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   OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00   

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https://dejure.org/2000,4093
OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsjahr; Ehe; Scheidung; Schwangerschaft; Ehebruch

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsvermutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren.

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Begriff der Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehescheidung - Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sofortige Scheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außereheliches Verhältnis zulässig - Schwangerschaft stellt unzumutbare Härte für Ehemann dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1389
  • FamRZ 2000, 1417
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05

    Härtefallscheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann

    Der Senat teilt die Auffassung, dass allein dieser Umstand für den Ehemann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen kann (vergleiche auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, Seite 1417).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02

    Möglichkeit der Ehescheidung bei noch nicht ein Jahr getrennt lebenden Ehegatten

    Aus diesem Grunde kann es dahinstehen, ob eine außereheliche Schwangerschaft stets deshalb als Härtegrund im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB anzuerkennen ist, weil durch die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes die für die Vaterschaft des Ehemannes sprechende Vermutung ausgeräumt werden kann, § 1599 Abs. 2 BGB (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1389), und ob durch die gleichzeitige Einreichung von PKH-Gesuch und Scheidungsantrag neben dem PKH-Verfahren auch bereits das Scheidungsverfahren als solches anhängig wird (vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 117, Rz. 7 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2024 - 2 WF 26/24

    Härtefallscheidung aufgrund Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außerehelicher

    Zwar kann im Falle einer Schwangerschaft der ehebrecherischen Gattin die Berufung des Ehemannes auf einen Härtegrund zulässig sein, weil nur bei Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes eine vereinfachte Korrektur der Vaterschaft nach § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB möglich ist (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 13. April 2000, 20 WF 32/00).
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