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VG Köln, 24.02.2011 - 20 K 251/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zu den Umsetzungskosten bei Parken im Haltverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungspflicht für Abschleppkosten infolge Parkens im Halteverbot bei Erreichbarkeit des Fahrzeughalters auf dem Handy
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00
Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig
Auszug aus VG Köln, 24.02.2011 - 20 K 251/10
Die Gebührenpflicht knüpft an die Pflicht zur Gefahrenbeseitigung der ordnungsrechtlich Verantwortlichen an und ist somit zu erheben, wenn eine rechtmäßige Ersatzvornahme oder Sicherstellung durchgeführt wurde, vgl. hierzu sowie allgemein zur Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 28.11.2000, - 5 A 2625/00 -, NJW 2001, 2035 ff.Die Bemessung der Höhe der Gebühr liegt im nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Ermessen der Behörde, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 2625/00 -, NWVBl. 2001, 181, 182.
- BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
Auszug aus VG Köln, 24.02.2011 - 20 K 251/10
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2003 - 3 B 149/01 - NJW 2002, 2122.