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   OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99   

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OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99 (https://dejure.org/2001,2120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2001 - 20 W 71/99 (https://dejure.org/2001,2120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 20 W 71/99 (https://dejure.org/2001,2120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 1937 BGB, § 14 Abs 5 HeimG
    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des Testierverbots durch Einsetzung eines Angehörigen zum Miterben

  • Deutsches Notarinstitut

    HeimG § 14 Abs. 5; BGB § 134
    Erbeinsetzung des Ehegatten eine Heimmitarbeiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarielles Testament; Testierunfähigkeit ; Betreuungsleistungen; Pflegeleistungen; Alleinerbschein; Erbeinsetzung

  • Judicialis

    HeimG § 14 Abs. 5; ; HeimG § 14 V; ; HeimG § 14; ; HeimG § 14 Abs. 6; ; BGB § 134; ; BGB § 2094; ; FGG § 12; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Heimbediensteten und naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Geschenke fürs Heimpersonal

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung der Ehefrau eines Heimangestellten - Testament unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1504
  • DNotZ 2001, 716
  • FGPrax 2001, 120 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 80
  • FamRZ 2001, 1172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Dies hat das BVerfG für § 14 HeimG a.F. entschieden (BVerfG, NJW 1998, 2964 ff).

    Deren Recht auf freie Verfügung von Todes wegen soll nicht durch offenen oder versteckten Druck faktisch gefährdet werden (BayObLG, NJW 2000, 1875 ff; BVerfG, NJW 1998, 2964; Niemann, Testierverbot in Pflegefällen, ZEV 1998, 419 ff; Dubischar, Die untersagte Vorteilsannahme" nach § 14 Heimgesetz, DNotZ 1993, 419 ff, 421; Stach, Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten Bediensteter staatlicher Altenpflegeeinrichtungen, NJW 1988, 943 ff).

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Deren Recht auf freie Verfügung von Todes wegen soll nicht durch offenen oder versteckten Druck faktisch gefährdet werden (BayObLG, NJW 2000, 1875 ff; BVerfG, NJW 1998, 2964; Niemann, Testierverbot in Pflegefällen, ZEV 1998, 419 ff; Dubischar, Die untersagte Vorteilsannahme" nach § 14 Heimgesetz, DNotZ 1993, 419 ff, 421; Stach, Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten Bediensteter staatlicher Altenpflegeeinrichtungen, NJW 1988, 943 ff).

    Dies ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW 2000, 1875 ff und Anm. dazu von Hohloch, JuS 2000, 815 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 192 ff).

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass ein vom Gesetz missbilligter Erfolg nicht durch die Umgehung des Gesetzes erreicht werden darf (BGH NJW 1991, 1060 ff).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass unter dieses Verbot auch Testamente fallen, soweit der Bedachte hiervon zu Lebzeiten erfahren hat (Kunz/ Ruf/ Wiedemann, Heimgesetz, 8.Aufl. 1998, § 14 Rn 24; Müller, Zur Wirksamkeit letztwilliger Zuwendungen des Betreuten an seinen Betreuer, ZEV 1998, 219 ff, 221 m. w. N.; BVerwG, NJW 1999, 2268).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 3 Wx 250/97

    Erbeinsetzung der Kinder des Heimleiters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Dies ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW 2000, 1875 ff und Anm. dazu von Hohloch, JuS 2000, 815 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 192 ff).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99
    Schließlich gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten ist, dass ein Zusammenhang zwischen Vorteilszuwendung und Heimvertrag besteht (BGHZ 110, 235 ff = BGH NJW 1990.1603).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist die letztwillige Verfügung hingegen stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964; BGH NJW 2012, 155, Rn 15 nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2001, 1504, Rn 9 nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1492, Rn 18 nach juris; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 14 Rn 24).
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Auch in der Rechtsprechung zu § 14 Abs. 5 Heimgesetz (Bund) bzw. den entsprechenden Landesgesetzen (in Bremen § 24 Abs. 4 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz) ist anerkannt, dass auch die Vorteilsannahme durch einen Angehörigen des Verpflichteten untersagt sein muss, da anderenfalls das im Interesse der geschützten Person bestehende Verbot umgegangen werden könnte (siehe BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00, juris Rn. 20, NJW-RR 2001, 295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997 - 3 Wx 250/97, juris Rn. 53, FamRZ 1998, 192; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2001 - 20 W 71/99, juris Rn. 11, NJW 2001, 1504).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    Unter das Versprechen- bzw. Gewährenlassen von Geld oder geldwerten Leistungen fällt nach einhelliger Auffassung auch die Erbeinsetzung des Verbotsadressaten in einem Testament, sofern die letztwillige Verfügung dem Begünstigten bekanntgegeben worden ist (vgl. z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2013, Az. 8 W 253/11, Tz. 18; OLG Frankfurt 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.05.2015, Az. 21 W 67/14; Senat, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 20 W 71/99, Tz. 9; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22

    Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis;

    Wird also ein vom Gesetz missbilligter Erfolg mit an sich zulässigen Mitteln erreicht, kommt es darauf an, ob durch eine am Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes orientierte Auslegung dargetan werden kann, dass dieses in Wahrheit auch der scheinbar zulässigen Regelung entgegensteht und der Zweck des Verbotsgesetzes daher vereitelt würde (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90 , juris Rn. 25; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 20 W 71/99 , juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

    1a Z 3/90">NJW 1992, 55; BayObLG FamRZ 1992, 975; BayObLG NJW 1993, 1143; OLGR Saarbrücken 1998, 92; KG Berlin NJW-RR 1999, 2; BVerfG NJW 1998, 2964; BayObLG NJW 2000, 1875; BayObLG NJW-RR 2001, 295; OLG Frankfurt NJW 2001, 1504; BayObLG FamRZ 2003, 1882).
  • AG Saarbrücken, 24.07.2007 - 37 C 132/07
    Es geht also darum, dass durch die gewählte Gestaltung der Zweck einer Rechtsnorm vereitelt werden soll, wobei die dafür verwendete rechtliche Gestaltungsmöglichkeit den Anschein erwecken soll, nicht von der - umgangenen - Rechtsnorm tatbestandlich erfasst zu sein (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2001, 20 W 71/99 , NJW 2001, 1504 f.; Heinrichs, in: Palandt, 65. Auflage, § 134 BGB Rdnr. 28).
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