Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.01.2009 - I-20 W 130/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zur örtlichen Zuständigkeit beim urheberrechtlichen Auskunftsanspruch - Für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nur ein einziges Gericht örtlich zuständig. Ein Wahlrecht des Antragstellers zwischen mehreren Gerichtsständen besteht nach § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG nicht.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen
- Telemedicus
Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen
- JurPC
Kein Wahlrecht hinsichtlich des Gerichtsstandes beim Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
- aufrecht.de
Örtliche Zuständigkeit im Auskunftsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Rahmen eines Auskunftanspruchs bei einer Urheberrechtsverletzung; Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg eines rechtsverletzenden Vervielfältigungsstückes; Konkurrenz der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts; ...
- kanzlei.biz
Örtliche Zuständigkeit bei urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen
- Judicialis
UrhG § 101; ; UrhG § ... 101 Abs. 2 Nr. 3; ; UrhG § 101 Abs. 9; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 1; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 2; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 3; ; TKG § 3 Nr. 30; ; FGG § 4; ; FGG § 7; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; PatG § 143 Abs. 1; ; ZPO §§ 12 ff; ; ZPO § 21 Abs. 1; ; ZPO § 35
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 2 Nr. 3; UrhG § 101 Abs. 9 S. 2
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Auskunftsansprüche nach dem UrhG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 UrhG, § 3 Nr. 30 TKG
Kein fliegender Gerichtsstand für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG - Telemedicus (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit bei Auskunft nach § 101 UrhG
- wb-law.de (Kurzinformation)
Neues zum Thema Auskunftsanspruch
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Wahlrecht des Antragstellers bezüglich des Gerichtsstands beim Auskunftsanspruch
- offenenetze.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG nur am Sitz des Auskunftsverpflichteten
- retosphere.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG nur am Sitz des Auskunftsverpflichteten
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch
- wb-law.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zivilrechlticher Auskunftsanspruch - Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch
Besprechungen u.ä.
- wbs-law.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
- MMR 2009, 186
- MIR 2009, Dok. 009
- K&R 2009, 122
- ZUM 2009, 229
- afp 2009, 311
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die richterliche Anordnung der Auskunftspflicht über Verkehrsdaten die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; ebenso OLG Düsseldorf, Beschuss vom 08.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122). - OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
Auskunftsanspruch auf Zuruf
27 Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09). - OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung
Ein solcher zuständigkeitsbegründender Zusammenhang kann insbesondere bestehen, wenn die Abwicklung von mit der Streitigen vergleichbaren Angelegenheiten typischerweise zum Aufgabenbereich der Niederlassung gehört (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.11.2003, 5 W 249/03, zitiert nach juris Tz. 8;… Vollkommer, a.a.O., § 21 Rn. 11) oder dort ein wesentlicher Beitrag zu den Vertragsleistungen des Stammhauses geleistet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2008, I-20 W 130/08, zitiert nach juris Tz. 13).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 136/10
Umfang des Auskunftsanspruchs eines Urhebers über Verkehrsdaten
Ohne die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG besteht kein Auskunftsanspruch (erkennender Senat OLGR 2009, 214 = MMR 2009, 186). - OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09
Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf
Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09). - OLG Düsseldorf, 21.08.2012 - 20 W 26/12
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gestattung der Auskunfterteilung über …
Insoweit eröffnet die Gestattung der Antragstellerin erst die Möglichkeit, von der Beteiligten Auskunft zu verlangen, so dass diese in ihren Rechten durch die Gestattung beschwert wird (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2008, I-W 130/08 BeckRS 2009, 03076). - LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09
Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur …
Da es sich bei der in § 101 Abs. 2 UrhG geregelten Auskunftserteilung des Dritten (die Gestattung gemäß Abs. 9 für sich allein begründet keine Auskunftsverpflichtung, vgl. OLG Düsseldorf CR 2009, 182, 183 li. Sp. = ZUM 2009, 229), wie jede Auskunftserteilung um eine Wissensmitteilung handelt (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 631 f - Cartier-Armreif), beschränkt sie sich, von der gegebenenfalls bestehenden Verpflichtung zur Beschaffung von (weiteren) Informationen von Seiten Dritter (vgl. BGH GRUR 2003, 433 - Cartier-Ring; GRUR 1995, 338, 341 f - Kleiderbügel) abgesehen, auf die Mitteilung der (noch) vorhandenen Informationen.