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   OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09   

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OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,20300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2009 - 20 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,20300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2009 - 20 UF 105/09 (https://dejure.org/2009,20300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Wertermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1379
    Kosten der Wertermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Pforzheim - 2a F 284/08
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 451
  • FamRZ 2009, 1909
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09
    Darüber hinaus hat jeder Ehegatte das Recht, die Ermittlung der Werte der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten zu verlangen, § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die diesbezüglichen Kosten selbst zu tragen (BGH FamRZ 1982, 682 ; FamRZ 1991, 316 ; NJW-RR 1992, 188; FamRZ 2009, 595 ).

    Die Vorschrift des § 1377 Abs. 2 Satz 3 BGB hat ihren Grund in dem besonderen Interesse, das jeder Ehegatte an der Aufzeichnung seines Anfangsvermögens hat und kann daher bei der Feststellung des Wertes des Endvermögens durch einen Sachverständigen nicht entsprechend herangezogen werden (BGH FamRZ 1982, 682 ).

    Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung sind die Kosten eines zur Wertermittlung des Endvermögens erforderlichen Gutachtens vom Auskunftsgläubiger zu tragen, da diese Lösung der Interessenlage beider Parteien entspricht (BGH FamRZ 1982, 682 ; 2007, 711 ).

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90

    Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09
    Darüber hinaus hat jeder Ehegatte das Recht, die Ermittlung der Werte der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten zu verlangen, § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die diesbezüglichen Kosten selbst zu tragen (BGH FamRZ 1982, 682 ; FamRZ 1991, 316 ; NJW-RR 1992, 188; FamRZ 2009, 595 ).
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09
    Darüber hinaus hat jeder Ehegatte das Recht, die Ermittlung der Werte der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten zu verlangen, § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die diesbezüglichen Kosten selbst zu tragen (BGH FamRZ 1982, 682 ; FamRZ 1991, 316 ; NJW-RR 1992, 188; FamRZ 2009, 595 ).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 150/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09
    Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung sind die Kosten eines zur Wertermittlung des Endvermögens erforderlichen Gutachtens vom Auskunftsgläubiger zu tragen, da diese Lösung der Interessenlage beider Parteien entspricht (BGH FamRZ 1982, 682 ; 2007, 711 ).
  • BGH, 30.10.1991 - XII ZB 127/91

    Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Wertermittlung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09
    Darüber hinaus hat jeder Ehegatte das Recht, die Ermittlung der Werte der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten zu verlangen, § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die diesbezüglichen Kosten selbst zu tragen (BGH FamRZ 1982, 682 ; FamRZ 1991, 316 ; NJW-RR 1992, 188; FamRZ 2009, 595 ).
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