abzustellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.2009 - 37 O 617/08
- OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 789
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1991 - IV ZR 60/90
Hand- und Fingerverletzungen - Berechnung der Versicherungssumme - …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413).Diese Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit des verbliebenen, aber nicht durch den Unfall verlorenen oder selbst dauergeschädigten Restgliedes oder Teilbereichs eines Gliedes sind jedoch in den Prozentsätzen der Gliedertaxe bereits berücksichtigt (BGH VersR 1991, 413).
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413). - BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413).
- LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr …
- jedenfalls nach außen - um einen unabhängigen Finanzdienstleister, also einen Versicherungsmakler im Sinne von § 93 HGB handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2009, AZ: I-20 U 79/09).