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   VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468   

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VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 (https://dejure.org/2020,34055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 (https://dejure.org/2020,34055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2020 - 20 NE 20.2468 (https://dejure.org/2020,34055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Corona, Beherbergungsverbot, Schließung der Gastronomie, Normenkontrollverfahren, Eilverfahren

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie gegen das Beherbergungsverbot ab

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BaylfSMV § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 S. 1, S. 2; IfSG § 28, § 32 S. 1
    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Betriebsuntersagungen für Hotel- und Gaststättengewerbe wegen Corona-Pandemie

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie gegen das Beherbergungsverbot ab

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Beherbergungsverbot/Untersagung der Gastronomie - Folgenabwägung im Eilverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichte zum "Lockdown light": "Eine denkbare Reaktion auf das pandemische Geschehen"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie gegen das Beherbergungsverbot ...

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Beherbergungsverbot in Bayern rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BayVGH lehnt Eilantrag gegen Schließung von Gastronomie- und Beherbergungsstätten ab - Regelungen nicht offensichtlich rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.

    Der Senat geht jedoch einstweilen weiterhin davon aus, dass die Voraussetzungen einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung demnächst geschaffen werden (vgl. bereits BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 36 f.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.763

    Corona-Pandemie - Keine Aussetzung des Vollzugs der Bayerischen Verordnung über

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Wirtschaftszweig des Hotel- und Gaststättengewerbes - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 Rn. 28 ff.; ähnlich bereits BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 -juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Brocker, NVwZ 2020, 1485/1486 ff.; Thiele,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468
    In dieser Situation ergibt eine Folgenabwägung, dass die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine mit der Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm verbundene Öffnung von Gaststätten und Hotels - schwerer ins Gewicht fallen als die (insbesondere wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. auch OVG NW, B.v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20.NE - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463

    Corona - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den

    Mit der Frage, ob langandauernde gravierende Eingriffe in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ausschließlich auf Verordnungen der Landesregierungen nach §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1 gestützt werden können und ob dadurch der aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip abgeleitete Parlamentsvorbehalt verletzt wird, hat sich der Senat zuletzt in den Beschlüssen vom 29. Oktober 2020 und 5. November 2020 befasst und die jeweiligen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offenen Erfolgsaussichten im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 - und B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    In einem Beschluss vom 5. November 2020 (20 NE 20.2468) hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lediglich mit den Beschränkungen des Hotel- und Gaststättengewerbes nach §§ 13, 14 der 8. BayIfSMV beschäftigt und entschieden, dass diese Normen nicht außer Vollzug gesetzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Denn in diesem Zeitpunkt stellt sich die vom Gesetzgeber zu beantwortende und dann insoweit auch - anders als noch zu Beginn des Auftretens der neuen Krankheit - beantwortbare Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen diese dem Grunde nach wirksamen Maßnahmen auch in Kenntnis der damit notwendigerweise verbundenen Beeinträchtigungen der Grundrechte anderer Grundrechtsträger (vgl. etwa Art. 12 Abs. 1 GG) aufrechterhalten werden sollen oder nicht (im Ergebnis wie hier oder mit ähnlicher Tendenz BayVGH, Beschl. v. 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 - juris; Brocker, NVwZ 2020, 1485 ["Gedacht ist das Regelungsregime von § 32 S. 1 iVm § 28 I IfSG in erster Linie für kurzfristige und in ihrer Wirkung (vor allem auch zeitlich!) begrenzte Maßnahmen."]; Gärditz/Abdulsalam, GSZ 2020, 108 ; Guckelberger, NVwZ-Extra 9a/2020, S. 8 f.: "so schnell wie möglich" ["Keinesfalls darf sich das Parlament unter Hinweis auf die Dynamik und Unvorhersehbarkeit der Entwicklung aus der Verantwortung stehlen, sondern muss stattdessen die gebotenen Ermächtigungsgrundlagen erlassen und diese bei Bedarf eben nachjustieren."]; vgl. allgemein zur Begrenztheit von Generalklauseln auch nochmals BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 : "Es liegt dann in der Verantwortung des Gesetzgebers hierauf zu reagieren oder in Kauf zu nehmen, dass solche Maßnahmen von den Gerichten auf Dauer als von der geltenden Rechtslage nicht als gedeckt angesehen werden.").

    Weder dem in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten sog. Selbstentscheidungsvorbehalt noch der daraus folgenden sog. Programmfestsetzungspflicht noch dem sog. Vorhersehbarkeitsgebot (vgl. näher zu allem oben unter bb)) wurde damit genügt (später dementsprechend selbst "erhebliche Zweifel" am Ausreichen der Generalklausel formulierend BayVGH, Beschl. v. 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 - juris).

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    aa) Einerseits bestehen Zweifel, ob das der 8. BayIfSMV zugrunde liegende Regelungskonzept - das auch die Grundsatzentscheidung zur Durchführung von Präsenzunterricht in den Schulen unter gleichzeitiger Erstreckung der Maskenpflicht auch auf Grundschüler und die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Schulgelände umfasst - noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG vereinbar ist (vgl. dazu eingehend BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 20 NE 20.2468 - abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02468b.pdf).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Denn in diesem Zeitpunkt stellt sich die vom Gesetzgeber zu beantwortende und dann insoweit auch - anders als noch zu Beginn des Auftretens der neuen Krankheit - beantwortbare Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen diese dem Grunde nach wirksamen Maßnahmen auch in Kenntnis der damit notwendigerweise verbundenen Beeinträchtigungen der Grundrechte anderer Grundrechtsträger (vgl. etwa Art. 12 Abs. 1 GG) aufrechterhalten werden sollen oder nicht (im Ergebnis wie hier oder mit ähnlicher Tendenz BayVGH, Beschl. v. 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 - juris; Brocker, NVwZ 2020, 1485 ["Gedacht ist das Regelungsregime von § 32 S. 1 iVm § 28 I IfSG in erster Linie für kurzfristige und in ihrer Wirkung (vor allem auch zeitlich!) begrenzte Maßnahmen."]; Gärditz/Abdulsalam, GSZ 2020, 108 ; Guckelberger, NVwZ-Extra 9a/2020, S. 8 f.: "so schnell wie möglich" ["Keinesfalls darf sich das Parlament unter Hinweis auf die Dynamik und Unvorhersehbarkeit der Entwicklung aus der Verantwortung stehlen, sondern muss stattdessen die gebotenen Ermächtigungsgrundlagen erlassen und diese bei Bedarf eben nachjustieren."]; vgl. allgemein zur Begrenztheit von Generalklauseln auch nochmals BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 : "Es liegt dann in der Verantwortung des Gesetzgebers hierauf zu reagieren oder in Kauf zu nehmen, dass solche Maßnahmen von den Gerichten auf Dauer als von der geltenden Rechtslage nicht als gedeckt angesehen werden.").

    Weder dem in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten sog. Selbstentscheidungsvorbehalt noch der daraus folgenden sog. Programmfestsetzungspflicht noch dem sog. Vorhersehbarkeitsgebot (vgl. näher zu allem oben unter bb)) wurde damit genügt (später dementsprechend selbst "erhebliche Zweifel" am Ausreichen der Generalklausel formulierend BayVGH, Beschl. v. 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 - juris).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen

    So hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. November 2020 (20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 Rn. 11) mit Blick auf die auch hier angegriffenen Bestimmungen des § 13 Abs. 1 und des § 14 Abs. 1 8. BayIfSMV zwar "erhebliche Zweifel" daran geäußert, ob die Ermächtigungsgrundlage dem Parlamentsvorbehalt (noch) genüge, die Frage aber letztlich ebenso offengelassen wie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 4. November 2020 (3 R 218/20 - BeckRS 2020, 29264 Rn. 21) bezüglich verschiedener Bestimmungen der Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. September 2020 (GVBl LSA S. 432), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 (GVBl LSA S. 618).
  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2601

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Betriebsschließung eines Theaters wegen Corona

    a) Das gilt insbesondere für die Rechtsfrage, ob die angegriffene Norm auf einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung beruht, insbesondere den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt und an das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG genügt (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris Rn. 28 ff. zur 7. BayIfSMV, jeweils m.w.N.).

    In der gegenwärtigen Phase der Pandemie, in der sich Infektionen in der Bevölkerung zunehmend diffus ausbreiten und nicht (mehr) eindeutig nachvollziehbar sind (vgl. RKI, Lagebericht vom 15.11.2020, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Inf-AZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Nov_2020/2020-11-15-de.pdf? bl-ob=publicationFile), ist die Prognose des Verordnungsgebers, dass die zwischenzeitlichen, vordringlich auf Einhaltung von Abstand und Hygiene ausgerichteten Maßnahmen nicht mehr genügen, sondern dass die Kontakte der Bevölkerung in bestimmten Bereichen insgesamt unterbunden werden müssten, nicht offensichtlich fehlerhaft (vgl. bereits BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302).

    Gleichwohl erscheint das mit der 8. BayIfSMV umgesetzte Gesamtkonzept des "Herunterfahrens" von Teilbereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens, hier von Theatern, bei summarischer Prüfung als nicht von vorneherein unangemessene Reaktion auf das derzeit verschärfte pandemische Geschehen (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302; B.v. 11.11.2020 - 20 NE 20.2485).

    Letztlich soll so eine Überlastung des Gesundheitswesens mit der Folge tödlicher Krankheitsverläufe verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 20 f.; vgl. auch NdsOVG, B.v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - juris Rn. 62).

    In dieser Situation fallen die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine Öffnung von Kultureinrichtungen wie Theatern - schwerer ins Gewicht als die (wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 22).

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2485

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Betriebs eines Nagelstudios im Hinblick auf

    Mit zunehmender Dauer der Maßnahmen und Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe gewinnt die Frage an Gewicht, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Länder in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris Rn. 28 ff. zur 7. BayIfSMV, jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl erscheint das mit der 8. BayIfSMV umgesetzte Gesamtkonzept des "Herunterfahrens" von Teilbereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens, hier von Nagel- bzw. Kosmetikstudios, bei summarischer Prüfung als nicht von vorneherein unangemessene Reaktion auf das derzeit stark verschärfte pandemische Geschehen (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 [Gastronomie- und Hotelbetrieb]; OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.11.2020 - OVG 11 S 101/20 - juris Rn. 43 ff. [Tattoo-Studio] und B.v. 6.11.2020 - OVG 11 S 100/20 - juris Rn. 46 ff. [Nagelstudio]; OVG LSA, B.v. 4.11.2020 - 3 R 218/20 - BeckRS 220, 29264 - Rn. 44 ff. [Beherbergung]; NdsOVG, B.v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - juris Rn. 57 f. [Fitnessstudio]).

    Letztlich soll so eine Überlastung des Gesundheitswesens mit der Folge tödlicher Krankheitsverläufe verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 20 f.; vgl. auch NdsOVG, B.v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - juris Rn. 62).

    In dieser Situation ergibt eine Folgenabwägung, dass die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine damit verbundene Öffnung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Nagelstudios - schwerer ins Gewicht fallen als die (insbesondere wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 22; OVG NW, B.v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20.NE - juris Rn. 70; OVG LSA, B.v. 4.11.2020 - 3 R 218/20 - BeckRS 2020, 29264 - Rn. 64; OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.11.2020 - OVG 11 S 94/20 - juris Rn. 60; NdsOVG, B.v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - juris Rn. 66 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Daher ist gegenwärtig davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung - sollte sich in einem Hauptsacheverfahren ihr Fehlen herausstellen - jedenfalls demnächst vorliegen werden (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 5. November 2020 - 20 NE 20.2468 -, BeckRS 2020, 29302 Rn. 13).

    Letztlich soll so eine Überlastung des Gesundheitswesens mit der Folge tödlicher Krankheitsverläufe verhindert werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. November 2020 - 20 NE 20.2468 -, BeckRS 2020, 29302 Rn. 21).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 20 NE 20.2603

    Betriebsschließung eines Nagel- und Kosmetikstudios wegen Corona

    a) Das gilt insbesondere für die Rechtsfrage, ob die angegriffene Norm auf einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung beruht, insbesondere den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt und an das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG genügt (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris Rn. 28 ff. zur 7. BayIfSMV, jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl erscheint das mit der 8. BayIfSMV umgesetzte Gesamtkonzept des "Herunterfahrens" von Teilbereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens, hier von Kosmetik- und Nagelstudios, bei summarischer Prüfung als nicht von vorneherein unangemessene Reaktion auf das derzeit stark verschärfte pandemische Geschehen (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 [Gastronomie- und Hotelbetrieb]; B.v. 11.11.2020 - 20 NE 20.2485 - juris [Nagelstudio]).

    Letztlich soll so eine Überlastung des Gesundheitswesens mit der Folge tödlicher Krankheitsverläufe verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 20 f.; vgl. auch NdsOVG, B.v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - juris Rn. 62).

    In dieser Situation fallen die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Normen - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine damit verbundene Öffnung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- und Nagelstudios - schwerer ins Gewicht als die (wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302 - Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 20 NE 20.2620

    Beriebsschließung eines Kosmetikstudios wegen Corona

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2503

    Betriebsschließung eines Kosmetik- und Nagelstudios wegen Corona

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 NE 20.2484

    Schließung von Spielhallen wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2561

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Betriebsschließung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 20 NE 20.2484

    Betriebsuntersagung von Spielhallen wegen Corona-Pandemie

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 342/20

    Anordnung der Schließung von Fitnessstudios - Coronavirus; Covid-19;

  • VG Berlin, 09.11.2020 - 4 L 476.20

    Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen

  • VG Würzburg, 06.11.2020 - W 8 S 20.1693

    Sofortverfahren; häusliche Isolation für Kontaktpersonen der Kategorie I wegen

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 339/20

    Anordnung der Schließung von Prostitutionsstätten (CoronaVO vom 30.10.2020) -

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 6 B 11353/20

    Baumesse in Bad Dürkheim bleibt verboten - Parlamentsvorbehalt durch

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 20 NE 20.2567

    Eilrechtsschutz gegen Schließung einer Balletschule

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 20 NE 20.2588

    Schließung einer Sauna wegen Corona

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2469

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Kontaktbeschränkungen

  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 B 362/20

    Öffnungsverbot für eine reine Wettannahmestelle ohne Aufenthalts- und

  • OVG Bremen, 13.11.2020 - 1 B 353/20

    Anordnung der Schließung von Wettbüros und Wettannahmestellen (CoronaVO) -

  • OVG Bremen, 12.11.2020 - 1 B 347/20

    Zwanzigste Coronaverordnung; Schließung von Gastronomiebetrieben - Coronavirus;

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.3026

    Schließung von Sportstätten wegen der Corona

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2678

    Betriebsschließung von Sportstätten (hier: Tennishalle) in der Corona-Pandemie

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 1 B 345/20
  • VGH Bayern, 19.11.2020 - 20 NE 20.2513

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Schließung einer

  • VGH Bayern, 15.12.2020 - 20 NE 20.2633

    Betriebsuntersagung von Tanzschulen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2020 - 2 KM 768/20

    Corona-Pandemie, hier: Schließung von Fitnessstudios für den Publikumsverkehr in

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2557

    Betriebsschließung von Fitnessstudios wegen Corona

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 20 NE 20.2453

    Betriebsuntersagung für Tattoo-Studios wegen Corona

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 20 NE 20.2990

    Außervollzugsetzung, Einstweilige Anordnung, Normenkontrollantrag, Erbringung von

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 327/20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.460

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482

    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.475

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Modefachmärkten

  • OVG Bremen, 12.11.2020 - 1 B 344/20

    Gültigkeit der Zwanzigsten Coronaverordnung; Schließung von Kosmetikstudios,

  • VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • OVG Bremen, 13.11.2020 - 1 B 350/20

    Zwanzigste Coronaverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 5; Schließung von

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 14 L 516.20

    Schlosspark Theater bleibt für das Publikum geschlossen

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2698

    Massenentscheidungen des Normgebers in Sachen Covid - Schließung eines

  • VG Würzburg, 29.06.2021 - W 8 S 21.852

    Sofortverfahren, häusliche Isolation für enge Kontaktpersonen, Kindergartenkind,

  • VG Berlin, 23.11.2020 - 14 L 549.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2640

    Untersagung des Betriebs einer Reitanlage wegen Corona

  • VG Saarlouis, 09.11.2020 - 6 L 1358/20

    Seuchenrecht - hier: aufschiebende WirkungZur Rechtmäßigkeit der Schließung eines

  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539

    Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 20 NE 20.2866

    Zum Verbot von Gruppentraining und Spielstunden in Hundeschulen

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2840

    Corona-Pandemie - Nutzungsuntersagung von Sportstätten (Tanzsport) in Bayern

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 20 NE 21.362

    Schließung von Ladengeschäften wegen Corona

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