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   OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15   

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OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 (https://dejure.org/2015,36350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 (https://dejure.org/2015,36350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. November 2015 - 20 Ws 192/15 (https://dejure.org/2015,36350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 203 StPO

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 2 Abs 2 GG, § 203 StPO
    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines hochbetagten Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angepasste Verhandlungsführung bei Einschränkungen der Verhandlungsfähigkeit eines hochbetagten Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 210 Abs. 2
    Angepasste Verhandlungsführung bei Einschränkungen der Verhandlungsfähigkeit eines hochbetagten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der hochbetagte Angeklagte - und seine Verhandlungsfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eröffnung des Hauptverfahrens - und die Verurteilungswahrscheinlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der KZ-Sanitäter

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).

    Es ist vielmehr ein dazwischen liegender spezifischer Wahrscheinlichkeitsgrad erforderlich, der sich einer genauen Quantifizierung entzieht (BVerfGE 51, 324).

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Für die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 24.02.1995 - 2 BvR 345/95 - juris - BGH NStZ 96, 242).

    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2001 - 5 Ws 4/01 - juris -).
  • LG München II, 12.05.2011 - 1 Ks 115 Js 12496/08

    NS-Kriegsverbrechen: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Nach der zutreffenden Entscheidung des Landgerichts München II vom 12.05.2011 - 1 Ks 12496/08 [richtig: 1 Ks 115 Js 12496/08 - d. Red.] - machte sich der Beihilfe schuldig, wer in die Organisation eines der damaligen Vernichtungslager (hier: Auschwitz II [Birkenau]) derart eingebunden war, dass er durch sein Zutun den Hauptzweck dieser Vernichtungslager, die massenhafte Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas, gefördert hat.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04

    Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 1724/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).
  • OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12

    Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, wenn unter erschöpfender Zugrundelegung des Ergebnisses der Ermittlungen und der daran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand bei Einschätzung des mutmaßlichen Ausgangs der Hauptverhandlung mehr für eine Verurteilung als für einen Freispruch spricht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 27.09.2012 - I Ws 133/12 - m. w. N.).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01

    Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -).
  • LG Neubrandenburg, 11.09.2017 - 64 Ks 3/17

    Verfahren gegen ehemaligen KZ-Sanitäter endgültig eingestellt

    Auszug aus OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
    Die Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin vom 23.02.2015 - 111 Js 28330/13 (136) - wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg - Schwurgericht - eröffnet.
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 4 Ws 302/16

    Sexuelle Handlung; Vornehmenlassen; Kind; passive Duldung; Unterlassungsdelikt;

    Eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, wenn unter erschöpfender Zugrundelegung des Ergebnisses der Ermittlungen und der daran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand bei Einschätzung des mutmaßlichen Ausgangs der Hauptverhandlung mehr für eine Verurteilung als für einen Freispruch spricht (vgl. nur OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 - juris m.w.N.).
  • LG Aachen, 27.07.2023 - 60 Qs 16/23

    Ausspähen von Daten; Passwortsicherung; Dekompilierung

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des

    Nachdem die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen nach ihrer Auffassung bestehender absoluter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten mit Beschluss vom 17.06.2015 aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte, ließ der Senat auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Schwerin nach Einholung eines ergänzenden fachpsychiatrischen Gutachtens über den Angeschuldigten mit Beschluss vom 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 - unter Aufhebung der Nichteröffnungsentscheidung die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg.
  • OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und

    Die Beschwerde des Nebenklägers W. P. aus Boulder/Colorado (USA) richtet sich gegen den Beschluss der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 18.02.2016, mit dem diese die mit Beschluss des Senats vom 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 - festgestellte Anschlussberechtigung des Beschwerdeführers als Nebenkläger widerrufen hat.
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Nachdem die Staatsanwaltschaft trotz des hochbetagten Alters des Angeklagten davon abgesehen hatte, bereits im Ermittlungsverfahren dessen Verhandlungsfähigkeit sachverständig begutachten zu lassen und die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten, welches sich auch auf Ausführungen in durch die Verteidigung vorgebrachten Gutachten bezog, die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit mit Beschluss vom 17.6.2015 abgelehnt hatte, ließ das OLG Rostock nach Einholung eines weiteren gerontopsychiatrischen Gutachtens mit Beschluss vom 27.11.2015 die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
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