Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6104
OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 3 S 2 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 767 ZPO, § 769 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss)

  • Judicialis

    WEG § 44 III; ; WEG § 45 I 3; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in WEG -Verfahren - Vollstreckungsgegenantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsgegenantrag; Anfechtbarkeit von einstweiligen Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und ähnlichen Beschlüssen; Mahnbescheid wegen rückständigen Wohngelds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44 Rdnr. 71; Niedenführ/Schulze, aaO., § 46 Rdnr. 87; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., § 45, Rdnr. 17; Palandt/Bassenge, aaO., § 45, Rdnr. 8).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78

    Anfechtung der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

    Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass für die frühere Rechtslage angenommen wurde, für die Entscheidung über einen Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO analog, der sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einem in einem Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtete, seien die Wohnungseigentumsgerichte zuständig (BayObLG WuM 1990, 621; OLG Frankfurt a.M. OLGR 2006, 758).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-20 W 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12471
OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,12471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,12471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,12471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § ... 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 2; ; UKlaG § 3; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; UKlaG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; UKlaG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 307; ; BGB § 308; ; BGB § 309

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten einer Verbraucherzentrale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 20 W 86/06
    Die im Zusammenhang mit der Reise zum Prozessgericht entstandenen Auslagen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin hat das Landgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2003 - I ZB 18/03, abgedruckt in GRUR 2004, 448 - für nicht erstattungsfähig gehalten.

    Dies ist u.a. regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH GRUR 2004, 448 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 20 W 86/06
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, handelt es sich in der Regel um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (vgl. BGH Beschluss vom 28.06.2006, IV ZB 44/05, Rdnr. 7, abgedruckt in NJW 2006, 3008-3009 m.w.N.).

    In seinem Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05 - (NJW 2006, 3008-3009) führt der Bundesgerichtshof hierzu aus, dass eine Partei sich nicht so behandeln lassen müsse, als sei ihre Betriebsorganisation auf nicht-mündliche Unterrichtungen wechselnder Rechtsanwälte am jeweiligen Gerichtssitz eingerichtet.

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 20 W 86/06
    Eine Erweiterung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.09.2005 - IV ZB 11/04, abgedruckt in NJW 2006, 301, 303 - vorgenommen, in dem er sich mit der Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten in Höhe der dadurch ersparten Kosten für Informationsreisen der Partei, eines in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG eingetragenen Verbraucherverbands, befasst hat.

    Deshalb seien Verkehrsanwaltkosten nicht in Höhe der ersparten Reisekosten der Partei zu einem am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur in Höhe der ersparten Kosten für eine schriftliche und telefonische Information erstattungsfähig (BGH NJW 2006, 301, 303).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07

    Auswärtiger Rechtsanwalt VII

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verband oder die Einrichtung sich zu einer solchen Unterrichtung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten nicht in der Lage sieht, weil hierfür keine qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt oder die hierfür an und für sich qualifizierten Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden (a.A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2006 - 20 W 86/06, juris Tz. 9).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts

    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der zufolge dieser Einwand wegen nicht gegebener Vergleichbarkeit von qualifizierten Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG und § 4 UKlaG mit einem Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG trotz der unwiderleglichen Vermutung des § 4 Abs. 2 Satz 2 UKlaG beachtlich sein soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 -zitiert nach juris), nicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil im Hinblick auf die oben unter 2. a) in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 - zitiert nach juris) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist, § 574 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO.

  • OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts

    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der zufolge dieser Einwand wegen nicht gegebener Vergleichbarkeit von qualifizierten Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG und § 4 UKlaG mit einem Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG trotz der unwiderleglichen Vermutung des § 4 Abs. 2 Satz 2 UKlaG beachtlich sein soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 - zitiert nach juris), nicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil im Hinblick auf die oben unter 2. a) in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 - zitiert nach juris) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist, § 574 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO.

  • OLG Köln, 08.10.2007 - 17 W 137/07

    Höhe fiktiver Informationskosten bei Einweisung eines örtlichen

    Hieraus ergibt sich, dass der Senat der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11. Dezember 2006 - I-20 W 86/06 -) nicht zu folgen vermag.
  • OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 18 W 79/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts, der für einen

    Vielmehr sei die Rechtslage entsprechend der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 11.12.2006 (1-20 W 86/06) zu beurteilen, wonach eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherzentrale, deren Aufgabenschwerpunkt in der Verbraucherberatung liegt, und die die schriftliche Instruktion von Prozessvertretern bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten durch eine Anwaltssozietät durchführen lässt, auch dann berechtigt ist, mit der Prozessvertretung einen Rechtsanwalt an ihrem Sitz zu beauftragen, wenn die von ihr angestrengten Verbandsklagen an einem auswärtigen Gericht geführt werden müssen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.2006 - I-20 W 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36407
OLG Düsseldorf, 11.11.2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,36407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,36407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2006 - I-20 W 86/06 (https://dejure.org/2006,36407)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2006 - 20 W 86/06
    Eine Erweiterung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof In seinem Beschluss vom 21.09.2005 - IV ZB 11/04, abgedruckt in NJW 2006, 301, 303 - vorgenommen, in dem er sich mit der Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten in Höhe der dadurch ersparten Kosten für Informationsreisen der Partei, eines in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKIaG eingetragenen Verbraucherverbands, befasst hat.

    Deshalb seien Verkehrsanwaltkosten nicht in Höhe der ersparten Reisekosten der Partei zu einem am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur in Höhe der ersparten Kosten für eine schriftliche und telefonische Information erstattungsfähig (BGH NJW 2006, 301, 303).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2006 - 20 W 86/06
    Die im Zusammenhang mit der Reise zum Prozessgericht entstandenen Auslagen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin hat das Landgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18_12.2003 - 1 ZB 18103, abgedruckt in GRUR 2004, 448 - für nicht erstattungsfähig gehalten.
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2006 - 20 W 86/06
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, handelt es sich in der Regel um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt (vgl. BGH Beschluss vom 28.08.2006, IV ZB 44105, Rdnr. 7, abgedruckt in NJW 2006, 3008-3009 m.w.N.).
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