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   OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90   

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https://dejure.org/1990,2255
OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90 (https://dejure.org/1990,2255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.1990 - 20 W 27/90 (https://dejure.org/1990,2255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 20 W 27/90 (https://dejure.org/1990,2255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 188
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen, auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BAG aaO; so auch schon OLG Hamm, NJW-RR 1991, 188).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07

    Klageschrift: Rubrumsberichtigung bei offensichtlich irrtümlicher

    Trotz fehlerhafter Parteibezeichnung - ... AG - ist deshalb die richtige Person - ... a.G. - Partei geworden (so auch OLG Hamm NJW-RR 96, 469; 94, 1508; 91, 188).
  • LG Berlin, 11.04.2014 - 15 O 43/14

    UBER-APP

    Dabei ist eine Kostenbelastung des Antragstellers wegen des Ausscheidens der Antragsgegnerin zu 1. nicht angezeigt, da es sich - wie dargelegt - um eine Rubrumsberichtigung handelt, so dass die Antragsgegnerin zu 1. zu keiner Zeit Partei des Verfahrens war (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 30.5.1990, 20 W 27/90, Juris Rn. 5).
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