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   OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - I-20 U 96/09   

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https://dejure.org/2010,65894
OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,65894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,65894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,65894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung eines Vandalismusschadens durch eine betriebsfremde Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 3; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung eines Vandalismusschadens durch eine betriebsfremde Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Im Geltungsbereich des Warenzeichengesetzes galt der Grundsatz der internationalen Erschöpfung des Zeichenrechts (BGH, GRUR 1996, 271, 273 - Gefärbte Jeans).

    Erst mit Inkrafttreten des Markengesetzes zum 1. Januar 1995 wurde ihr mit dem restriktiven Erschöpfungsgrundsatz aus § 24 Abs. 1 MarkenG der Boden entzogen, mit der Folge, dass der von der Zustimmung der Klägerin nicht gedeckte Import der Motorräder unter ihrer Marke in den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Zukunft untersagt ist (BGH, GRUR 1996, 271, 274 - Gefärbte Jeans).

    Der Gesetzgeber sah sich nicht gehindert, den Grundsatz der internationalen Erschöpfung durch eine Beschränkung der Erschöpfung auf den Europäischen Wirtschaftsraum abzulösen (BT-Drucks. 12/6581 S. 81 re. Sp. o.) und Unterlassungsansprüche, welche bisher an einer internationalen Erschöpfung scheiterten, nunmehr gemäß § 14 Abs. 5 i.V. mit § 24 Abs. 1 MarkenG zu gewähren (BGH, GRUR 1996, 271, 274 - Gefärbte Jeans).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Die vom Senat angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2006, 235) stamme aus dem Nachbarrecht und könne auf das Markenrecht nicht übertragen werden.

    Jede neue Einwirkung löst einen neuen Anspruch aus; die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen, so dass es an einem Zeitmoment fehlt (BGH, NJW-RR 2006, 235, 236).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 4/04

    Kosten des Streithelfers bei Klagerücknahme nach Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Eine Vereinbarung der Parteien geht jeder anderen Regelung, auch § 269 Abs. 3 ZPO, vor (BGH, NJW-RR 2004, 1506, 1507).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Die Verwirkung von Abwehransprüchen setzt im Kennzeichenrecht voraus, dass in Folge eines länger andauernden ungestörten Gebrauchs der angegriffenen Bezeichnung beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiger Besitzstand entstanden ist, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben soll, weil er auf Grund des Verhaltens des Rechtsinhabers darauf vertrauen konnte, dieser dulde die Verwendung des Zeichens (BGH, GRUR 2008, 1104 Tz. 33 - Haus & Grund II; BGH, GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; Ströbele/Hacker Markengesetz, 9. Aufl., § 21 Rn. 36).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die im Übrigen an eine reichsgerichtliche Rechtsprechung anknüpft (JW 1935, 1775), steht der von der Beklagten angeführte Beschluss vom 25. März 2010, V ZR 159/09, (BeckRS 2010, 11495) nicht entgegen.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Vielmehr ist die Verjährbarkeit eines Anspruchs ein allgemeines Rechtsprinzip, weshalb die Verjährung gemeinschaftsrechtlicher Ansprüche nach nationalem Recht mit diesem zu vereinbaren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. April 2010, C-542/08, Tz. 41).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2009 - 2a O 267/08

    Anforderungen an eine konkludente Zustimmung eines Markeninhabers zu einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 13.05.2009, Az. 2a O 267/08, die Klage abzuweisen.
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Soweit die Beklagte im Rahmen von Rückrufaktionen für Motorräder außereuropäischer Herkunft von der Honda Motor Europe (North) GmbH angeschrieben worden ist, sind diese Schreiben nur Ausdruck der gerade Motorradhersteller treffenden Verkehrssicherungspflicht (BGH, GRUR 1987, 191, 192, 193 - Motorrad-Lenkerverkleidung).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
    Die Verwirkung von Abwehransprüchen setzt im Kennzeichenrecht voraus, dass in Folge eines länger andauernden ungestörten Gebrauchs der angegriffenen Bezeichnung beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiger Besitzstand entstanden ist, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben soll, weil er auf Grund des Verhaltens des Rechtsinhabers darauf vertrauen konnte, dieser dulde die Verwendung des Zeichens (BGH, GRUR 2008, 1104 Tz. 33 - Haus & Grund II; BGH, GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; Ströbele/Hacker Markengesetz, 9. Aufl., § 21 Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 20 U 169/12

    Abmahnung eines Energieversorgungsunternehmens wegen wettbewerbswidriger

    Jede neue Einwirkung löst einen neuen Anspruch aus; die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen, so dass es an einem Zeitmoment fehlt (Senat, Urt. v. 31. Dez. 2010, I-20 U 96/09, BeckRS 2012, 15787).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.08.2010 - I-20 U 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12357
OLG Köln, 20.08.2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12357)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.08.2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12357)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. August 2010 - I-20 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 IIb
    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass eine vollkommen zweifelsfreie Überzeugung von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung nicht verlangt wird, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreicht, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; 123, 217).

    Verbleiben aber vernünftige Zweifel an einer Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei der Herbeiführung eines Versicherungsfalls, geht dies zu Lasten des Versicherers; die Grauzone ungeklärter Fälle liegt in seinem Risikobereich (BGHZ 123, 217).

  • LG Köln, 08.04.2009 - 20 O 201/08

    Anspruch aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen Vandalismusschäden an

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. April 2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 201/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass eine vollkommen zweifelsfreie Überzeugung von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung nicht verlangt wird, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreicht, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; 123, 217).
  • OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03

    Beweislastverteilung für den Versicherungsfall "Brand oder Explosion" in der

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Dass der Täter nicht betriebsfremd war, steht demgegenüber zur vollen Beweislast des Versicherers, dem insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (BGH, aaO; OLG Köln, - 9. Zivilsenat -VersR 2008, 1389; OLG Koblenz, VersR 2005, 783).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des BGH vom 24. Juni 2006 (VersR 2006, 1066) betrifft eine im Wortlaut abweichende Klausel ("Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat").
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts bedarf es im vorliegenden Fall nicht - entsprechend den Grundsätzen, die zum Kfz-Diebstahl entwickelt worden sind - der Zuerkennung von Beweiserleichterungen (so bereits BGH, VersR 1997, 1095).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Die entsprechende Regelung in § 13 Abs. 3 a) AKB ist wirksam (so ausdrücklich für die hier in Rede stehende Klausel: BGH, VersR 2010, 208).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 9 U 35/07

    Wenn es um einen Versicherungsfall aufgrund Vandalismus geht, hat der

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Dass der Täter nicht betriebsfremd war, steht demgegenüber zur vollen Beweislast des Versicherers, dem insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (BGH, aaO; OLG Köln, - 9. Zivilsenat -VersR 2008, 1389; OLG Koblenz, VersR 2005, 783).
  • OLG Köln, 06.05.1982 - 5 U 18/81
    Auszug aus OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09
    Diese erfasst jedoch nur die Kosten, die durch das Sachverständigenverfahren selbst entstanden sind (mithin die Kosten des Obmanns und die Kosten der beteiligten Sachverständigen in diesem Verfahren; vgl. insoweit OLG Köln, - 5. Zivilsenat -VersR 1983, 847).
  • LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12

    Kaskoversicherung - Nachweis eines Vandalismusschadens

    Vielmehr kann die Beschädigung durch mut- oder böswilliger Handlungen durch Besichtigung des Fahrzeuges und Begutachtung der Schäden festgestellt werden (BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96; OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

    Für die Verursachung des Schadens durch nicht betriebsfremde Personen ist die Beklagte in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet, der insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96; OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

  • LG Köln, 13.04.2011 - 20 O 22/10

    Wiederherstellungsaufwand aufgrund Vandalismusschadens als Zahlungsanspruch des

    Die Beklagte ist vielmehr aufgrund der Art und Weise, in der die Schäden dem Pkw zugefügt worden sind, der Auffassung, dass jener Zustand nicht durch betriebsfremde Personen herbeigeführt worden ist, wofür sie jedoch die volle Beweislast trifft, ohne dass eine Beweisaufnahme zum "äußeren Bild" des Vandalismusschadens geboten wäre (OLG Köln, Urt. v. 20.08.2010, I-20 U 96/09, zu recherchieren über juris).
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