Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8003
OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 86/07 (https://dejure.org/2007,8003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2007 - I-20 U 86/07 (https://dejure.org/2007,8003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - I-20 U 86/07 (https://dejure.org/2007,8003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines Hinweises auf sonstige Preisbestandteile einer Flugreise in Form von bei jeder Flugreise notwendigen Leistungen Dritter; Unterlassungsanspruch wegen als unlautere Wettbewerbshandlung beanstandeter Werbung; Gestaltung einer Internetseite als ...

  • kanzlei.biz

    Fluglinien müssen Preise mit Kerosinzuschlag angeben

  • reise-recht-wiki.de

    Werbung für Flugticktes einer Fluggesellschaft muss Endpreise und damit Zuschläge für Kerosin und Steuern enthalten (hier: Werbung der Fluggesellschaft LTU)

  • online-und-recht.de
  • rabüro.de

    Preisangabe einer Flugreise muss Flughafengebühren und Steuern enthalten

  • Judicialis

    UKlaG § 2 Abs. 1; ; UKlaG § ... 4; ; PAngV § 1; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; PAngV § 1 Abs. 6 S. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 5 S. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggesellschaften müssen mit Endpreisen werben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fluggesellschaften müssen mit Endpreisen werben - Aktuelles Urteil setzt Signal für mehr Preistransparenz - EU-Kommission deckt europaweit Missstände auf

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Die Vorschriften der PAngV stellen eine solche gesetzliche Vorschrift dar, denn nach dem Zweck der PAngV soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH, Urt. v. 15.01.2004, I ZR 180/01 - "FrühlingsgeFlüge", Juris Rn. 23 = GRUR 2004, 435 ff.; BGH, Urt. v. 05.07.2001, I ZR 104/99 - "Fernflugpreise", GRUR 2001, 1166, 1168).

    Dazu gehören bei einer Flugreise neben dem Flugtarif auch diejenigen Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen, wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie die bei der Flugreise anfallenden Steuern (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 104/99 - Fernflugpreise Juris Rn. 28 = GRUR 2001, 1166; BGH, Urt. v. 03.04.2003, I ZR 222/00 - Internet-Reservierungssystem, Juris Rn. 24 = GRUR 2003, 889).

    Dementsprechend ist dann, wenn unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben wird, die aus der Sicht der Letztverbraucher als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsschlusses erscheinen, ein sich auf das einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 104/99 - Fernflugpreise, Juris Rn. 28 = GRUR 2001, 1166 m.zahlr.w.N.).

    Abgesehen davon, dass die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise unabhängig davon ist, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen, oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (BGH, Urt. v. 05.07.2001, I ZR 104/99 - Fernflugpreise, Juris Rn. 29 = GRUR 2001, 1166), zeichnet es die beanstandete Werbung gerade aus, dass weder der "Sternchenhinweis" selber, noch das hinweisende "Sternchen" unschwer erkennbar sind.

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Dazu gehören bei einer Flugreise neben dem Flugtarif auch diejenigen Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen, wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie die bei der Flugreise anfallenden Steuern (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 104/99 - Fernflugpreise Juris Rn. 28 = GRUR 2001, 1166; BGH, Urt. v. 03.04.2003, I ZR 222/00 - Internet-Reservierungssystem, Juris Rn. 24 = GRUR 2003, 889).

    Nach der Rechtsprechung der BGH reicht es zwar aus, wenn die Endpreise aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung, etwa durch einen Wechsel in ein Preisverzeichnis oder durch weitere fortlaufende Eingabe in das Reservierungssystem der Beklagten festgestellt werden können, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzer klar und unmissverständlich hierauf hingewiesen werden (BGH, Urt. v. 03.04.2003, I ZR 222/00 - Internet-Reservierungssystem, Juris Rn. 27 = GRUR 2003, 889).

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082; BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249; BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Bei der Bewertung sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, zu denen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, eine besondere Anreizwirkung der Werbung für den Umworbenen sowie die Größe des erzielten Wettbewerbsvorsprungs gehören können (so zu § 13 Abs. 2 UWG a.F. BGH Urt. v. 05.10.2000, I ZR 210/98 - Immobilienpreise, GRUR 2001, 258, 259).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082; BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249; BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Nicht nur unerheblich in diesem Sinne ist ein Nachteil, wenn er nicht so geringfügig ist, dass ein durchschnittlicher Verbraucher ihm keine Bedeutung beimisst (Köhler, GRUR 2005, 1, 9).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082; BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249; BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Die Vorschriften der PAngV stellen eine solche gesetzliche Vorschrift dar, denn nach dem Zweck der PAngV soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH, Urt. v. 15.01.2004, I ZR 180/01 - "FrühlingsgeFlüge", Juris Rn. 23 = GRUR 2004, 435 ff.; BGH, Urt. v. 05.07.2001, I ZR 104/99 - "Fernflugpreise", GRUR 2001, 1166, 1168).
  • OLG Stuttgart, 21.10.1983 - 2 U 36/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
    Dabei ist anerkannt, dass der am Blickfang teilhabende Hinweis dadurch erfolgen kann, dass mittels eines "Sternchens" auf den eigentlichen klarstellenden Hinweis verwiesen wird (OLG Stuttgart, Urt. v. 21.10.1983, 2 U 36/83 - Sternchenwerbung, WRP 1984, 170, 171).
  • LG Leipzig, 19.03.2010 - 2 HKO 1900/09

    Zur Werbung mit Flugpreisen ohne Angabe von Zusatzkosten in Form eines

    Von der unzutreffenden zu niedrigen ("End-") Preisangabe geht eine erhebliche Anlockwirkung aus, sich mit den Angeboten des Werbenden zu befassen und eine Buchung zum tatsächlichen Preis zu veranlassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2007 - 20 U 86/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht