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   OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01   

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https://dejure.org/2001,8973
OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.12.2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 (https://dejure.org/2001,8973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag wegen Nichtablauf des Trennungsjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114; BGB § 1565 § 1566
    Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.03.1983 - 18 WF 1605/83

    Antrag auf Scheidung; Grundsätze für die Terminbestimmung im Verbundverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2001 - 20 WF 794/01
    Ist - wie vorliegend - das Trennungsjahr (vgl. §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB) noch nicht abgelaufen und werden auch die Voraussetzungen nicht dargelegt, unter denen nach § 1565 Abs. 2 BGB die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, ist der Scheidungsantrag unschlüssig und das Prozesskostenhilfegesuch deshalb mangels Erfolgsaussicht abzulehnen, wenn nicht das Trennungsjahr spätestens bei der auf die Prozesskostenhilfebewilligung folgenden Zustellung abgelaufen ist (Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn.41; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2000, I Rn.157; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rn.432; Senat, st.Rspr., zuletzt Beschluss vom 17.08.2001 - 20 WF 500/01 - a.A. Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 3. Aufl., § 114 Rn.20; KG FamRZ 83, 821 ff. mit zutreffend kritischer Anmerkung von Braeuer).
  • OLG Celle, 17.01.2014 - 10 WF 4/14

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren

    Nach herrschender Auffassung der (neueren) obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat ausdrücklich anschließt, kommt - soweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine sog. "Härtefallscheidung" substantiiert dargetan sind - eine Bewilligung von VKH erst nach Ablauf des gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Trennungsjahres in Betracht, (vgl. OLG Rostock - Beschluß vom 15. Juni 2006 - 11 WF 103/06 - NJW 2006, 3648 f. = OLGR Rostock 2007, 12 f. = juris; OLG Köln - Beschluß vom 5. November 2003 - 26 WF 258/02 - FamRZ 2004, 1117 = juris; OLG Dresden - Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 - FamRZ 2002, 890 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 12 WF 440/95 - OLGR Hamm 1996, 154 f. = juris; etwas weiter noch OLG Hamm - Beschluß vom 18. April 1980 - 2 WF 121/80 - juris, für den Fall des "unmittelbar bevorstehenden" Ablaufs).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

    Für die Frage, ob einem Prozesskostenhilfegesuch Erfolgsaussichten i. S. des § 114 ZPO beizumessen sind (oder ob dies nicht der Fall ist), ist nämlich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier die Entscheidung des im Beschwerdeverfahren angerufenen Senats - abzustellen (so auch: Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2000 - 4 O 951/00 - u. Beschl. v. 6.6.2000 - 12 O 2099/00 - BGH, Beschl. v. 27.1.1982 - IV b ZB 950/80 -, MDR 1982, 564 = FamRZ 1982, 367(368); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.1.1990 - 11 E 70/89 -, NVwZ-RR 1990, 384; OLG Dresden, Beschl. v. 6.12.2001 - 20 WF 794/01 -, FamRZ 2002, 890(891); Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNr. 44 zu § 119 m. w. Nachw.), nicht aber auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife (so aber: Thür. OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, DVBl. 1998, 488; Hamb. OVG, Beschl. v. 6.8.2003 - 4 So 3/02 -, DVBl. 2004, 844 - unter Aufgabe der früheren Rspr.; P. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 40 zu § 166; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 14 a zu § 166; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, RdNr. 53 zu § 166 m. w. Nachw.), also den Zeitpunkt, in dem bei Gericht ein vollständiger und ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag vorliegt.
  • AG Ludwigslust, 18.06.2004 - 5 F 100/04
    Ob die Ehe der Parteien im Sinne des § 1565 11 BGB gescheitert ist, kann abschließend dahinstehen, weil für einen Scheidungsantrag, der sich nicht auf Härtegründe gemäß § 1565 II BGB stützen läßt, vor Ablauf des Trennungsjahres keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann ( OLG Dresden FamRZ 2002, 890 [OLG Dresden 06.12.2001 - 20 WF 794/01] ).
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