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   VGH Bayern, 25.03.1999 - 20 ZS 99.784   

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VGH Bayern, 25.03.1999 - 20 ZS 99.784 (https://dejure.org/1999,43555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.1999 - 20 ZS 99.784 (https://dejure.org/1999,43555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 1999 - 20 ZS 99.784 (https://dejure.org/1999,43555)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 2 A 740/13

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (hier:

    - 20 ZS 99.784 -, juris Rn. 3.
  • VG Würzburg, 17.08.2010 - W 5 K 10.562

    Finanzielles Unvermögen für den Abriss einer baufälligen Scheune

    Nicht als Vermögen anzurechnen sind gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB 2 zwar auch Sachen, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich oder für den Betroffenen besonders hart wäre; Derartiges ist aber vorliegend nicht geltend gemacht und auch nicht ersichtlich; dies gilt vor allem für die relativ große (708 m²) landwirtschaftliche Fläche auf Fl.Nr. 15. Das Grundeigentum außerhalb des von ihm selbst genutzten Hausgrundstückes muss deshalb der ansonsten einkommens- und mittellose Antragsteller notfalls einsetzen, um die Kosten der nötigen Abbrucharbeiten tragen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 29.07.2002, 20 ZB 02.1265, juris; BayVGH, B.v. 25.03.1999, 20 ZS 99.784, juris).
  • VG Würzburg, 08.07.2010 - W 5 S 10.563

    Beseitigungsanordnung; gefährliche und baufällige Scheune; Einkommens- und

    Nicht als Vermögen anzurechnen sind gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB 2 zwar auch Sachen, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich oder für den Betroffenen besonders hart wäre; Derartiges ist aber vorliegend nicht geltend gemacht und auch nicht ersichtlich; dies gilt vor allem für die relativ große (708 m²) landwirtschaftliche Fläche auf Fl.Nr. 15. Das Grundeigentum außerhalb des von ihm selbst genutzten Hausgrundstückes muss deshalb der ansonsten einkommens- und mittellose Antragsteller notfalls einsetzen, um die Kosten der nötigen Abbrucharbeiten tragen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 29.07.2002, 20 ZB 02.1265, juris; BayVGH, B.v. 25.03.1999, 20 ZS 99.784, juris).
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