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   BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18   

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BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18 (https://dejure.org/2018,47772)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2018 - 20 F 5.18 (https://dejure.org/2018,47772)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 (https://dejure.org/2018,47772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines Zwischenverfahrens; Bestehen eines Auskunftsanspruch über die beim Landesamt für Verfassungsschutz (Landesamt) zur eigenen Person gespeicherten Daten

  • rewis.io

    Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1; ThürVerfSchG § 17 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines Zwischenverfahrens; Bestehen eines Auskunftsanspruch über die beim Landesamt für Verfassungsschutz (Landesamt) zur eigenen Person gespeicherten Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.02.2016 - 20 F 11.15

    Entbehrlichkeit der förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18
    Anträge nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind deshalb unzulässig, wenn angesichts einer fehlenden förmlichen Feststellung des Verwaltungsgerichts offen ist, ob die vollständige Vorlage der Unterlagen zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 20 F 11.15 - juris Rn. 5 ff. und Rn. 10).

    Sie zielt in diesen Fallkonstellationen darauf ab, diese formale Hürde unter eng begrenzten Voraussetzungen aus Gründen der Prozessökonomie zu überwinden (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2016 - 20 F 11.15 - juris Rn. 10 und 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18
    Sie zielt in diesen Fallkonstellationen darauf ab, diese formale Hürde unter eng begrenzten Voraussetzungen aus Gründen der Prozessökonomie zu überwinden (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2016 - 20 F 11.15 - juris Rn. 10 und 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Rechtsauffassung des Hauptsachegerichts entweder offensichtlich fehlerhaft ist oder es nicht seiner Verpflichtung genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Sachverhaltsaufklärung zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 20 F 8.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18
    Dies würde zu einer Umkehrung des Überprüfungsmaßstabes führen und der Zuständigkeitsverteilung zwischen Hauptsachegericht und Fachsenat widersprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18
    Sie müssen zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen, um auch ordnungsgemäß zu sein (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2017 - 20 F 11.16 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

    Die für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO erforderliche Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der begehrten Auskünfte für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 20 F 11.16 - juris Rn. 7 und vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19

    Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der

    b) Die für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO erforderliche Entscheidungserheblichkeit der begehrten Auskünfte für das Hauptsacheverfahren liegt vor (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 20 F 11.16 - juris Rn. 7 und vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12).

    Dass ein vorangehender Beweisbeschluss fehlt, ist vorliegend jedoch unschädlich, weil mit dem Vorlagebeschluss die nach Auffassung des Hauptsachegerichts bestehende Entscheidungserheblichkeit festgestellt worden ist und dessen Begründung den Anforderungen genügt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 13 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 14 S 4119/20

    Gerichtsinterne Zuständigkeit für die Einleitung eines Zwischenverfahrens

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, dass die Entscheidungserheblichkeit der gesperrten Aktenbestandteile für das Ausgangsverfahren feststeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2019 - 20 F 8.17 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.12.2018 - 20 F 5.18 -, juris Rn. 12).

    Diese Verlautbarung muss in der Regel förmlich erfolgen, d.h. durch Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2019, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.2018, a.a.O.).

    Nicht ausreichend ist somit die Anforderung von Akten in einer gerichtlichen Verfügung oder mit einem nur formelhaften Beschluss ohne dokumentierte rechtliche Erwägungen oder allein mit dem Hinweis auf deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2018, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2020, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.2020 - 20 F 3.20

    Erfolglose Beschwerde gegen OVG-Beschluss

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).

    Der Vorlagebeschluss weist jedoch noch die Qualität einer zumindest vergleichbaren förmlichen Äußerung auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2020 - 20 F 6.19 - juris Rn. 11), obgleich er den Eindruck einer lediglich formalen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75).

  • BVerwG, 31.05.2021 - 20 F 13.20

    Förmlichen Äußerung der Entscheidungserheblichkeit durch Verfügung zur Kenntnis

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.04.2023 - 20 F 17.22

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die zu seiner Person bei einer

    Ob die schlichte Mitteilung des Kammervorsitzenden vom 16. Juli 2019 ausreicht, um die für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO erforderliche Entscheidungserheblichkeit der begehrten Aktenvorlage für das Hauptsacheverfahren darzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 20 F 11.16 - juris Rn. 7 und vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12), begegnet zwar Zweifeln, da grundsätzlich ein der Sperrerklärung vorausgehender förmlicher Beweisbeschluss und dieser - wie vorliegend verwaltungsprozessual geboten - durch den Spruchkörper zu fassen ist.
  • BVerwG, 05.10.2020 - 20 F 7.20

    Ergänzung von Ermessenserwägungen bei Sperrerklärung

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 12.20

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.05.2021 - 20 F 14.20

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die beim Landesamt für Verfassungsschutz

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 11.20

    Auskunftsbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

    Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt für seine Zulässigkeit voraus, dass das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen in ordnungsgemäßer Form bejaht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 20 F 5.18 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 75 Rn. 12 und vom 8. März 2019 - 20 F 8.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 15.20

    Auskunftsbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

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