Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 WoEigG, § 14 WoEigG
Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung als Praxis - Judicialis
Wohnungseigentümer; Teilungsgerklärung; Zustimmung; Zustimmungserfordernis; Gewerbe; Gewerbeausübung; Nutzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung einer Regelung in einer Teilungserklärung über ein Zustimmungserfordernis betreffend die Ausübung eines Gewerbes in den Räumen des Sondereigentums; Frage des Vorliegens einer Beschränkung der Versagungsmöglichkeit auf wichtige Gründe; Entscheidung über das ...
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung als Praxis)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 13 § 14
Auslegung eines in der Teilungserklärung festgelegten Zustimmungserfordernisses für die Ausübung eines Gewerbes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg - 43 UR II 52/02
- LG Frankfurt/Main, 08.07.2003 - 13 T 6/03
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03
Papierfundstellen
- NZM 2006, 144
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …
In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80). - OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung
Nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stellt die Nutzung als Wohnung im festgestellten Umfang gegenüber einer solchen als Verkaufsladen oder Abstell- bzw. Hobbyraum gemäß der Zweckbestimmung eine intensivere und konfliktträchtigere Nutzung (vgl. hierzu allgemein Senat OLGR Frankfurt 2005, 58, und NZM 2006, 144) dar.In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris).
- LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14
Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw. …
Abzustellen ist hierbei auf den konkreten Zuschnitt der Praxis - insbesondere, ob diese als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis und als Bestellpraxis betrieben wird, den Umfang des Patientenverkehrs, auf die Sprechstundenzeiten und die jeweiligen örtlichen Verhältnisse (so ausdrücklich OLG Hamm, ZMR 2005, 219 OLG Frankfurt, NZM 2006, 144).
- LG Dresden, 25.02.2009 - 2 S 407/08
Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan
Die Klägerin muss Nutzungen hinnehmen, soweit von diesen keine größeren Beeinträchtigungen als von der Nutzung als Café ausgehen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NZM 2006, 144 ff).Die Kammer geht mit dem OLG Frankfurt/M. (NZM 2006, 144 ff) davon aus, dass zwar eine generalisierte Bewertung der Nutzung bzw. der von ihr ausgehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen ist; dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Umstände des Einzelfalls außen vor zu haben bleiben.
- LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse; …
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung maßgeblich (OLG Hamm, 12.4.2005, AZ: 15 W 29/05 zur Umwandlung eines Ladens in Räume eines religiösen Vereins; OLG Frankfurt, 21.7.2005, AZ: 20 W 284/03; BayObLG, 9.5.1994, AZ: 2Z BR 23/94 (nach JURIS)). - OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung; …
Damit ist grundsätzlich - zunächst unabhängig von einer weiteren Reglung in der Teilungserklärung - eine Nutzung zu einem anderen Zweck verboten, die andere Wohnungseigentümer mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Wohnung (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Köln NZM 2002, 258; Senat, Beschl. v. 21.07.2005 -20 W 284/03- ;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 15, Rdnr. 14;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 13 Rdnr. 46). - LG Hamburg, 08.02.2008 - 318 T 179/06
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Negativbeschlusses; …
Dabei kommt es insbesondere auch nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 461; 462; OLG Frankfurt NZM 2006, 144).