Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Pottenstein vom 18. November 2008 Herstellungsbeitrag für die öffentliche WasserversorgungsanlageKeine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegtErsetzung nichtigen Satzungsrechts durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 16.3.2005 BayVBl 2006, 108; vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643).Solange sie dieser Pflicht nicht nachkommen, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BVerwGE 116, 168; BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643; vom 25.10.2004 Az. 23 ZB 04.1222; vom 23.7.1998 BayVBl 1998, 593).
- VGH Bayern, 01.03.2007 - 23 B 06.1668
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden kann (vgl. BayVGH vom 6.4.2000 NVwZ 2001, 706 = BayVBl 2000, 472; vom 1.3.2007 Az. 23 B 06.1668). - VGH Bayern, 10.08.2005 - 23 ZB 05.1236
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Um dieser Mitwirkungspflicht nachkommen zu können, ist dem Kläger ein umfangreiches Akteneinsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen eingeräumt (vgl. BayVGH vom 10.8.2005 Az. 23 ZB 05.1236; vom 30.7.1991 GK 1992 Nr. 65; vom 5.9.1989 BayVBl 1990, 622; vom 22.12.1987 GK 1988 Nr. 196).
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 20 ZB 09.1765
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 26.1.2010 Az. 20 ZB 09.3046; vom 30.11.2009 Az. 20 ZB 09.1765;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., RdNr. 7 a zu § 124;… Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNrn. 54 ff. zu § 124). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458). - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Durch eine solche Rechtsänderung im gerichtlichen Verfahren entfällt ein zunächst vorhandener Aufhebungsanspruch (vgl. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 666/667). - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Durch eine solche Rechtsänderung im gerichtlichen Verfahren entfällt ein zunächst vorhandener Aufhebungsanspruch (vgl. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 666/667). - VGH Bayern, 26.10.2006 - 23 B 06.1672
Begrenzung der Höhe des Herstellungsbeitrags durch Übergangsregelung
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Insoweit hätte es einer Auseinandersetzung mit der zunächst kalkulatorisch erfassten Altanlage in Höhe von 719.478,24 EUR, mit dem später berechneten Restwert der Altanlage von 326.807,27 EUR, mit der verminderten Zuweisung auf die Altanlage sowie mit der Ermittlung der dem endgültigen Bescheid zugrunde liegenden eingeschränkten Beitragssätze für die beschriebenen Verbesserungsmaßnahmen (vgl. § 16 BGS/WAS 2008; BayVGH vom 26.10.2006 BayVBl 2007, 246 = GK 207 Nr. 2) also den Globalberechnungen zu den Abgabesatzungen 2005 und 2008 bedurft. - VGH Bayern, 26.01.2010 - 20 ZB 09.3046
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Parsberg für das Gebiet Lohhof …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224
Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 26.1.2010 Az. 20 ZB 09.3046; vom 30.11.2009 Az. 20 ZB 09.1765;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., RdNr. 7 a zu § 124;… Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNrn. 54 ff. zu § 124). - VGH Bayern, 06.04.2000 - 23 CS 99.3748
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung nach billigem Ermessen unter …
- VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
- VG Ansbach, 03.05.2018 - AN 1 S 17.01208
Beitragsnacherhebung nach erstmaliger Schaffung gültigen Beitragsrechts
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden kann (vgl. BayVGH U.v. 1.3.2007 - 23 B 06.1668; B.v. 04.02.2010 - 20 ZB 09.3224).Das erstmals 2012 bzw. 2013 wirksam geschaffene Satzungsrecht wirkt auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses zurück, auch wenn diese neue Satzung nicht ausdrücklich rückwirkend erlassen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 20 ZB 09.3224 m.w.N.).
- VG Würzburg, 21.02.2018 - W 2 K 17.1080
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Das erstmals 2008 wirksam geschaffene Satzungsrecht wirkt auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses zurück, auch wenn diese neue Satzung nicht ausdrücklich rückwirkend erlassen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 20 ZB 09.3224 - juris - m.w.N.). - VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 ZB 09.3099
Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz; hier: implantatgestütztes Hörsystem …
Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 4.2.2010 Az. 20 ZB 09.3224; vom 21.12.2009 Az. 20 ZB 09.2096; vom 26.8.2008 Az. 20 ZB 08.1680 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.07.2012 - 20 ZB 12.944
Antrag auf Zulassung der Berufung
Im Übrigen übt diese Stellungnahme, noch mit "21. Mai 2010" datiert, Kritik an den Erläuterungen des Verwaltungsgerichts, beschäftigt sich mit Beitragskalkulationen nach der Anschaffungswertmethode einerseits und der Restbuchwertmethode andererseits (vgl. BayVGH vom 4.2.2010 Az. 20 ZB 09.3224), fordert nunmehr alternativlos, dass die Beklagte zur Kalkulation ihrer Beitragssätze hätte letztere Methode zwingend anwenden müssen, ohne noch darauf einzugehen, warum diese Anwendung im Gutachten vom 22. Juli 2010 nur als zweckmäßiger angesehen worden war. - VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.941
Antrag auf Zulassung der Berufung
Im Übrigen übt diese Stellungnahme, noch mit "21. Mai 2010" datiert, Kritik an den Erläuterungen des Verwaltungsgerichts, beschäftigt sich mit Beitragskalkulationen nach der Anschaffungswertmethode einerseits und der Restbuchwertmethode andererseits (vgl. BayVGH vom 4.2.2010 Az. 20 ZB 09.3224), fordert nunmehr alternativlos, dass die Beklagte zur Kalkulation ihrer Beitragssätze hätte letztere Methode zwingend anwenden müssen, ohne noch darauf einzugehen, warum diese Anwendung im Gutachten vom 22. Juli 2010 nur als zweckmäßiger angesehen worden war. - VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Antrag auf Zulassung der Berufung
Im Übrigen übt diese Stellungnahme, noch mit "21. Mai 2010" datiert, Kritik an den Erläuterungen des Verwaltungsgerichts, beschäftigt sich mit Beitragskalkulationen nach der Anschaffungswertmethode einerseits und der Restbuchwertmethode andererseits (vgl. BayVGH vom 4.2.2010 Az. 20 ZB 09.3224), fordert nunmehr alternativlos, dass die Beklagte zur Kalkulation ihrer Beitragssätze hätte letztere Methode zwingend anwenden müssen, ohne noch darauf einzugehen, warum diese Anwendung im Gutachten vom 22. Juli 2010 nur als zweckmäßiger angesehen worden war.