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   OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06   

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https://dejure.org/2009,2796
OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06 (https://dejure.org/2009,2796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2009 - 20 W 115/06 (https://dejure.org/2009,2796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 20 W 115/06 (https://dejure.org/2009,2796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 280 BGB, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters im Rahmen der Beseitigung von Baumängeln; Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs eines Wohnungseigentümers als Einzelgläubiger

  • Judicialis

    BGB § 280; ; WEG § 21; ; WEG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; WEG § 21; WEG § 27
    Berechtigung eines Wohnungseigentümers zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter; Pflichten und Befugnisse des Verwalters hinsichtlich der Feststellung von Baumängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumängel: Sachverständigen-Bestellung durch Verwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter; Pflichten und Befugnisse des Verwalters hinsichtlich der Feststellung von Baumängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassung der rechtzeitigen Sanierung: Haftung des Verwalters? (IMR 2009, 317)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 161
  • NZM 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Da der geltend gemachte Schaden nur das Vermögen des Antragstellers betrifft, bedurfte es keiner Ermächtigung zur Geltendmachung durch die Gemeinschaft (BGHZ 115, 253; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92).

    Wie die Vorinstanzen bereits ohne Rechtsfehler ausgeführt haben, beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut (auch in der Neufassung des Gesetzes) darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15; Bärmann : WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36).

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90

    Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Wenn sich die Wohnungseigentümer bzw. der Antragsteller mit der von dem Verwaltungsbeirat in der Beschlussfassung vom 07.12.2002 vorgesehenen Maßnahme nicht begnügen wollten, war es ihre Sache, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur abschließenden Ursachenklärung herbeizuführen (Oberlandesgericht Hamm WE 1997, 354, 356= NJW-RR 1997, 908; KG NJW-RR 1991, 273, 274; Gottschalg, aaO., Rdnr. 170).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 15 W 212/96

    Welche Beratungspflicht hat WE-Verwalter?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Wenn sich die Wohnungseigentümer bzw. der Antragsteller mit der von dem Verwaltungsbeirat in der Beschlussfassung vom 07.12.2002 vorgesehenen Maßnahme nicht begnügen wollten, war es ihre Sache, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur abschließenden Ursachenklärung herbeizuführen (Oberlandesgericht Hamm WE 1997, 354, 356= NJW-RR 1997, 908; KG NJW-RR 1991, 273, 274; Gottschalg, aaO., Rdnr. 170).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Dem als Anlage 1 zur Antragsschrift vorgelegten Protokollauszug ist weder eine Abstimmung über eine Beschlussvorlage zu entnehmen, noch die Erfüllung der vom BGH (ZWE 2001, 530) aufgestellten Anforderungen an die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter.
  • OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05

    Haftung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage bei schuldhaft unterlassenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Diese besonderen Kausalitätserfordernisse im Fall der Pflichtverletzung durch Unterlassen werden in der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 15.05.2006 -34 Wx 156/05 -OLG Report 2006, 654-), auf die sich der Antragsteller in der weiteren Beschwerde beruft, nach Auffassung des Senats nicht berücksichtigt, weshalb sie auch von Gottschalg (aaO, Rdnr. 168 ) und Jennißen (Der WEG-Verwalter, Handbuch für Verwalter und Beirat, 2007, Rdnr. 209, Seite 93) als bedenklich bezeichnet wird.
  • KG, 26.02.1992 - 24 W 3965/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Im ersteren Fall war Herr G nicht Erfüllungsgehilfe der Antragsgegnerin, da ein mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragtes Sanierungsunternehmen regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters im Sinn von § 278 BGB ist, weil der Verwalter nicht die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums schuldet, sondern lediglich für die Instandsetzung zu sorgen hat (BayObLG WuM 1992, 389; Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 27, Rdnr. 6; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 96).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1998 - 3 Wx 190/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Für die Schadensersatzpflicht des Verwalters kommt es auf die Feststellung einer konkreten Pflichtverletzung an und nicht auf die hypothetische Erwägung, der Verwalter wäre auch dann bis zum Schadensereignis untätig geblieben, wenn er bereits vorher von dem Baumangel gewusst hätte (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 1998, 721; Gottschalg, aaO., Rdnr. 89).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Da der geltend gemachte Schaden nur das Vermögen des Antragstellers betrifft, bedurfte es keiner Ermächtigung zur Geltendmachung durch die Gemeinschaft (BGHZ 115, 253; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Eilbedürftigkeit in WEG -Sachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
    Wie die Vorinstanzen bereits ohne Rechtsfehler ausgeführt haben, beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut (auch in der Neufassung des Gesetzes) darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15; Bärmann : WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Ihn trifft aber die Pflicht, den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu kontrollieren, die Wohnungseigentümer ausreichend zu unterrichten und sie in die Lage zu versetzen, einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 77; BayObLG, NJW-RR 1992, 1102, 1103; ZWE 2005, 81, 83; OLG Celle, NZM 2002, 169, 170; OLG Düsseldorf, ZWE 2007, 92, 94 f.; OLG Frankfurt, NZM 2010, 367, 368; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 75; OLG Hamm, ZWE 2011, 415, 416; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 37; Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 20; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 14 f.).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Außerdem muss zwischen dem Schadenseintritt und dem schuldhaft pflichtwidrigen Verhalten Kausalität bestehen, wobei für die Verwalterhaftung wie auch sonst im Zivilrecht die Adäquanztheorie gilt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 161-164, zitiert nach juris, Rz. 21 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (LG Hamburg Urteil vom 09. April 2014 - 318 S 70/13 OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.).
  • LG München I, 05.08.2010 - 36 S 19282/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers als

    Demgegenüber beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters in diesem Zusammenhang darauf Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 27, Rdnr. 36; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 27, Rdnr. 15; OLG Frankfurt, NZM 2010, 367; OLG Hamm, WE 1997, 354).
  • LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15

    Wohnungseigentum: Haftung der Verwalters bei verzögerter Instandsetzung einer

    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.).
  • LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14

    Wohnungseigentum: Bestimmtheitsgebot bei Sanierungsbeschlüssen

    Auch bietet der hiesige Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Grundregel "Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt über das Ob und das Wie" (so auch OLG Frankfurt 20 W 115/06).
  • LG Köln, 21.03.2019 - 29 S 53/18
    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 161).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 70/13

    Verwalterhaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2018 - 9 S 21/18
    Dabei beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27, Rdnr. 15; Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 20 W 115/06 -, Rn. 22 , juris).
  • AG Erfurt, 13.04.2016 - 5 C (WEG) 29/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Maßnahmen der

    Der Verwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, unter Berufung auf § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG aus eigenem Recht, d. h. ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer, Dritte einzuschalten, insbesondere Aufträge zu erteilen (so beispielshalber OLG Frankfurt NZM 2010, S. 367).
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