Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 179 Abs. 1
Zur Kostenhaftung des Maklers als Vertreter ohne Vertretungsmacht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 179 Abs. 1
Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Makler muss notariellen Vertragsentwurf nicht bezahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Haftung: Haftet Makler für Entwurfsgebühr des Notars?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verkauf gescheitert: Makler muss nicht für Notarvertragsentwurf zahlen! (IMR 2013, 432)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 05.06.2012 - 4 OH 3/11
- OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 268/16
Makler bestellt Vertragsentwurf: Muss er ihn auch bezahlen?
Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014; OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli - OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992). - LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des …
Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).Angesichts dessen, dass ein Makler im Namen seiner Auftraggeber handelt (so hat die Notarin es auch verstanden), bestand im vorliegenden Fall wohl Anlass zur Klärung der Auftragslage (ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, Rn 18, 19 juris), zumal die E-Mail offen ließ, ob Käufer, Verkäufer oder beide Seiten Auftraggeber sein sollten.
- OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs
Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014; OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14;… OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
- OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 20 W 189/17
Verfahrensgegenstand bei Ersetzung notarieller Kostenberechnung durch Notar
In der Regel kommt es maßgebend darauf an, ob das Verhalten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt (vgl. etwa BGH DNotZ 2017, 394, zitiert nach juris; Senat RNotZ 2013, 563, zitiert nach juris). - LG Krefeld, 26.07.2018 - 7 OH 5/18
Zahlungsanspruch eines Notars auf Gebühren für die vorzeitige Beendigung des …
Hierfür wäre im Streitfall erforderlich, dass das Verhalten des Maklers für den Notar als Empfänger der Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte den Schluss zuließe, er verlange ausnahmsweise den Entwurf der Vertragsurkunde für sich, etwa um diesen selbst in weiteren Verhandlungen für sich nutzbar zu machen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.3.2014 - 10 W 22/14, BeckRS 2016, 74291; OLG Frankfurt a. M., RNotZ 2013, 563 = BeckRS 2013, 15215 = juris Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
Besondere Rechtfertigung der Kostenschuld eines Dritten (hier: Makler); …
Die Frage, ob sie den Kaufvertragsentwurf im Sinne von § 145 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 KostO "erfordert" hat oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14;… OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
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