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   BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08   

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BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08 (https://dejure.org/2009,1891)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 (https://dejure.org/2009,1891)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 (https://dejure.org/2009,1891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO § 99
    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe; Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; förmliche Verlautbarung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    Beweisbeschluss; Entscheidungserheblichkeit; Informationszugangsrechte; Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses; fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe; förmliche Verlautbarung; "in-camera"-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Automatisch Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren bei Streitigkeiten um Informationszugangsrechte; Erkenntnishilfe durch die streitigen Akten bei einer Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs in Abhängigkeit von den Geheimhaltungsgründen

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 1; ; IFG NRW § 7 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • lda.brandenburg.de PDF

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

  • fragdenstaat.de

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - in-camera Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Automatisch Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren bei Streitigkeiten um Informationszugangsrechte; Erkenntnishilfe durch die streitigen Akten bei einer Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs in Abhängigkeit von den Geheimhaltungsgründen

  • rechtsportal.de

    Automatisch Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren bei Streitigkeiten um Informationszugangsrechte; Erkenntnishilfe durch die streitigen Akten bei einer Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs in Abhängigkeit von den Geheimhaltungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    In der Folgezeit hat der Senat die Anforderungen an eine förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit jedoch präzisiert (Beschluss vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - [...] Rn. 5) und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Abgabe des Verfahrens an den nach § 189 VwGO zuständigen Fachsenat zulässig ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, ebenso wenig wie eine allgemein gehaltene Abgabeverfügung (Beschluss vom 17. März 2008 a.a.O. Rn. 5) oder sie begleitende Äußerungen (Beschluss vom 17. März 2008 a.a.O. Rn. 7).

    Dazu ist es - abgesehen von eindeutigen Fallkonstellationen, zu denen der vorliegende Fall nicht gehört - unerlässlich, dass die Entscheidungserheblichkeit der Aktenvorlage durch Beschluss des Gerichts der Hauptsache förmlich feststeht (Beschlüsse vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - [...] Rn. 7 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - [...] Rn. 5).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich aber nicht auf die Angabe des Beweisthemas beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs - Stellung zu nehmen (Beschluss vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - [...] Rn. 2).

    Dazu ist es - abgesehen von eindeutigen Fallkonstellationen, zu denen der vorliegende Fall nicht gehört - unerlässlich, dass die Entscheidungserheblichkeit der Aktenvorlage durch Beschluss des Gerichts der Hauptsache förmlich feststeht (Beschlüsse vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - [...] Rn. 7 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - [...] Rn. 5).

  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 , vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - [...] Rn. 4 , vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 - und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 , vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - [...] Rn. 4 , vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 - und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Ein solcher Ansatz würde der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gerecht (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, 122 f.) .
  • BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03

    Verpflichtung einer Behörde zur Vorlage von Urkunden und Akten an das Gericht;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 , vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - [...] Rn. 4 , vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 - und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Dies geschieht in der Weise, in der das Gericht der Hauptsache auch sonst seiner Pflicht zur Erforschung des entscheidungserheblichen Sachverhalts vom Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) nachkommt (Beschluss vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung auch eine prozessleitende Verfügung als ausreichend zur Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit angesehen (Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - BVerwGE 118, 352 ).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 27.02.2004 - 20 F 18.03
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Etwa solchen, die unabhängig vom Inhalt der Akten darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194; vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Etwa solchen, die unabhängig vom Inhalt der Akten darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194; vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5).

    Handelt es sich dagegen um prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen, muss das Hauptsachegericht prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten fachgesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).

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