Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 20 WF 130/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44939
OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 20 WF 130/20 (https://dejure.org/2020,44939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2020 - 20 WF 130/20 (https://dejure.org/2020,44939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 20 WF 130/20 (https://dejure.org/2020,44939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerde eines Schuldners von Kindesunterhalt im vereinfachten Unterhaltsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 493
  • FamRZ 2021, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 9 UF 45/10

    Verfahren über den Mindestunterhalt: Zulässigkeit der auf vor dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 20 WF 130/20
    Dies gilt auch für den Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 49; OLG Frankfurt, FamRB 2017, 409).
  • OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02

    Zustellung, Wirksamkeit, Begriff der Wohnung, Ersatzzustellung, Strafhaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 20 WF 130/20
    Daran ändert die drei Tage zuvor begonnene Untersuchungshaft nichts, weil sich während einer so kurzen Abwesenheit der räumliche Mittelpunkt einer Person noch nicht an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2003, 377 - auch nach 17 Tagen noch nicht; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 178 ZPO, Rn. 6 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht