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   VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10   

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https://dejure.org/2010,30680
VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10 (https://dejure.org/2010,30680)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2010 - 20 L 121.10 (https://dejure.org/2010,30680)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 20 L 121.10 (https://dejure.org/2010,30680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 4 FeV, § 7 Abs 1 S 2 FeV, EWGRL 439/91
    Berechtigung des Inhabers einer im Ausland erworbenen Fahrererlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an einen Nachweis des Wohnsitzes im Inland bei der Feststellung der fehlenden Berechtigung des Inhabers einer in Polen erworbener Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10
    Ein Mitgliedstaat kann es aber dann ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Artikel 7 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, Rdnr. 69f. und - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. -, Rdnr. 72f.; Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Rdnr. 51, 59).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10
    Ein Mitgliedstaat kann es aber dann ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Artikel 7 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, Rdnr. 69f. und - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. -, Rdnr. 72f.; Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Rdnr. 51, 59).
  • AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15

    Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot,

    Soweit ersichtlich, wird dieses nur durch das VG Berlin in seinem Beschluss vom 10.12.2010 problematisiert (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.12.2010 - 20 L 121.10 -, juris).
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