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   OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05   

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https://dejure.org/2005,15759
OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05 (https://dejure.org/2005,15759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2005 - 20 W 3/05 (https://dejure.org/2005,15759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 20 W 3/05 (https://dejure.org/2005,15759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 WoEigG, § 45 WoEigG, § 48 WoEigG, § 47 WoEigG
    (Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Dabei entspricht es allerdings grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 197/03

    Wert der Beschwer bei Beseitigungsverlangen - hier: - bezgl. eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Wertbestimmend ist damit beim Beseitigungsverlangen der Verkehrswert des Gegenstandes einschließlich der (gesamten) Beseitigungskosten (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003, Az.: 2Z BR 197/03, zitiert nach Juris; BayObLG WuM 1998, 688).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Wurde nämlich die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen, so ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert stets zulässig (BGH NJW 1992, 3305; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 8; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 80; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 Rz. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Zwar dürfte sich das vermögenswerte Interesse eines Antragstellers, der eine Beseitigung (hier: "Entfernung" von sechs Fichten, einer Tanne und einer Konifere) verlangt, und mithin das Änderungsinteresse an einer diese versagenden Entscheidung in der Regel nicht an den Kosten der Beseitigung, sondern an der Bewertung der ansonsten bestehenden Beeinträchtigungen orientieren, so etwa Wertminderungen oder sonstige wirtschaftliche Verluste (vgl. etwa OLG Düsseldorf ZMR 2000, 783; vgl. etwa auch Münchener Kommentar/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rz. 45; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rz. 785a, je mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Dabei entspricht es allerdings grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565).
  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98

    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05
    Wertbestimmend ist damit beim Beseitigungsverlangen der Verkehrswert des Gegenstandes einschließlich der (gesamten) Beseitigungskosten (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003, Az.: 2Z BR 197/03, zitiert nach Juris; BayObLG WuM 1998, 688).
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Es entspricht grundsätzlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in dem die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.07.2005, 20 W 3/05; Beschluss v. 29.03.2004, 20 W 343/03 unter Hinweis auf BayObLG, WuM 1994, 565; OLG München, Beschluss v. 31.03.2006, 34 Wx 111/05).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05

    Wohnungseigentum: Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage; Kündigung eines

    Dabei entspricht es allerdings grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswerts oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 19.07.2005, 20 W 3/05).
  • OLG München, 26.06.2007 - 34 Wx 67/07

    Beschwer des Wohnungseigentümers bei Abweisung seines Antrags auf Beseitigung

    Maßgeblich sind vielmehr die durch den zu beseitigenden Gegenstand verursachten Beeinträchtigungen der Antragstellerin wie etwa Wertminderungen oder sonstige wirtschaftliche Verluste (vgl. etwa OLG Frankfurt OLG-Report 2006, 520).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    b) Es entspricht grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2005 20 W 3/05; Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565; OLG München Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05).
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