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   VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866   

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https://dejure.org/1995,4521
VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866 (https://dejure.org/1995,4521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.1995 - 20 B 93.866 (https://dejure.org/1995,4521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 1995 - 20 B 93.866 (https://dejure.org/1995,4521)
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"zusammengestellter" Abfall

§ 43 Abs. 2 VwVfG, Erledigung kraft behördlicher Erklärung;

§ 43 Abs. 2 VwVfG, bei Erledigung der Hauptverfügung ist deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf Nebenfolgen (kostenrechtlicher Art) nur summarisch zu prüfen;

ein Geldersatzanspruch des Bürgers wegen Befolgung eines für rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakts kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) geltend gemacht werden, sondern nur als Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG, § 839 BGB)

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 23
  • DVBl 1996, 930 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866
    Einen derartigen Anspruch gibt es jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, so dass bei einer Erledigung des Verwaltungsakts, die (wie hier) bereits vor Klageerhebung eingetreten ist, die Absicht einer späteren Amtshaftungsklage kein Feststellungsinteresse im Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen kann (BVerwGE 81, 226).
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866
    Für eine solche Situation hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (am 18.10.1993, BayVBl 1994, 310) entschieden, dass die Nebenverfügungen auf Klage noch daraufhin zu überprüfen sind, ob sie in sich selbst rechtmäßig sind, dass aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung in diesem Zusammenhang nur mehr einer summarischen Überprüfung zu unterwerfen ist.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866
    Dieser in Rechtsprechung und Lehre entwickelte, gesetzlich nicht näher geregelte Anspruch (zur prozessualen Geltendmachung siehe jedoch § 113 Abs. 1 Satz 2, 3 VwGO) richtet sich allein auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen eines Tuns oder Unterlassens der vollziehenden Gewalt und gewährt nur einen Ausgleich in natura (BVerwGE 69, 366/371).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, begründet die Absicht, eine Schadensersatzklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Klage mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes festzustellen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. z.B. Beschluss vom 27. Juni 1985, Buchholz 310 § 113 Nr. 150; Urteile vom 17. August 1982, InfAuslR 1982, 276, 25. August 1988, a.a.O., und 20. Januar 1989, a.a.O.; des Weiteren z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 1 A 4543/06 -, Juris; VGHBW, Urteil vom 29. Juli 2003, VBlBW 2003, 475; BayVGH, Beschluss vom 27. November 1995, NVwZ-RR 1997, 23; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., Rdnr. 35 zu § 113; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 136 zu § 113; Schnellenbach, DVBl. 1990, 140).
  • VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20

    Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung

    01.2394 - und vom 27.11.1995 - 20 B 93.866 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2008 - 8 PA 105/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.1992 - 23 A 1471/90 -, alle juris; wohl auch BVerwG, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35.02 -, juris Rn. 16), vielmehr bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, ob er eine entsprechende Rechtsgrundlage schafft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung setzt zwar voraus, dass die Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. November 2007 - 9 A 4822/05 -, zitiert nach juris, Rn. 18 f.; für das bayerische Landesrecht einschränkend bei in der Hauptsache erledigten Grundverfügungen: BayVGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047 -, zitiert nach juris, Rn. 17; vom 18. Oktober 1993 - 24 B 93.22 - NVwZ-RR 1994, 548, 549; und vom 27. November 1995 - 20 B 93.866 -, NVwZ-RR 1997, 23 f.).
  • VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120

    Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im

    Die genannte Trennung zwischen Primär- und Sekundärebene und die damit verbundene Folge, dass nur noch Sekundäransprüche bestehen (Gerhardt, a.a.O.) legen natürlich die Folgerung nahe, dass das in § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO geforderte berechtigte Feststellungsinteresse gerade nicht gegeben ist (so z. B. BayVGH, U. v. 26.07.1995, Nr. 22 B 93.271, BayVBI. 1995, Seite 758 und BayVGH, U. v. 27.11.1995, Nr. 20 B 93.866 in NVwZ-RR 1997, Seite 23 zu einem bereits vor Klageerhebung erledigten Verwaltungsakt).

    Sie wurden als "unmittelbare zu beseitigende Folgen" einer Verpflichtung angesehen (anders: BayVGH, B. v. 27.11.1995, Nr. 20 B 93.866 in NVwZ-RR 1997, S. 23/24: nur Schadensersatz gemäß Amtshaftungsgrundsätzen).

  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 4 K 16.01704

    Verpflichtung eines Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmens zur Vorlage

    Der Ausgleich der widerstreitenden Gesichtspunkte erfolgt nach dem Rechtsgedanken des § 161 Abs. 2 VwGO, nach dem die Erfolgsaussichten eines in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits nur mehr summarisch zu überprüfen sind (BayVGH, B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 1994, 548/549; B.v. 27.11.1995 - 20 B 93.866 - NVwZ-RR 1997, 23/24; B.v. 9.6.2008 - 11 ZB 08.1047 - juris Rn. 17; offengelassen: BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 11; sich anschließend: VGH BW, U.v. 11.9.2015 - 3 S 411/15 - juris Rn. 36; Széchenyi: Das Verhältnis zwischen Grundverwaltungsakt, Zwangsmittelandrohung und Kostenentscheidung am Beispiel der Erledigung und des vorläufigen Rechtsschutzes, BayVBl. 2013, 9-12).
  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung;

    Daher ist auch eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte auf eine summarische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung nach dem Maßstab des § 161 Abs. 2 VwGO nicht angezeigt (in diesem Sinne Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 1994, 548, 546, BayVBl. 1994, 310, 311, und vom 27.11.1995 - 20 B 93.866 - BayVBl. 1996, 312, 313, für den Fall der Erledigung einer Anfechtungsklage gegen eine belastende Grundverfügung; Széchényi, Das Verhältnis zwischen Grundverwaltungsakt, Zwangsmittelandrohung und Kostenentscheidung am Beispiel der Erledigung und des vorläufigen Rechtsschutzes, S. 9, 11).
  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 R 18/16
    Insoweit gibt es keinen Anspruch auf den "sachnäheren Richter" (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 1995, 20 B 93.866).
  • LSG Hessen, 22.03.2019 - L 2 R 213/16
    Insoweit gibt es keinen Anspruch auf den "sachnäheren Richter" (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 1995, 20 B 93.866).
  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Insoweit gibt es keinen Anspruch auf den "sachnäheren Richter" (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 1995, 20 B 93.866).
  • VG Augsburg, 30.05.2001 - Au 5 K 99.1577

    Aufnahme eines Grundstücks in das Altlastenkataster und Kosten der

    Eine Geldrestitution kommt dann in Betracht, wenn die rechtswidrigen Folgen in einem Geldverlust bestehen (vgl. BayVGH vom 27.11.1995 Az. 20 B 93.866 , BayVBI. 1996, 312).
  • VG München, 13.01.2009 - M 8 S 08.5553

    Bestimmtheitsgebot, Baueinstellung; Konnexitätsprinzip, fehlerhafte

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