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   OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08   

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https://dejure.org/2008,7451
OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 2 BGB, § 1908 Abs 1 BGB, § 1908i BGB, § 3 VBVG, § 4 VBVG
    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und mit der Betreuungstätigkeit verbundener Verantwortung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 Abs. 1; ; BGB § 1908 i; ; VBVG § 3; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontroll- oder Höchstwert für Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausnahmevergütung des ehrenamtlichen Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit eines Rückgriffs auf die Vergütung eines Berufsbetreuers als Kontrollwert oder Höchstwert für eine einem ehrenamtlichen Betreuer nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ausnahmsweise zuzubilligenden Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).

    In Bezug auf eine Vermögensverwaltung können sich derartige Schwierigkeiten auch aus dem Umfang, der Art und der Zusammensetzung des zu verwaltenden Vermögens ergeben; überdurchschnittliche Schwierigkeiten können des Weiteren aber auch bei der Erledigung anderer Aufgabenkreise auftreten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138; MünchKomm./ Wagenitz, a.a.O., Rn. 67; Palandt/Diedrichsen, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.).

    Bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG wurde bisher in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass die Vergütung, die einem Berufsbetreuer für die Führung der konkreten Betreuung zu bewilligen wäre, als Kontroll- und Höchstwert der Vergütung des ehrenamtlich tätigen Betreuers herangezogen werden kann, da eine Kommerzialisierung der ehrenamtlichen Betreuung nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht und die nur in Ausnahmefällen zu bewilligende Vergütung so bemessen werden soll, dass sie dem Betreuer für die Aufgabenerfüllung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einen Ausgleich schaffen soll (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138; MünchKomm./Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 71).

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Hierzu hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1084) zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Einführung des VBVG im Unterschied zur Rechtslage nach dem BVormVG die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers erstmals nicht mehr von dem zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten einzelnen Betreuung abhängig ist, sondern nunmehr ein System der Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer auch bezüglich des Zeitansatzes eingeführt wurde, bei dem für vermögende Betreute eine Differenzierung nur noch bezüglich der Zeitdauer der laufenden Betreuung sowie des ständigen Aufenthaltes des Betreuten innerhalb oder außerhalb einer Heimeinrichtung vorgenommen wird.
  • LG Mainz, 18.02.2013 - 8 T 225/12

    Betreuung: Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 22. Mai 2008, BeckRS 2008, 15523) schließt eine Heranziehung der Vergütung nach §§ 4,5 VBVG gerade aus.
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08; Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
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