Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7085
OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/09 (https://dejure.org/2009,7085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2009 - 20 W 175/09 (https://dejure.org/2009,7085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 20 W 175/09 (https://dejure.org/2009,7085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nacherben gegen die Ankündigung der Freigabe eines Hausgrundstücks durch den Betreuer des befreiten Vorerben

  • Judicialis

    BGB § 928; ; BGB § 1821 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1908 Abs 1; ; BGB § 2100; ; BGB § 2113; ; BGB § 2120; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nacherben gegen die Ankündigung der Freigabe eines Hausgrundstücks durch den Betreuer des befreiten Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerderecht eines Nacherben gegen vormundschaftsgerichtlichen Vorbescheid zur Aufgabe des Vorerbeneigentums?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 27
  • FamRZ 2010, 494
  • AnwBl 2010, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/09
    Dabei dient das Genehmigungsverfahren der §§ 1908 i Abs. 1, 1821 BGB dem Interesse und dem Wohl des Betreuten, wie es sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellt (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/09
    Dabei dient das Genehmigungsverfahren der §§ 1908 i Abs. 1, 1821 BGB dem Interesse und dem Wohl des Betreuten, wie es sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellt (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht