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   OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91   

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https://dejure.org/1992,3164
OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91 (https://dejure.org/1992,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.1992 - 20 U 89/91 (https://dejure.org/1992,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 20 U 89/91 (https://dejure.org/1992,3164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen Fahrzeugdiebstahl; Anspruch auf Entschädigung für den Diebstahl eines Fahrzeugs bei fehlendem Eingang des Versicherungsantrages bei der Agentur; Hinreichende Wahrscheinlichkeitsmomente oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 06.08.1990 - 5 U 77/89
    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Die Akten 5 U 77/89 OLG Bamberg und 3 O 3/90 LG Essen lagen im Senatstermin vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil vom 27.11.1990 (5 U 77/89) festgestellt, daß es sich dabei um einen manipulierten Unfall gehandelt habe, und dies u.a. darauf gestützt ..., daß das Fahrzeug des Klägers bereits vor dem 21.06.1988 erhebliche Vorschäden aufgewiesen haben müsse, Letzteres erscheint dem Senat nicht unbedenklich.

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Dazu genügt die Feststellung solcher Tatumstände, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige Rechtsprechung BGH VersR 84, 29 = VVGE § 12 AKB Nr. 5; VersR 87, 146; VersR 90, 45, 46).

    Vielmehr muß der Versicherer konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, welche die Annahme einer Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (BGH VersR 84, 29).

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 183/77

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Anzeige- und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Sinn der Aufklärungspflicht ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgerechte Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 79, 176).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Zwar ist § 33 Abs. 2 VVG auf die Aufklärungspflicht nach § 34 VVG sowie die entsprechenden Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (hier: § 7 I Nr. 2 AKB) nicht entsprechend anwendbar (BGH VersR 82, 182, 183 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Diese strenge Sicht ist aber nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch nicht Kenntnis über die entsprechenden Tatsachen besitzt (Senat NJW-RR 90, 1310 = VVGE § 7 AKB Nr. 15).
  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84

    Inanspruchnahme einer Versicherung für einen Brandschaden vor Einlösung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
    Beweis für ein kollusives Zusammenwirken und damit Nichtigkeit des Vertrages hat die Beklagte, die insoweit die Beweislast trägt (BGH VersR 86, 131), jedoch nicht angetreten.
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Fehlt dieses, verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb auch die Sanktion der Leistungsfreiheit nicht rechtfertigen (OLG Hamm VVGE § 7 AKB Nr. 15 und ZfS 1993, 161; OLG Köln VersR 1996, 449 (LS); Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 7 AKB Rdn 10; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung 2. Aufl. § 7 AKB Rdn. 43).
  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Etwas anderes kann zwar z.B. dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer seine eigenen Angaben ausdrücklich unter den Vorbehalt des Ermittlungsergebnisses stellt bzw. im Zusammenhang mit seinen Angaben ausdrücklich auf die Ermittlungsakten verweist (vgl. Prölss/Martin a.a.O. Rn 18) oder wenn der Versicherer erwiesenermaßen sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (vgl. Senatsurteil v. 18.02.2000, 20 U 68/99, Zitat nach juris = VersR 2001, 1419; Senatsurteil v. 12.02.1992, 20 U 89/91, Zitat nach juris = RuS 1993, 442).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96

    Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls;

    Dann können falsche Angaben des Versicherungsnehmers nicht als Aufklärungspflichtverletzung gewertet werden ( OLG Hamm r+s 1993, 442, 443 ).

    Wird der unvollständig ausgefüllte Fragebogen aber vom Versicherer zurückgesandt, gibt dieser zu erkennen, daß er mit der Nachreichung des vollständig ausgefüllten Fragebogens einverstanden ist und kann aus der unvollständigen Beantwortung keine Leistungsfreiheit mehr herleiten ( OLG Hamm r+s 1993, 442 ).

  • OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

    Etwas anderes kann zwar z.B. dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer seine eigenen Angaben ausdrücklich unter den Vorbehalt des Ermittlungsergebnisses stellt bzw. im Zusammenhang mit seinen Angaben ausdrücklich auf die Ermittlungsakten verweist (vgl. Prölss/Martin a.a.O.) oder wenn der Versicherer erwiesenermaßen sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (vgl. Senatsurteil v. 18.02.2000, 20 U 68/99, Zitat nach juris = VersR 2001, 1419; Senatsurteil v. 12.02.1992, 20 U 89/91, Zitat nach juris = RuS 1993, 442).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04

    Versicherungsvertragsrecht - Muss der VR seine Belehrung wiederholen, um bei

    Soweit der Versicherer über einzelne den Versicherungsfall betreffende Punkte bereits ausreichend informiert ist, bedarf es keiner Aufklärung mehr (OLG Hamm r+ s 1993, 442; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1310).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2001 - 7 U 4/00

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Täuschungsabsicht

    Hiervon besteht allerdings für den Fall eine Ausnahme, dass der Versicherungsagent und der Versicherungsnehmer kollusiv zusammen gearbeitet haben (vgl. BGH NJW 93, 2807; OLG Köln R + S 83, 172; 91, 320; OLG Hamm R + S 93, 442, Römer-Langheid a.a.O.; Prölss in Prölss-Martin, VVG, 26. Auflage, Randnummer 10 zu § 22 VVG).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit

    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Köln, 19.12.1997 - 9 U 213/96

    Anforderungen an den Vorsatz bei Falschangaben in der Schadensersatzanzeige an

    Zwar ist es richtig, daß in bestimmten Fällen objektiv falsche Angaben des Versicherungsnehmers nicht als Aufklärungspflichtverletzung gewertet werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm r+s 1993, 442).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 217/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Verstoß des

    Zwar würde es in dem Fall an einer Aufklärungspflicht fehlen, gegen die der Kläger verstoßen haben könnte (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1310; r + s 1993, 442, 443).
  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96

    Keine Widerlegung der Vorsatzvermutung durch behauptetes Vergessen; Pflicht zur

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