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   LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12   

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https://dejure.org/2013,31133
LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12 (https://dejure.org/2013,31133)
LG Essen, Entscheidung vom 18.03.2013 - 20 O 140/12 (https://dejure.org/2013,31133)
LG Essen, Entscheidung vom 18. März 2013 - 20 O 140/12 (https://dejure.org/2013,31133)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    2.Ohnehin muss der Schilderung der Unfallbeteiligten in derartigen Fällen mit Skepsis begegnet werden, was ebenfalls dazu führt, dass jedenfalls nicht mit dem notwendigen Grad des § 286 ZPO die Kammer den klägerischen Sachvortrag zu dem Unfallhergang als bewiesen ansieht (nachfolgende Ausführungen richtigerweise OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11).

    Auch ist die Sicherheit der Aussage kein ausreichender Indikator dafür, dass ihr Inhalt objektiv richtig ist (so explizit OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Der Vermutungsinhalt der vorbezeichneten Norm geht (nur) dahin, dass der Besitzer bei Erwerb seines Besitzes Eigenbesitz begründete, dabei unbedingtes Eigentum erwarb und es während der Besitzzeit behielt (so BGH NJW 1994, 939).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO, die vorliegend der Kläger offenbar im Ergebnis begehrt, kommt nämlich erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme fachgerecht beseitigt worden ist bzw. nicht zu dem streitigen Unfallereignis gehören (vgl. nur KG, Beschluss vom 31.7.2008, 12 U 137/08 in: NZV 2009, 345).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Die Kammer verkennt nicht, dass das Gericht eine Partei nicht allein wegen eines ausgebliebenden Beweisantrittes hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens als beweisfällig ansehen kann, sondern es vielmehr versuchen muss, in anderer Weise aufgrund des bisherigen und gegebenenfalls noch des gem. § 139 ZPO anzuregenden Parteivortrags sowie der verfügbaren Beweismittel zu klären, ob der Beweis nicht auf andere Weise geführt werden kann (so BGH NJW 2007, 2122 Tz. 15).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Die Beklagte hat zulässigerweise den Unfallhergang in substantiierter Art und Weise bestritten, so dass es bei der vollen Darlegungs- und Beweislast des Klägers als Anspruchssteller für den objektiven Tatbestand der Rechtsgutverletzung, mithin nicht nur der Ursächlichkeit des behaupteten Unfalls, wie nachfolgend unter B. erörtert, sondern auch für den behaupteten Unfall als solchen, verbleibt (vgl. statt vieler nur BGHZ 71, 339).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Denn insoweit bestehen bereits seitens der Kammer Zweifel, ob die Anwendung des für den Kläger günstigeren § 287 ZPO überhaupt der richtige Ansatzpunkt ist oder stattdessen die Beweisermittlung nicht nach dem strengeren § 286 ZPO erfolgen müsste, was dogmatisch näher liegend erscheint (vgl. auch Hörle, Entscheidungsbesprechung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.2. 2008 - I-1 U 181/07 SVR 2008 Heft 6, 221).
  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Er ist im Ergebnis gehalten, die jeweils eingetretenen Schäden konkret und im Einzelnen so zu benennen, dass plausibel wird, wie durch welchen Schadensfall welcher Schaden eingetreten ist (vgl. KG, Beschluss vom 4.1.2011, Az. 22 U 173/10).
  • KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem,

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Denn es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. exemplarisch KG, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungslast des Klägers; Klageabweisung

    Auszug aus LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12
    Diese ihm obliegende Darlegungslast umfasst neben der Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß dieses Schadens (so explizit KG, Beschluss vom 7.5.2009, Az.: 12 U 56/09 KG; vgl. im Übrigen KG, Urt. v. 14.1.1994, 12 U 3157/93) auch den eigentlichen Hergang.
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 31.08.2017 - 24 O 117/16

    Beförderungsverweigerung / Ersatzbeförderung / Beinvenenthrombose /

    Der Kammer ist bewusst, dass eine Partei nicht bloß aufgrund eines unterbliebenen Beweisantritts durch Sachverständigenbeweis als beweisfällig angesehen werden darf, sondern vielmehr zu prüfen ist, ob der Beweis auf andere Weise geführt werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis LG Essen, Urt. v. 18.3.2013, Az. 20 O 140/12, juris, Rn. 56 unter Verweis auf BGH NJW 2007, 2122 [BGH 20.03.2007 - VI ZR 254/05] ).
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