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   VGH Bayern, 09.04.2003 - 20 CS 03.525   

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https://dejure.org/2003,8959
VGH Bayern, 09.04.2003 - 20 CS 03.525 (https://dejure.org/2003,8959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2003 - 20 CS 03.525 (https://dejure.org/2003,8959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2003 - 20 CS 03.525 (https://dejure.org/2003,8959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Entsorgung von kontaminiertem Waschwasser; Inanspruchnahme des Eigentümers auf Beseitigung; Bestreiten des Eigentumserwerbs; Klärung zivilrechtlicher Vorfrage durch Verwaltungsbehörden und -gerichte; Fristsetzung zur Erhebung einer Klage vor dem ...

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 2; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; VwGO § 94; ; BayAbfG Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallentsorgungsrecht einschließlich des Anschlusses an und der Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen - Abfallrecht, Verpflichtung zur Entsorgung von kontaminiertem Waschwasser, Ersatzvornahme, zivilrechtliche Vorfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 542
  • DVBl 2004, 524 (Ls.)
  • DÖV 2003, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2003 - 20 CS 03.525
    Diese für die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung entwickelte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 77, 19) ist im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes zu verstehen und auch für Fälle der vorliegenden Art fruchtbar zu machen.
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20

    Rechtswegzuständigkeit bezüglich eines Statusverfahrens zur Zusammensetzung des

    Das Ermessen des über die Aussetzung zu befindenden Gerichts ist dann auf Null reduziert (BGH Urteil vom 11.1.1955 - I ZR 106/53 - juris Rn. 24 ff. zu § 148 ZPO; BVerwG Urteil vom 12.2.1987 - 3 C 22/86 - juris Rn. 35 ff., 38 ff. zu § 94 VwGO, jeweils zur Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen; vgl. auch BayVGH Beschluss vom 9.4.2003 - 20 CS 03.525 - juris Rn. 15 mit kritischer Kommentierung Rudisile in Schoch/Schneider/Bier VwGO Stand Juli 2019 § 94 VwGO Rn. 53 Rn. 124).
  • VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Werden solche Zweifel begründet, muss das Gericht, da § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG auf Vorfragen keine Anwendung findet, in analoger Anwendung des § 94 VwGO das Verfahren aussetzen und den Kläger unter Fristsetzung (wohl nach § 926 ZPO analog) dazu anhalten, die Frage der Richtigkeit des Grundbuchs vor den ordentlichen Gerichten klären zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2003 - 20 CS 03.525 - juris Rn. 15 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 12.2.1987 - 3 C 22/86 - juris Rn. 38; der dort in Rn. 39 analog angewendete § 151 ZPO bzgl. der Fristsetzung wurde 1998 aufgehoben).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 2 A 1674/10

    Inanspruchnahme einer erbbauberechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als

    Eine allgemeine Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei zivilrechtlichen Vorfragen nimmt auch nicht der von dem Zulassungsantrag zitierte Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. April 2003 - 20 CS 0.3 525 -, NVwZ-RR 2003, 542 = juris Rn. 15, an.
  • OVG Hamburg, 15.11.2010 - 2 So 155/10

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen gerichtlichen Aussetzungsbeschluss -

    Daran ändert auch § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG nichts (siehe dazu VGH München, Beschl. v. 9.4.2003, NVwZ-RR 2003, 542).
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