Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - I-20 W 11/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Ausgeflogen - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst nicht nur Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Fliegender Gerichtsstand: § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG erfasst nicht nur Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein "fliegender Gerichtsstand" mehr bei jeglichen Wettbewerbsverstößen im Internet
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG nicht gegen den Wortlaut einschränkend auszulegen
- lto.de (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstoß im Netz
- juris.de (Pressemitteilung)
§ 14 UWG 2004
Kein "fliegender Gerichtsstand" in Düsseldorf - ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Kein fliegender Gerichtsstand in Düsseldorf
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Kein fliegender Gerichtsstand in Düsseldorf
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Online-Wettbewerbsverletzungen nach UWG-Reform
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet
Besprechungen u.ä.
- cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der fliegende Gerichtsstand ist zurück auf dem Boden der Tatsachen gelandet
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.01.2021 - 38 O 3/21
- OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - I-20 W 11/21
Papierfundstellen
- MIR 2021, Dok. 016
- afp 2021, 168
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21
LG Düsseldorf hält an einschränkender Auslegung der Beschränkung des fliegenden …
Die gegen die vorgenommene teleologische Reduktion von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG vorgebrachten Bedenken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 W 11/21, GRUR-RS 2021, 2043 [unter III];… Omsels/Zott, a.a.O.) greifen nicht durch und veranlassen die Kammer nicht, ihre Sichtweise zu ändern.Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (in einem weiteren obiter dictum) angemerkt hat, die Voraussetzungen für die Verfahrensweise der Kammer hätten ersichtlich nicht vorgelegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 W 11/21, GRUR-RS 2021, 2043 [unter II 3 c]), hat es unberücksichtigt gelassen, dass die von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Presserecht ergangen sind.