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   OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16   

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https://dejure.org/2017,56712
OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16 (https://dejure.org/2017,56712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2017 - 20 W 72/16 (https://dejure.org/2017,56712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 20 W 72/16 (https://dejure.org/2017,56712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: Richtigkeit des Zeugnisses gem. § 36 GBO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 36
    Nachlassauseinandersetzung; Nachlassvermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de

    GBO § 36
    Zuständigkeit des Notars zur Erteilung eines Zeugnisses gemäß § 36 GBO gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.05.2001 - 2Z BR 52/01

    Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Nichts anderes ergibt sich aus der Überlegung, dass nach herrschender Auffassung der Vorerbe zur Übereignung eines Nachlassgegenstandes an einen hiermit bedachten Vermächtnisnehmer nicht der Zustimmung des Nacherben benötigt, was sich damit begründen lässt, dass der Vorerbe in Bezug auf den fraglichen Nachlassgegenstand von der Beschränkung des § 2113 Abs. 1 BGB durch den Erblasser befreit ist, § 2136 BGB, und die Erfüllung des Vermächtnisanspruchs sich nicht als unentgeltliche Verfügung im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. etwa BayObLGZ 2001, 118, zitiert nach juris).

    Der diesbezügliche Nachweis, dass ein fälliger Vermächtnisanspruch bzw. eine Teilungsanordnung erfüllt wird, ist jedoch nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch öffentliche Urkunden zu führen (vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 2001, 118, Tz. 12 bei juris, zum Vermächtnisanspruch, dort auch - Tz. 13 bei juris - zur Gegenauffassung; vgl. zum Streitstand auch Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 58; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3520a; Ivo ZEV 2003, 297 [OLG Düsseldorf 07.03.2003 - 3 Wx 162/02] ).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Zum anderen wird der Nacherbenvermerk nachträglich gegenstandslos, wenn der Vorerbe endgültig wirksam im Sinne des § 2113 BGB verfügt hat (vgl. die Nachweise bei Ivo ZEV 2003, 297 [OLG Düsseldorf 07.03.2003 - 3 Wx 162/02] ).

    Der diesbezügliche Nachweis, dass ein fälliger Vermächtnisanspruch bzw. eine Teilungsanordnung erfüllt wird, ist jedoch nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch öffentliche Urkunden zu führen (vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 2001, 118, Tz. 12 bei juris, zum Vermächtnisanspruch, dort auch - Tz. 13 bei juris - zur Gegenauffassung; vgl. zum Streitstand auch Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 58; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3520a; Ivo ZEV 2003, 297 [OLG Düsseldorf 07.03.2003 - 3 Wx 162/02] ).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16

    Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Der Senat vermag angesichts dessen die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 22 Abs. 1 GBO, an deren Nachweis grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind, weil er eine Grundbucheintragung ohne Bewilligung des Betroffenen ermöglicht und sichergestellt sein muss, dass am Verfahren nicht Beteiligte nicht geschädigt werden (vgl. dazu Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 37, und Senat, Beschluss vom 13.02.2017, 20 W 338/16, zitiert nach juris), noch nicht aufgrund der von der Antragstellerin nunmehr vorgenommenen Auslegung des privatschriftlichen Testamentes im Hinblick auf die Anordnungen des Erblassers festzustellen.
  • OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Es ist anerkannt, dass es bei der Erbauseinandersetzung unter Beteiligung von Nacherben möglich ist, eine endgültige Auseinandersetzung vorzunehmen mit der Folge, dass die dem Vorerben übertragenen Gegenstände aus dem Nachlass ausscheiden und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst werden (vgl. dazu OLG München Rpfleger 2014, 491 m. w. N.; vgl. auch BayObLGZ 1958, 109, 113).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06

    Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Die in den Schriftsätzen vom 11.03.2016 und 21.03.2016 zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 171, 350 = NJW 2007, 2114) ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 19.09.1994 - 15 W 205/94

    Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei Verfügung über ein Nachlassgrundstück ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Entsprechende Erwägungen mögen bei einer Verfügung (auch im Rahmen eine Nachlassauseinandersetzung) über ein Nachlassgrundstück gelten, die lediglich der Erfüllung einer vom Erblasser bestimmten Teilungsanordnung im Sinne des § 2048 BGB dient (vgl. hierzu OLG Hamm RPfleger 1995, 209, zitiert nach juris; vgl. insgesamt Ivo ZEV 2003, 297).
  • OLG Hamm, 16.01.1984 - 15 W 3/84

    Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
    Wollte man insoweit überhaupt die Vorlage eines Testaments für hinreichend erachten (ablehnend etwa noch OLG Hamm Rpfleger 1984, 312), so liegt jedenfalls kein öffentliches Testament im Sinne des § 2232 BGB vor.
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17

    Anordnung einer Nacherbfolge nur für einen Miterben; Erlöschen der

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2018, 398 veröffentlicht ist, meint, die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 GBO lägen nicht vor.
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