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   OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06   

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https://dejure.org/2008,2116
OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06 (https://dejure.org/2008,2116)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2008 - 20 W 119/06 (https://dejure.org/2008,2116)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2008 - 20 W 119/06 (https://dejure.org/2008,2116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 4 WoEigG, § 10 Abs 2 WoEigG, § 13 Abs 1 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung eines ursprünglichen Büroraumes als Küche

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grillen in einer Wohnungseigentumsanlage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zweckbestimmung des Sondereigentums und Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung; §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 13 Abs. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 1 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grillen in WEG-Anlage - Einschränkung

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 13; ; WEG § 14; ; WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 13; WEG § 14; WEG § 15
    Einschränkende Zweckbestimmung in der Teilungserklärung zur Nutzung eines Sondereigentums - Grillverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Uneingeschränktes Verbot des Grillens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Grillverbot hängt vom Einzelfall ab

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grillen auf der Terrasse verboten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer die Nutzung des Sondereigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gem. § 5 Abs. 4 Wohnungseigentümergesetz ( WEG), § 15 Abs. 1 WEG und § 10 Abs. 2 WEG; Beschränkung der Zweckbestimmung des Sondereigentums als Wohnung durch die ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Grillverbot hängt vom Einzelfall ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grillen bei Wohnungseigentum: Grillerlaubnis, Grillverbot, Grilleinschränkung - alles ist möglich - Die Gegenbenheiten des Einzelfalls entscheiden über ob und wie des Grillens bei Wohnungseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mülltonnen auf Sondernutzungsfläche "Abstellplatz für Fahrräder"? (IMR 2008, 420)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1396
  • NZM 2008, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Für Gemeinschaftseigentum, das lediglich einem Sondernutzungsrecht unterliegt, kann hinsichtlich der Auswirkung einer Zweckbestimmung nichts anderes gelten als für Sondereigentum (vgl. Senat OLGR Frankfurt 2005, 58).

    Auch für Räume, die zum Sondereigentum gehören, ist aber auch eine andere Nutzung zulässig, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung, wobei eine typisierende bzw. verallgemeinernde Betrachtungsweise geboten ist (vgl. die Nachweise bei Senat OLGR Frankfurt 2005, 58).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.1998 - 4 W 183/96

    Nutzung und Zweckbestimmung eines in der Teilungserklärung als Fahrradkeller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    In der näheren Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung liegt mithin in der Regel, jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung für das Sondereigentum keine hiervon abweichende Benutzungsregelungen enthält, eine die Nutzung des Sondereigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß den §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG (vgl. OLG Köln WuM 2005, 71 m. w. N.; OLG Karlsruhe WuM 1999, 51).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Welche Entscheidung zu treffen ist, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2006, 20 W 163/2003; BayObLG NZM 1999, 575).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. hierzu etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 45; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 45 Rz. 85; Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 63/05

    Wohnungseigentum: Sanktion durch Zahlungsverpflichtung bei unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Inhalt des dem Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer zustehenden Anspruchs nach §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB ist die Unterlassung eines unzulässigen Gebrauchs und zwar sowohl die Beseitigung des gegenwärtigen störenden Zustandes als auch die Unterlassung einer künftigen gleichartigen Nutzung (vgl. Senat NJW-RR 2005, 1604).
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Insofern ist anerkannt, dass Einzelregelungen in der Gemeinschaftsordnung Nutzungsbezeichnungen in der Teilungserklärung vorgehen können (vgl. die Nachweise bei Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 13 WEG Rz. 11; OLG Hamm OLGZ 1990, 34; BayObLG ZMR 1998, 184); letzteren kommt dann nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (vgl. OLG Hamm OLGZ 1990, 34).
  • OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05

    Zulässigkeit der Verlegung der Küche innerhalb der Räume des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Der Wohnungseigentümer ist deshalb berechtigt, im Rahmen der Wohnnutzung die Art der Nutzung der einzelnen Räume zu verändern, so dass auch die Verlegung der Küchennutzung eines Raums in einen anderen Raum grundsätzlich zulässig ist (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2006, 634).
  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    In der näheren Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung liegt mithin in der Regel, jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung für das Sondereigentum keine hiervon abweichende Benutzungsregelungen enthält, eine die Nutzung des Sondereigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß den §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG (vgl. OLG Köln WuM 2005, 71 m. w. N.; OLG Karlsruhe WuM 1999, 51).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat NZM 2007, 806; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 53; Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juli 2005, § 10 WEG Rz. 116 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 10 WEG Rz. 9; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 10 Rz. 25, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Dies ist der Fall bei Nutzungsbeschränkungen in der Teilungserklärung, denen der Charakter einer Vereinbarung zukommt (BGH NZM 2010, 407; Senat NZM 2008, 736).

    Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).

  • AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11

    WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage

    Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04).
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