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   OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16   

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https://dejure.org/2016,43450
OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16 (https://dejure.org/2016,43450)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.11.2016 - 20 Ws 245/16 (https://dejure.org/2016,43450)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. November 2016 - 20 Ws 245/16 (https://dejure.org/2016,43450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 97 Abs 1 GG, § 213 StPO, § 304 StPO, § 305 StPO
    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wegen des Terminierungsverhaltens des Tatrichters: Grenzen der Überprüfung von Terminierungsentscheidungen durch das Beschwerdegericht

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Terminierungsentscheidung - und ihre Überprüfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05

    Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
  • KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08

    Eröffnungsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 1 Ws 131/03

    Untätigkeitsbeschwerde im Berufungsverfahren in Strafsachen: Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Der Kontrolle der Verfahrensweise der Instanzgerichte in Bezug auf die Beschleunigung dient dieses Rechtsinstitut nicht (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284 f.).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 5 Ws 286/09

    Untätigkeitsbeschwerde; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
  • OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Das von der Staatsanwaltschaft monierte Terminierungsverhalten ist wegen des Grundsatzes der Terminshoheit des Vorsitzenden gemäß § 213 StPO - wenn überhaupt - nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob er die rechtlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens eingehalten oder ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 1996, 172 f. m.w.N.); die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Entscheidung ist dem Beschwerdegericht entzogen (Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16
    Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
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