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   OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05   

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https://dejure.org/2005,4499
OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.07.2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Sinn und Zweck der Hemmungsregelung; Vorliegen einer die Fristhemmung auslösenden höheren Gewalt

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; BGB § 1600b Abs. 1; ; BGB § 1600b Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600b Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Abstammungsprozess: Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600b BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1156
  • NJ 2005, 503
  • FamRZ 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Dabei genügte es, dass das vollständige und ordnungsgemäß begründete Gesuch am letzten Tag der Verjährungsfrist gestellt (BGHZ 70, 235; BGH, NJW 1989, 3149; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rn. 9 m.w.N.) und danach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Zustellung der Klage demnächst i.S.v. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. möglich war (zur Vaterschaftsanfechtung so ausdrücklich Palandt/Diederichsen, aaO., § 1600 b BGB a. F. Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99

    Anfechtungsfrist für die Vaterschaftsanfechtungsklage des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Die Frist beginnt daher erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Vertretungsbefugnis hergestellt wird (OLG Köln, FamRZ 2001, 245; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1600 b, Rn. 6).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Dabei genügte es, dass das vollständige und ordnungsgemäß begründete Gesuch am letzten Tag der Verjährungsfrist gestellt (BGHZ 70, 235; BGH, NJW 1989, 3149; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rn. 9 m.w.N.) und danach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Zustellung der Klage demnächst i.S.v. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. möglich war (zur Vaterschaftsanfechtung so ausdrücklich Palandt/Diederichsen, aaO., § 1600 b BGB a. F. Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Von der Notwendigkeit einer derartigen einschränkenden Auslegung geht der Senat - dessen Urteil im Schrifttum im Ergebnis durchweg auf Zustimmung gestoßen ist (vgl. Dölling JR 2005, 519; Saliger/Sinner NJW 2005 1073, 1075 f.; ferner auch - mehr oder weniger kritisch zum Begründungsweg - Korte NStZ 2005, 512, 513 und Kargl JZ 2005, 503, 512, gegen die Kritik Dölling aaO S. 520) - auch nach erneuter Prüfung aus.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13

    Hemmung der Verjährung bereits mit Veranlassung der Bekanntgabe der PKH

    Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung verlangt die Norm zum Eintritt der Hemmungswirkung lediglich die Antragstellung und die Veranlassung der Bekanntgabe (Bamberger/Roth-Henrich Beck'scher Online-Kommentar § 204 BGB Rz. 46; Grothe in Münchner Kommentar zum BGB 6. Aufl. 2012 § 204 BGB Rz. 66; so auch OLG Dresden 27.7.2005 - 20 WF 337/05 -).
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