Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 18 Abs 1 HGB
"Outlets.de GmbH” keine zulässige Firmenbezeichnung nach dem HGB für Internet-Marketing-Gesellschaft - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 Abs 1 HGB
- webshoprecht.de
Die Eintragung einer Firma "Outlets.de GmbH" ist wegen mangelnder Unterscheidungskraft unzulässig
- aufrecht.de
"Outlets.de" fehlt jede Unterscheidungskraft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer Firma
- info-it-recht.de
"Outlets.de GmbH" ist keine zulässige Firmenbezeichnung i. S. d. HGB (hier: Fehlende Unterscheidungskraft)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 18 Abs. 1
Unterscheidungskraft einer Firma - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Eintragung der Firma "Outlets.de GmbH"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
".de"-Zusatz an Firmennamen bewirkt nicht zwingend ausreichende Unterscheidungskraft
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Firmenname nicht allein durch Top-Level-Domain-Zusatz ".de" unterscheidungskräftig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Markenrechtliche Unterscheidungskraft durch Domain im Firmennamen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Toplevel-Domain-Zusatz weist nicht die notwendige Unterscheidungskraft auf
- 123recht.net (Kurzinformation)
Outlets.de - Domain-Firma nicht individuell genug
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.02.2010 - 6 T 44/09
- OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 96
- MMR 2011, 320
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99
Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
Dieses liegt bei der mittlerweile unendlichen Vielzahl von Firmen, die auch die Top-Level-Domain als Teil ihrer Firma verwenden, nicht bei dieser sondern bei der jeweils gewählten Second-Level-Domain (so im Bereich des Markenrechts OLG Köln, Urteil vom 30.04.2010, Az. 6 U 208/09, im Bereich des Namensschutzes OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.1998, Az. 2 W 77/97, jeweils zitiert nach juris;… Seifert, aaO 398; anderer Auffassung für den Bereich des Markenrechts insoweit OLG München in einem Urteil vom 23.09.1999, Az. 29 U 4357/99: die Verwendung der Top-Level-Domain "de" als Bestandteil der Firma, anders als bei einer Domain, wo ihre Verwendung zwingend sei, sei im geschäftlichen Verkehr noch (Kennzeichnung durch Unterzeichner) ungewöhnlich, und habe damit Kennzeichnungskraft). - LG Köln, 08.02.2008 - 88 T 4/08
Gattungsbezeichnung auch mit Zusatz ".de" keine zulässige Firma
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
19 Der Zusatz ".de" (= Top-Level-Domain) und auch die Tatsache, dass bei der deutschen zentralen Registrierungsstelle für alle Domains (Denic) nur eine Internetadresse mit diesem von der Antragstellerin nun auch für ihre Firma gewählten Namen vergeben wurde, führt bei einem Gattungsbegriff nicht zu einer ausreichenden Unterscheidungskraft im Sinne des § 18 Absatz 1 HGB ( so auch Landgericht Köln, 8.Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 88 T 04/08, zitiert nach juris; Seifert, Rpfleger 2001, 395, 397, 398;… Röhricht/Graf von Westphalen Ammon, aaO. § 30 Rn 16). - OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
Dieses liegt bei der mittlerweile unendlichen Vielzahl von Firmen, die auch die Top-Level-Domain als Teil ihrer Firma verwenden, nicht bei dieser sondern bei der jeweils gewählten Second-Level-Domain (so im Bereich des Markenrechts OLG Köln, Urteil vom 30.04.2010, Az. 6 U 208/09, im Bereich des Namensschutzes OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.1998, Az. 2 W 77/97, jeweils zitiert nach juris;… Seifert, aaO 398; anderer Auffassung für den Bereich des Markenrechts insoweit OLG München in einem Urteil vom 23.09.1999, Az. 29 U 4357/99: die Verwendung der Top-Level-Domain "de" als Bestandteil der Firma, anders als bei einer Domain, wo ihre Verwendung zwingend sei, sei im geschäftlichen Verkehr noch (Kennzeichnung durch Unterzeichner) ungewöhnlich, und habe damit Kennzeichnungskraft). - OLG Köln, 30.04.2010 - 6 U 208/09
Bemessung des Streitwerts bei Geltendmachung namensrechtlicher Ansprüche eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10
Dieses liegt bei der mittlerweile unendlichen Vielzahl von Firmen, die auch die Top-Level-Domain als Teil ihrer Firma verwenden, nicht bei dieser sondern bei der jeweils gewählten Second-Level-Domain (so im Bereich des Markenrechts OLG Köln, Urteil vom 30.04.2010, Az. 6 U 208/09, im Bereich des Namensschutzes OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.1998, Az. 2 W 77/97, jeweils zitiert nach juris;… Seifert, aaO 398; anderer Auffassung für den Bereich des Markenrechts insoweit OLG München in einem Urteil vom 23.09.1999, Az. 29 U 4357/99: die Verwendung der Top-Level-Domain "de" als Bestandteil der Firma, anders als bei einer Domain, wo ihre Verwendung zwingend sei, sei im geschäftlichen Verkehr noch (Kennzeichnung durch Unterzeichner) ungewöhnlich, und habe damit Kennzeichnungskraft).
- OLG Düsseldorf, 12.08.2019 - 3 Wx 26/19
Eintragung einer Firma
Ein Gleichbehandlungsanspruch gegenüber anderen, etwa firmenrechtlich unzulässigen Eintragungen besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 375 ff.).