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   OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99   

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https://dejure.org/2000,31914
OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99 (https://dejure.org/2000,31914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2000 - 20 W 549/99 (https://dejure.org/2000,31914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2000 - 20 W 549/99 (https://dejure.org/2000,31914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 68 Abs 1 AuslG, § 12 Abs 1 AsylVfG, § 1835 Abs 3 BGB, § 55 Abs 2 KJHG, § 1909 BGB
    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Bereich der asyl- und ausländerrechtlichen Vertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Bereich der asyl- und ausländerrechtlichen Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99
    Der aufgezeigte Rechtsfehler zwingt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht, weil der Senat die erforderlichen Feststellungen ohne weiteren Ermittlungsbedarf selbst treffen kann (Senatsbeschluss 20 W 127/87 vom 04.09.1987; BayObLG RPfleger 1987, 67).
  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 257/98

    Jugendamt als Amtsvormund eines jugendlichen Flüchtlings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99
    Dem steht insbesondere der Umstand einer generellen rechtlichen Verhinderung aufgrund eines Interessenwiderstreites wegen der gleichzeitigen Zuständigkeit des Landrates für ausländerrechtliche Angelegenheiten nicht entgegen, da der Amtsvormund seine Tätigkeit in eigener Verantwortung und selbständig wahrzunehmen hat, so dass Eingriffe des Dienstvorgesetzten mit Anweisungen in die Führung der Vormundschaft grundsätzlich nicht zulässig sind (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 1999, 1694).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Die Frage, ob in diesen Fällen wegen des Fehlens der für eine zu besorgende Angelegenheit erforderlichen Sachkunde oder Erfahrung beim Vormund eine tatsächliche Verhinderung im Sinne des § 1909 Abs. 1 BGB vorliegt (OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 28.4.2000 - 20 W 549/99, DAVorm 2000, 484; Palandt/Diederichsen , a.a.O., § 1909 Rz. 6; a.A. Staudinger/Bienwald , a.a.O, § 1909 Rz. 14: "seltener Ausnahmefall"; offen OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740 mit kritischer Anmerkung Rieger/Bender JA 2011, 359 ff.) und ausnahmsweise die Anordnung der Ergänzungspflegschaft in Betracht kommt (OLG Köln FamRZ 2000, 117 "keine Vorratsbestellung"), muss hier nicht entschieden werden.
  • OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19

    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Amtsvormund; Inobhutnahme; vorläufige

    Daher sind die Aufgaben des Amtsvormundes von dem Bediensteten des Jugendamtes, dem sie übertragen wurden, grundsätzlich selbst wahrzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.04.2000 - 20 W 549/99 - juris Rn 4).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10

    Vormundschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch das Fehlen der für eine zu besorgende Angelegenheit erforderlichen Sachkunde oder Erfahrung beim Vormund eine tatsächliche Verhinderung begründen kann (vgl. etwa BayObLG PRfleger 1976, 399; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.4.2000, 20 W 549/99, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 2 WF 457/10

    Vergütung des Ergänzungspflegers bei Flughafenverfahren

    In der Regel wird es deswegen für notwendig gehalten, dem Minderjährigen als Ergänzungspfleger für den Aufgabenbereich der asyl- und ausländerrechtlichen Fragen einen Anwalt beizuordnen (OLG Frankfurt, Jugendamt 2003, S. 557, Beschluss zu 20 W 549/99, zitiert nach Juris, Tz. 2).
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