Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11   

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https://dejure.org/2011,20285
OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2265 BGB, § 352 FamFG
    Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung und Umdeutung eines nur von einem Ehegatten geschriebenen und unterschriebenen gemeinschaftlichen Testaments; Behandlung eines zu Unrecht nach altem Recht ergangenen erbrechtlichen Vorbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265; FamFG § 352
    Auslegung und Umdeutung eines nur von einem Ehegatten geschriebenen und unterschriebenen gemeinschaftlichen Testaments; Behandlung eines zu Unrecht nach altem Recht ergangenen erbrechtlichen Vorbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 11
  • FamRZ 2012, 330
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Der verfahrensfehlerhafte Erlass eines Vorbescheids führt entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.10.2010 (FGPrax 2011, 49 ff) aber nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels.
  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Ein gemeinschaftliches Testament, das nur vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben worden ist, kann als dessen einseitiges Testament umgedeutet werden, wenn ein entsprechender Wille des Erblassers festgestellt werden kann (OLGR Frankfurt1998, 174 ff = NJWE-FER 1998, 182 = FGPrax 1998, 145 ff = Rpfleger 1998, 342; Palandt-Weidlich, 70. Aufl. 2011, § 2265 BGB Rn 3).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Auch aus verfahrensökonomischen Gründen bietet sich eine Umdeutung des Vorbescheids an (so auch Senat, Beschluss vom 12.05.2010, 20 W 350/10).
  • OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14

    Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten

    Kann festgestellt werden, dass er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrecht erhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 145; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 330/331; Staudinger/Kanzleiter BGB Juli 2013 § 2265 Rn. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,81607
OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2012,81607)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2012 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2012,81607)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2012,81607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 26 O 615/09
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Es entspricht einhelliger Meinung, dass sich der Streitwert eines Abfindungsvergleichs nach dem Wert des verglichenen Gegenstandes richtet, nicht aber nach dem der vereinbarten Kapitalabfindung (vgl. BGH BB 2004, 1078; KG, a.a.O.; OLG Schleswig-Holstein JurBüro 1991, 584; Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 3 Rn. 23 "Abfindungsvergleich" m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Ein Abschlag für den Feststellungantrag ist nicht vorzunehmen, da es sich um eine negative Feststellungsklage handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2007, IV ZR 232/03; KG, Beschluss vom 16.06.2008, 6 W 59/07, jeweils dokumentiert in juris).
  • KG, 16.06.2008 - 6 W 59/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wertberechnung beim Abfindungsvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Ein Abschlag für den Feststellungantrag ist nicht vorzunehmen, da es sich um eine negative Feststellungsklage handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2007, IV ZR 232/03; KG, Beschluss vom 16.06.2008, 6 W 59/07, jeweils dokumentiert in juris).
  • OLG Celle, 08.02.2011 - 13 W 11/11

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Partei gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Eine Partei kann grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwertes Beschwerde einlegen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Celle NJOZ 2011, 653), da sie an einer Anhebung des Streitwerts - von hier nicht ersichtlichen Ausnahmen abgesehen (vgl. etwa Pukall in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 32 Rn. 59) - in der Regel kein Interesse hat (vgl. OLG Rostock JurBüro 2008, 369).
  • OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Denn die Klage des Versicherungsnehmers auf künftige Beitragsbefreiung ist das Gegenstück zu der Klage des Versicherers auf Beitragszahlung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2010, 5 U 98/09, dokumentiert in BeckRS 2010, 17935).
  • OLG Schleswig, 27.11.1990 - 9 W 136/90
    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11
    Es entspricht einhelliger Meinung, dass sich der Streitwert eines Abfindungsvergleichs nach dem Wert des verglichenen Gegenstandes richtet, nicht aber nach dem der vereinbarten Kapitalabfindung (vgl. BGH BB 2004, 1078; KG, a.a.O.; OLG Schleswig-Holstein JurBüro 1991, 584; Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 3 Rn. 23 "Abfindungsvergleich" m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15

    Streitwertfestsetzung: Vergleichsmehrwert bei Prozessvergleich über die Aufhebung

    b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11, juris; fortgeführt im Beschluss vom 9. April 2014 - 20 W 13/14, unveröffentl., zitiert nach OLG Nürnberg AGS 2015, 79, juris-Rn. 50), die vergleichsweise Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe keinen Mehrwert, wenn der Kläger von vornherein Leistungen für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages beansprucht habe, vermag nicht zu überzeugen.
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