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   OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17   

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https://dejure.org/2018,53529
OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17 (https://dejure.org/2018,53529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2018 - 20 VA 16/17 (https://dejure.org/2018,53529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 20 VA 16/17 (https://dejure.org/2018,53529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 EGGVG, § 9 InsO, § 64 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO
    Zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer

    Zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung; Gerichtsentscheidungen; Insolvenzverwaltervergütung

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Gerichts zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Herausgabe einer Vergütungsentscheidung im Insolvenzverfahren an Dritte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17
    Dahinstehen kann vor diesem Hintergrund, ob die hier erfolgte Bekanntmachung der Vergütungsentscheidung, bei der das Insolvenzgericht in einer gesonderten Veröffentlichung lediglich mitgeteilt hat, dass die Vergütung durch Beschluss festgesetzt worden ist und der Festsetzungsbeschluss von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann, inhaltlich den Anforderungen genügt, welche an eine wirksame Bekanntmachung eines Vergütungsbeschlusses nach § 64 Abs. 2 InsO zu stellen sind (siehe zu den inhaltlichen Anforderungen auch den angeführten Beschluss des BGH vom 14.12.2017, Az. IX ZB 65/16, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17
    Im Zusammenhang mit einer Offenlegung personenbezogener Daten aus einem Verfahren auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 EGGVG besteht aber eine komplexe Gemengelage von Vorschriften (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014, Az. 1 BvR 3106/09, BVerfGE 138, 33 ff., zitiert nach juris, Rn. 25) jedenfalls auch aus jenem Rechtsgebiet, so dass Maßnahmen der Justizverwaltung in einem solchen Zusammenhang im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar sind.
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17
    Zwar umfasst die Rechtspflicht der Gerichtsverwaltungen zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen, welche aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt (BGH, a. a. O., Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15, Rn 20; jeweils zitiert nach juris) und welche die Herausgabe anonymisierter Entscheidungsabschriften an interessierte Einzelpersonen auf Anforderung beinhaltet, nach Auffassung des Senats grundsätzlich auch das Insolvenzverfahren.
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17
    Gerade weil es sich vorliegend um ein besonderes Insolvenzverfahren handele und die Höhe der Vergütung deshalb vermutlich herausragend sei, sei eine Veröffentlichung der Entscheidung geradezu zwingend, um im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Beschluss vom 21.07.2016, Az. IX ZB 70/14) als Orientierungshilfe bei der Bemessung von Zuschlägen dienen zu können.
  • BGH, 16.02.2017 - IX ZR 165/16

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch des Revisionsanwalts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17
    Er hat mit Schriftsatz vom 07.02.2018 (Bl. 135 f. d. A.) auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.12.2017, Az. IX ZR 165/16) zum erforderlichen Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe eines Vergütungsbeschlusses nach § 64 Abs. 2 InsO Bezug genommen.
  • BGH, 25.03.2021 - IX AR (VZ) 1/19

    Insolvenzsache: Erteilung einer anonymisierter Abschrift einer

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung unter anderem in NZI 2019, 632 ff veröffentlicht ist, hat - soweit noch von Interesse - angenommen, der Antrag auf gerichtliche Entscheidung sei zulässig.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2019 - 20 VA 21/17

    Zur Frage des Anonymisierungsumfangs bei der Veröffentlichung markenrechtlicher

    Bei Entscheidungen, die in Verfahren ergangen sind, für welche der Öffentlichkeitsgrundsatz der §§ 169, 173 GVG nicht gilt, z. B. im Insolvenzverfahren, können allerdings erhöhte Anforderungen an die Unkenntlichmachung von Personendaten bestehen und es kann bereits unter vergleichsweise geringeren Anforderungen ein gänzliches Absehen von einer Veröffentlichung einer Entscheidung angezeigt sein (vgl. zur Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Senat, Beschluss vom 13.12.2018, Az. 20 VA 16/17 , zitiert nach juris).

    Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen hat auch eine Kontroll- und Kritikfunktion, die - wie gesagt - ihre Grundlage im Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG findet; alle staatliche Gewalt muss sich öffentlicher Kritik und Kontrolle stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2018, Az. 20 VA 16/17 , zitiert nach juris Rn. 95 ).

  • OLG Frankfurt, 24.09.2020 - 20 VA 9/19

    Rechtliches Interesse des Rechtsschutzversicherers an Akteneinsicht

    Im erstinstanzlichen Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG - jedenfalls vor dem Zivilsenat im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 EGGVG - sind nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 02.02.2016, Az. IX AR (VZ) 1/15, zitiert nach juris Tz. 15; Mayer in Kissel / Mayer, GVG, 9. Aufl., § 29 FamFG, Rn. 2; Lückemann in Zöller, a. a. O., § 23 EGGVG, Rn. 27; Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., vor § 23 EGGVG, Rn. 5), der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. z. B: Beschluss vom 13.12.2018, Az. 20 VA 16/17 , zitiert nach juris Tz. 86 ), ergänzend zu den §§ 24 ff. EGGVG die Vorschriften des FamFG zum Beschwerdeverfahren (§§ 58 FamFG) entsprechend anzuwenden.
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