Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - I-20 W 141/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18703
OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - I-20 W 141/11 (https://dejure.org/2012,18703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11 (https://dejure.org/2012,18703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - I-20 W 141/11 (https://dejure.org/2012,18703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab 7.7 wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmackmusters

  • kanzlei.biz

    Galaxy Tab 7.7 kopiert minimalistisches Design des iPads: Verkaufsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab 7.7 wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmackmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Galaxy Tab 7.7" verboten - "Galaxy Tab 10.1 N" erlaubt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Verletzung von Apple-Geschmacksmuster durch Samsung Galaxy Tab 7.7 - Galaxy Tab 10.1. N verletzt keine Rechte von Apple

  • heise.de (Pressebericht, 24.07.2012)

    Apple ./. Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7, nicht für 10.1N

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Galaxy Tab 7.7 verboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Kampf der Tablet-Giganten - Samsungs "Galaxy Tab 7.7" darf nicht mehr vertrieben werden

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    "Galaxy Tab 7.7" verboten - "Galaxy Tab 10.1 N" erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Galaxy Tab 7.7" verboten - "Galaxy Tab 10.1 N" erlaubt

  • allaboutsamsung.de (Kurzinformation, 24.07.2012)

    Samsung Galaxy Tab 10.1N bleibt in Deutschland erlaubt - Galaxy Tab 7.7 wird EU-weit verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Galaxy Tab 7.7 verboten - Galaxy Tab 10.1 N erlaubt

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ansprüche aus Geschmacksmuster

  • juve.de (Kurzinformation)

    Tablet-Streit zwischen Apple und Samsung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Samsung Galaxy Tab 7.7 in der EU verboten

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Apple gegen Samsung: Der fliegende Gerichtsstand im thermonuklearen Krieg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 699 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Die im deutschen Geschmacksmusterrecht vor der Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie erforderliche Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung des Schutzes des Geschmacksmusters (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 32 - Verlängerte Limousinen).

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen).

    Derartige Designalternativen lassen sich für jedes Merkmal des Verfügungsgeschmacksmusters den von den Parteien vorgelegten Mustern aus dem Formenschatz und dem Marktumfeld entnehmen, die abweichende Front-, Rand- und Korpusgestaltungen aufweisen (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 45 - Verlängerte Limousinen).

    Ob ein Geschmacksmuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen), weshalb auch die Kombination für sich jeweils vorbekannter Elemente einem Geschmacksmuster die erforderliche Eigenart zu vermitteln vermag.

  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Nach der zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ ergangenen Rechtsprechung ist mit dem Begriff der Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in einer Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist (EuGHE 1978, 2183 Tz. 12 - Somafer; EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 10 - Schotte).

    Dabei kann es sich auch um eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft handeln, etwa bei einer gleichnamigen Gesellschaft mit identischer Geschäftsführung, die im Namen der Muttergesellschaft verhandelt und Geschäfte abschließt und derer sich die Muttergesellschaft wie einer Außenstelle bedient (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

    Entscheidend ist nicht die interne Betriebsstruktur, sondern die Art und Weise, wie sich die Unternehmen im Geschäftsleben verhalten und sich Dritten gegenüber darstellen (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

    Dritte, die Geschäfte mit einer Niederlassung abschließen, welche als Außenstelle einer anderen Gesellschaft tätig wird, müssen sich auf den so erweckten Anschein verlassen und diese Niederlassung als eine Niederlassung der anderen Gesellschaft ansehen können, selbst wenn die beiden Gesellschaften gesellschaftsrechtlich voneinander unabhängig sind (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Der bereits vor Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer).

    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer).

    Der übereinstimmende Gesamteindruck ist aus der Übereinstimmung in konkreten Gestaltungsmerkmalen abzuleiten (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 23 - Untersetzer).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Die von der Antragstellerin im Parallelverfahren I - 20 U 175/11 vorgelegten Tablet-Computer aus dem Marktumfeld (dortige Anlagen ASt 18 und ASt 19) zeigen Gehäusegestaltungen, die sich deutlich vom Verfügungsgeschmacksmuster unterscheiden, ihre technische Funktion aber in gleicher Weise erfüllen.

    Der Senat hat sich im Parallelverfahren I - 20 U 175/11 - wie schon das Landgericht - mit einer Reihe von Entgegenhaltungen auseinandergesetzt, von den vorliegend nur das "Ozolins-Designs" erneut aufgegriffen wird, bei dem es sich um die mit Abstand nächstliegende vorbekannte Gestaltung handelt.

    Das "Galaxy Tab 7.7" verwirklicht nämlich - anders als das "Galaxy Tab 10.1", das Gegenstand des Parallelverfahrens I - 20 U 175/11 war, und das "Galaxy Tab 8.9" - auch die übrigen Merkmale des Verfügungsgeschmacksmusters, insbesondere die das Gehäuse betreffenden Merkmale 4. und 5., in nahezu identischer Form.

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Insoweit ist auf das Verständnis des "informierten Benutzers" abzustellen, einer Person, die das Produkt, welches das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (EuGH, GRUR Int 2011, 746 Tz. 51 - Sphere Time).

    Der informierte Benutzer, der das Produkt, welches das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (vgl. EuGH, GRUR Int 2011, 746 Tz. 51 - Sphere Time), kann der vorstehenden Explosionszeichnung die Gestaltung des offenbarten Musters entnehmen, wobei er die Erzeugnisangabe "Flachbildschirm ohne Rahmen" berücksichtigt.

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH, GRUR Int 2012, 43 Tz. 59 - PepsiCo).

    In der bereits zitierten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, die Bezeichnung "informiert" setze voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (GRUR Int 2012, 43 Tz. 59).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daher grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (BVerfG, Beschl. v. 19. Okt. 2006, 2 BvR 2023/06, EuR 2006, 814 Rn. 13).

    Entscheidend ist allein, dass das Hauptsachegericht an die Entscheidung im Verfügungsverfahren nicht gebunden ist (vgl. BVerfG, EuR 2006, 814 Rn. 13 a. E.).

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Einen für den fraglichen Wirtschaftsbereich wichtigen Markt werden die inländischen Fachkreise in ihre Beobachtung einbeziehen (BGH, GRUR 2009, 79 Tz. 23 - Gebäckpresse).
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Nach der zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ ergangenen Rechtsprechung ist mit dem Begriff der Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in einer Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist (EuGHE 1978, 2183 Tz. 12 - Somafer; EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 10 - Schotte).
  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
    Dieses nimmt eine Erschöpfung des Rechtswegs erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens an, wenn das Verfahren in der Hauptsache die Chance eröffnet, der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. BVerfG, NJW 2011, 3706 Rn. 8).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • LG Düsseldorf, 24.10.2011 - 14c O 255/11
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Der dafür erforderlichen Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union steht in einem Verfügungsverfahren der Eilcharakter des Verfahrens entgegen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 24. Juli 2012 - I-20 W 141/11, juris, dort Tz. 39; Feddersen in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, Kap. 55 Rz. 21; Cepl in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2015, § 148 Rz. 7; Voß in: Cepl/Voß, a. a. O., § 937 Rz. 16; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage

    9 et seqq.; Leible, Der Begriff der Niederlassung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 Alt. 2 GGV und Art. 97 Abs. 1 Alt. 2 GMV, WRP 2013, 1; zur Auslegung des gleichlautenden Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Senat, Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 - Apple/Samsung I; Senat, Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930 - Apple/Samsung II; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 82 Rn. 9; Llevat, in Hasselblatt (ed.), Community Design Regulation, Art. 82 mn.

    Bereits in seinen Urteilen vom 31.01.2012 (I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200) und 24.07.2012 (I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) hat der Senat angemerkt, dass sich bei einem letztlich gemeinsamen Marktauftritt eines Konzerns die Muttergesellschaft ihrer nationalen Vertriebstochter in gleicher Weise wie einer Niederlassung bediene, und zwar unabhängig davon, ob letztere rechtlich selbständig sei oder nicht.

    Im Anschluss daran hat der Senat (Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 und ausführlicher Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) Konzernuntergesellschaften, die mit der Konzernobergesellschaft nahezu namensgleich sind, dann als "Niederlassung" der Konzernobergesellschaft angesehen, wenn der Konzern gegenüber dem Verkehr durch ihren Internet-Auftritt sowie ihren Werbeauftritt als ein Unternehmen auftritt, bei der die nationale Konzerngesellschaft nur als örtlicher Ansprechpartner des Gesamtunternehmens erscheint.

  • KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20

    wöchentlicher E-Mail-Verteiler - Rechtsmissbrauch von Abmahnungen - wöchentlicher

    Auch der Hinweis der Beklagten auf dem Umstand, dass das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (Beschluss vom 24. Juli 2012 - I-20 W 141/11) einen "Zustellungsdurchgriff" (Bewirkung einer Zustellung an ausländische Konzernmutter durch Zustellung an inländische Konzerntochter) zugelassen hat, hilft ihr nicht weiter.
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Diesbezüglich sind nach Einschätzung der Kammer nicht nur solche Elemente vom Musterschutz ausgeschlossen, für die keinerlei gangbare Designalternative besteht, mit der das Erzeugnis seine technische Funktion in zumindest gleicher Weise erfüllen könnte (vgl. insofern z.B. BGH - Verlängerte Limousinen, juris, Rn. 45 sowie die Vorinstanz OLG Stuttgart (U.v. 30.04.2008 - 4 U 236/07), juris, Rn. 51; OLG Düsseldorf (U.v. 31.01.2012 - 20 U 175/11) - Tablet PC I, juris, Rn. 80; OLG Düsseldorf (U.v. 24.07.2012 - 20 W 141/11), juris, Rn. 62; siehe auch OLG Frankfurt a.M. (U.v. 27.03.2014 - 6 U 254/12), juris, Rn. 38; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Auflage 2010, Art. 8 Rn. 18 ff. m.w.N.; Zentek, WRP 2014, 1289, 1295 Rn. 47 ff.; Becker, GRUR Int. 2012, 312, 317 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18

    Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die

    "warranty" bedeutet - wie allgemein bekannt - "Garantiezusage" (z.B. OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.07.2012 - I-20 W 141/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht