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   OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06   

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https://dejure.org/2006,7549
OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1846 BGB, § 1906 Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 70h Abs 3 FGG
    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fixierung bei Unterbringung, Zulässigkeit und Anforderungen

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; FGG § 70 h Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB - ärztliches Zeugnis zur Genehmigung einer Fixierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Patient 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett fixiert - Psychiatrie in der Kritik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel; Unkenntnis eines Vormundschaftsrichters von der Bestellung eines Betreuers mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1019
  • FGPrax 2007, 149
  • FamRZ 2007, 673
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).

    Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510; HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
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