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   OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08   

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https://dejure.org/2009,28780
OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08 (https://dejure.org/2009,28780)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2009 - 20 VA 13/08 (https://dejure.org/2009,28780)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2009 - 20 VA 13/08 (https://dejure.org/2009,28780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 S 1 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 28 Abs 1 S 4 GVGEG
    Justizverwaltungshandeln: Allgemeiner Feststellungsantrag auf gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf eine jahrelange gerichtliche Bestellungspraxis zum Zwangsverwalter; generelles Feststellungsinteresse rechtwidrigen Übergehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Justizverwaltungshandeln: Allgemeiner Feststellungsantrag auf gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf eine jahrelange gerichtliche Bestellungspraxis zum Zwangsverwalter; generelles Feststellungsinteresse rechtwidrigen Übergehens)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Im Verfahren 20 VA 9/07 des Senats begehrte er durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm Gründe dafür mitzuteilen, dass er im Zeitraum vom 14.01.2002 bis 18.04.2007 in einem bestimmten Teil des nunmehrigen Amtsgerichtsbezirks O2 nicht zum Zwangsverwalter bestellt wurde.

    Wegen des seinerzeit maßgeblichen Sachverhalts und des diesbezüglichen Vorbringens des Antragstellers wird auf die Beschlüsse des Senats vom 29.01.2008 (= NZM 2008, 701) und 19.03.2008 verwiesen.

    Die Bescheide aus den Jahren 2005 und 2007, die Gegenstand des Verfahrens 20 VA 9/07 des Senats waren und dort erörtert wurden, wären dazu nicht geeignet, unabhängig von der Frage, ob sie im Hinblick auf § 26 Abs. 1 EGGVG zulässigerweise noch angegriffen werden könnten (vgl. Seiten 5 ff. des Beschlusses vom 29.01.2008).

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05

    Zwangsverwaltung: Vorauswahlverfahren für die Bestellung zum Zwangsverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Ob die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur Vorauswahl bzw. Auswahl von Insolvenzverwaltern aufgestellt hat, auf die Bestellung von Zwangsverwaltern überhaupt übertragen werden können, wird verbreitet mangels eigenständigem Berufsbild des Zwangsverwalters abgelehnt (vgl. etwa OLG Koblenz RPfleger 2005, 618, und die weiteren Hinweise des Senats im Beschluss vom 29.01.2008, Seite 7; vgl. auch Morvilius, Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung, 2. Aufl., Rz. 886 und Dassler/Schiffhauer, ZVG, 13. Aufl., § 150 Rz. 9).

    Handelt es sich bei der Bestellung von Zwangsverwaltern jedoch ausschließlich um Rechtsprechungsakte und nicht um Justizverwaltungsakte, so käme die Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG ohnehin nicht in Betracht, weil es an einem "Justizverwaltungshandeln" im Sinne der genannten Vorschriften fehlen würde (vgl. dazu Depre EwiR 2006, 139 und die weiteren Nachweise im Beschluss des Senats vom 29.01.2008).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 VA 1/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten in Hinterlegungssachen: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.02.2006, 20 VA 1/06, zitiert nach juris) das Antragsverfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG dann nicht in Betracht kommt, wenn sich die angegriffene Maßnahme schon vor Antragstellung in jenem Verfahren erledigt hat, weil es dann dem Antragsteller in der Regel von Anfang an um die Amtshaftungsfrage geht und die Frage der Rechtswidrigkeit im Amtshaftungsverfahren, wenn auch als Vorfrage, mit zu entscheiden ist (vgl. auch die Nachweise bei Kissel/Mayer, a.a.O., § 28 EGGVG Rz. 19; vgl. zuletzt KG, Beschluss vom 04.06.2009, 1 VAs 22/09, zitiert nach juris), fehlt es vorliegend an der Bezugnahme auf konkretes Verwaltungshandeln im Einzelfall.
  • KG, 04.06.2009 - 1 VAs 22/09

    Rechtsweg für die Überprüfung eines Justizverwaltungsaktes: Ablehnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.02.2006, 20 VA 1/06, zitiert nach juris) das Antragsverfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG dann nicht in Betracht kommt, wenn sich die angegriffene Maßnahme schon vor Antragstellung in jenem Verfahren erledigt hat, weil es dann dem Antragsteller in der Regel von Anfang an um die Amtshaftungsfrage geht und die Frage der Rechtswidrigkeit im Amtshaftungsverfahren, wenn auch als Vorfrage, mit zu entscheiden ist (vgl. auch die Nachweise bei Kissel/Mayer, a.a.O., § 28 EGGVG Rz. 19; vgl. zuletzt KG, Beschluss vom 04.06.2009, 1 VAs 22/09, zitiert nach juris), fehlt es vorliegend an der Bezugnahme auf konkretes Verwaltungshandeln im Einzelfall.
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Der Senat hat in seiner oben in Bezug genommenen Entscheidung vom 29.01.2008, Seite 8, darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht (in NJW 2006, 2613) für die Auswahl von Insolvenzverwaltern dargelegt hat, dass die Erhebung einer Amtshaftungsklage (Art. 34 GG, § 839 BGB) eines übergangenen Prätendenten durch die Interessen der Beteiligten des Insolvenzverfahrens unberührt bleibe und den Fachgerichten darüber hinaus ausdrücklich die Prüfung eines im Einzelfall gegebenen Feststellungsinteresses, das sich auch aus dem diskriminierenden Charakter der Entscheidung ergeben kann, als Zulässigkeitsvoraussetzung überlassen bleibe.
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Insoweit kann auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2004, 2725), nach der eine gerichtliche Prüfung, die ohne jede Plausibilitätskontrolle lediglich innere Tatsachen einer Entscheidungsfindung billigend zur Kenntnis nimmt, keinen effektiven Rechtsschutz gewährleistet, hier nichts Anderweitiges hergeleitet werden.
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
    Der Senat verkennt nicht, dass etwa der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, der nach der oben zitierten Entscheidung allerdings relevante Unterschiede zwischen Insolvenzverwalter- und Zwangsverwalter(vor)auswahl sieht, in einem Beschluss vom 12.05.2005 (OLGReport 2005, 725; vgl. dazu auch Gaier, ZInsO 2006, 1177, 1182 unter VI.) die Auffassung vertreten hat, dass dem nicht berücksichtigten Insolvenzverwalterkandidaten zur Vorbereitung der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen ein Antrag gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Nichtberücksichtigung über einen längeren Zeitraum zulässig sei.
  • BGH, 28.06.2012 - IV AR (VZ) 2/12

    Zwangsverwalterbestellung: Fortsetzungsfeststellungsantrag bezüglich der

    Das Beschwerdegericht wies diesen Antrag mit Beschluss vom 4. November 2009 zurück (20 VA 13/08).

    c) Soweit der Antragsteller ferner in insgesamt 54 Zwangsverwaltungsverfahren aus dem Jahr 2010 beantragt festzustellen, dass seine nicht erfolgte Bestellung zum Zwangsverwalter rechtswidrig war, stellt dies keine Umgehung des vom Beschwerdegericht mit Beschluss vom 4. November 2009 für unzulässig erachteten "abstrakten" Feststellungsantrags dar (20 VA 13/08).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 20 VA 3/11

    Kriterien für die Bestellung eines Zwangsverwalters

    Der Senat wies den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluss vom 04.11.2009 - 20 VA 13/08 - zurück.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 20 VA 3/11

    Kein umfassender Überprüfungsanspruch eines Zwangsverwalter-Bewerbers nach § 23

    Im Verfahren 20 VA 13/08 hat der Antragsteller die Feststellung begehrt, das seine Nichtbestellung zum Verwalter in der Zeit vom 14.01.2002 bis 18.04.2007 und vom 20.04.2007 bis zum 31.10.2008 in jenem Teil des Amtsgerichtsbezirks ... rechtswidrig gewesen sei.
  • OLG Koblenz, 19.11.2015 - 12 VA 2/15

    Bestellung zum Insolvenzverwalter: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf

    Wie im Hinweis vom 7.10.2015 ausgeführt, schließt der Senat sich aber nunmehr der Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 4.11.2009 - Az. 20 VA 13/08) an, dass ein entsprechender abstrakter Feststellungsantrag nicht zulässig ist.
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