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   OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 W 13/12   

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OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Einigungsgebühr in einem Vergleichsverfahren

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Mehrvergleich - Erhöhung der Einigungsgebühr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Höhe der Einigungsgebühr bei Vergleich über eine kapitalisierte Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Beendigung des Versicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 4; ZPO § 3
    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine kapitalisierte Rente aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Einigung der Parteien über die Beendigung des Versicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 920
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Bei wiederkehrenden Leistungen, zu denen auch die Ansprüche auf Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehören, ist der Wert nach § 9 Satz 1 ZPO zu bestimmen, also mit dem 3, 5 fachen Wert des einjährigen Bezuges, wobei darauf bei einer positiven Feststellungsklage ein Abschlag von 20% vorzunehmen ist (siehe dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10, juris Tz. 1 und 2).

    Zu dem Wert des Leistungsantrags ist in einem solchen Fall für den Feststellungsantrag ein Betrag von 20% des 3, 5fachen Jahresrentenwertes hinzuzurechnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10, juris Tz. 1, 2), da in wirtschaftlicher Hinsicht eine Teilidentität besteht.

  • OLG Hamm, 15.02.2012 - 20 U 165/11

    Streitwert einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Nichts Anderes gilt dann, wenn ein Feststellungsantrag bezüglich des Fortbestehens zwar nicht rechtshängig ist, aber die Parteien im Wege des Vergleiches eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages treffen (Senatsbeschluss vom 15.02.2012, 20 U 165/11).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 7 W 48/09

    Streitwertfestsetzung: Wert eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Der nach der kapitalisierten Rente errechnete Vergleichsbetrag führt auch dann, wenn er höher als der Streitwert ist, nicht zu einer Erhöhung des Vergleichswertes (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2009, 7 W 48/09, r+s 2011, 228).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Maßgeblich für die Berechnung des Vergleichswertes ist nämlich nicht, worauf sich die Parteien geeinigt haben, sondern worüber sie den Vergleich geschlossen haben (so OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Der Senat war auch nicht gehindert, den Streitwert stärker als mit der Beschwerde der Beklagten beantragt herabzusetzen, denn die (Rechtsmittel-)gerichte sind in den zeitlichen Grenzen des 63 Abs. 3 Satz 1 GKG befugt, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen und ohne Bindung an Parteianträge abzuändern (siehe dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009, 24 W 13/09, juris Tz. 6).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Spätere Veränderungen rückständiger Beträge bleiben außer Betracht, selbst wenn sie während des Rechtsstreits mit einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 25.06.2008, II ZR 179/07, juris Tz. 2; Beschluss vom 25.11.1998. IV ZR 199/98, juris Tz. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 179/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung eines Ruhegeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Spätere Veränderungen rückständiger Beträge bleiben außer Betracht, selbst wenn sie während des Rechtsstreits mit einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 25.06.2008, II ZR 179/07, juris Tz. 2; Beschluss vom 25.11.1998. IV ZR 199/98, juris Tz. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12 - juris Rn 15; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 21f.), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    In der nachfolgenden Entscheidung vom 27.04.2012 (20 W 13/12, juris, VersR 2013, 920) hat das Oberlandesgericht Hamm vertiefend ausgeführt:.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27.04.2012 (OLG Hamm 20 W 13/12, mit Verweis auf BGH IV ZR 183/10, veröffentlicht unter anderem bei juris) entschieden, auf den wegen der Begründung im Einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.".

  • OLG Hamm, 22.05.2018 - 7 W 9/18

    Gegenstandswert eines Abfindungsvergleichs

    Folglich kommt es bei einem Abfindungsvergleich - wie er vorliegt - nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.8.2009, Az. 7 W 48/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; auch schon: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.1991, 3 WF 29/91; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.11.1990, Az. 9 W 136/90).

    Nur in einem solchen Fall nimmt die herrschende Meinung einen Mehrwert des Vergleichs an (u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.8.2014, Az. 8 W 1409/14).

  • OLG Hamm, 19.04.2017 - 20 U 117/16

    Mehrwert eines Vergleichs hinsichtlich der Beendigung einer

    Denn der Versicherungsnehmer verzichtet durch eine entsprechende Regelung auf etwaig denkbare Ansprüche aus einem künftigen Versicherungsfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N.,  VersR 2013, 920) .

    Auf den sich danach errechnenden Betrag von 10.231,20 EUR (3 x (2.600,76 EUR + 736, 04)) ist sodann noch ein Abschlag auf 20 % dieses Betrages, also 2.002,08 EUR, vorzunehmen, weil insoweit wirtschaftliche Teilidentität mit dem tatsächlich rechtshängigen Streitgegenstand besteht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N., VersR 2013, 920) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 7 Ta 27/19

    Vergleichsmehrwert - Freistellungsvereinbarung - Abänderung des

    Werde über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so sei diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm, Az. 20 W 13/12; BAG, Az. 3 AZB 34711), ohne dass es darauf ankomme, welche Motive die Parteien zu der entsprechen Regelung bewegt hätten (LAG München, Az. 7 Ta 55/17).
  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Zutreffend verweisen die Beschwerdeführer allerdings darauf, dass nach gefestigter Rechtsprechung der überschießende Vergleichswert aus einem Anteil von 20 % des dreieinhalbfachen Jahresbetrags der Summe von (Renten-)Leistung und Prämien(freistellung) zu ermitteln ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.08.2014 - 8 W 1409/14, AGS 2015, 79, juris Rn. 54 ff.; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14, VersR 2015, 128, juris Leitsatz und Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2015 - 12 W 7/15, VersR 2015, 1530, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.2017 - 20 U 117/16, VersR 2017, 1545, juris Leitsatz und Rn. 8, Beschluss vom 16.01.2013 - 20 W 47/12, juris Leitsatz und Rn. 2, Beschluss vom 27.04.2012 - 20 W 13/12, VersR 2013, 920, juris Leitsatz 2 und Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 9 und Beschluss vom 06.10.2011, a.a.O., juris Rn. 1).
  • OLG Hamm, 14.01.2019 - 2 UF 187/17

    Mehrwert eines Vergleichs hinsichtlich des Verzichts auf zukünftigen

    Die Gegenvorstellungen verkennen, dass der Wert des Vergleichsgegenstandes sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse richtet, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt (einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. etwa Oestreich/Trenkle, GKG/FamGKG, Mai 2014, Anhang Verfahrenswert, Stichwort Vergleich, Rn. 3 m.w.N.; Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 14. Aufl., Stichwort Vergleich, Rn. 5485 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 20 W 13/12, VersR 2013, 920).
  • LAG München, 08.02.2018 - 7 Ta 55/17

    Gegenstandswert; Mehrwert für Vergleich

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12; HYPERLINK "https://www.juris.de/jportal/portal/t/1dfd/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige& showdoccase=1& js_peid=Trefferliste& documentnumber=1& numberofresults=1& fromdoctodoc=yes& doc.id=KARE600036648& doc.part=K& doc.price=0.0%23focuspoint" BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Treffen die Partei über den Streitgegenstand hinaus eine weitergehende gütliche Einigung, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 20 W 13/13 -, VersR 2013, 920, bei juris Langtext Rn. 14, 15).
  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    Entsprechend kommt es bei einem Abfindungsvergleich, wie dem vorliegenden, grundsätzlich nicht auf den Abfindungsbetrag als solchen, sondern vielmehr auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12, 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 W 75/10; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 -, allesamt juris).
  • OLG Köln, 29.04.2015 - 20 W 75/14

    Gegenstandswert eines Vergleichs über Ansprüche aus einer

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14

    Gegenstandswert für einen Abfindungsvergleich in der

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer

  • KG, 17.09.2014 - 6 W 127/14

    Streitwertfestsetzung: Vergleich über den Anspruch auf Zahlung einer

  • OLG Hamm, 16.01.2013 - 20 W 47/12

    Gegenstandswert eines Vergleichs hinsichtlich der nicht anhängigen Beendigung

  • OLG Hamm, 04.05.2023 - 20 W 9/23
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 13/12
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