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   LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14   

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LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14 (https://dejure.org/2015,7841)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.02.2015 - 20 S 65/14 (https://dejure.org/2015,7841)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 20 S 65/14 (https://dejure.org/2015,7841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Deutliche Worte aus Bielefeld

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkosten verjähren binnen 3 Jahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkosten verjähren binnen 3 Jahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Hemmung der Verjährung durch "mangelhaften" Mahnbescheid

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Hemmung der Verjährung durch "mangelhaften" Mahnbescheid

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Starke Strömung in der Rspr. zur kurzen Verjährung

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Verjährung und mehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 429
  • ZUM 2016, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Macht der Antragsteller - wie hier - eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er, um den Anforderungen des § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gerecht zu werden, den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann (BGH aaO; NJW 2009, 56; NJW 2011, 613, 614 Rdn. 14).

    Eine rückwirkende Heilung durch eine nachträgliche Individualisierung der Klageforderung nach Ablauf der Verjährungsfrist kommt nicht in Betracht (BGH NJW 2009, 56).

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Soweit die Klägerin hierzu auf das BGH-Urteil vom 27. Oktober 2011 (Az. I ZR 175/10; "Bochumer Weihnachtsmarkt") abstellt, verfängt dies nicht.

    Auch hinsichtlich des Aufwendungsersatzanspruch (auf den sich das BGH-Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 175/10 - nicht bezieht, da es sich nicht um Vorteile handelt, die der Beklagte als Schädiger durch eine Verletzung der von der Klägerin wahrgenommenen Urheberrechte auf deren Kosten hätte erlangen können) gilt grundsätzlich die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 155/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Da es sich um eine Mehrzahl von selbständigen, auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhenden Forderungen handelt, kann die Klägerin auch gerade nicht mit Erfolg damit gehört werden, es handele sich - wie in der von ihr angeführten Entscheidung (BGH, NJW 2013, 3509) - um einen Fall, in dem lediglich ein einheitlicher Anspruch mit mehreren Rechnungsposten geltend gemacht werde, deren Substantiierung noch im Laufe des streitigen Verfahren nachgeholt werden könne.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - 20 W 68/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 04. November 2013 - 22 W 60/13 - (zitiert nach juris) ist in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, 20 W 68/12, CR 2013, 538) - jedenfalls in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - für das Unterlassungsbegehren im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen vielmehr ein Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Macht der Antragsteller - wie hier - eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er, um den Anforderungen des § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gerecht zu werden, den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann (BGH aaO; NJW 2009, 56; NJW 2011, 613, 614 Rdn. 14).
  • AG Hannover, 09.01.2015 - 424 C 7759/14

    Ansprüche aus Filesharing-Abmahnung verjähren in 3 Jahren

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Hierfür wäre aber auch bei einer legalen Vorgehensweise gerade keine Lizenzgebühr, sondern allenfalls der übliche Verkaufspreis etwa einer DVD gezahlt worden (so insgesamt neben dem Amtsgericht Bielefeld auch AG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014 - 57 C 15659/13 -, juris; AG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, - 410 C 625/14 - juris; AG Hannover, Urteil vom 09.01.2015, - 424 C 7759/14 -, juris).
  • AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13

    Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Hierfür wäre aber auch bei einer legalen Vorgehensweise gerade keine Lizenzgebühr, sondern allenfalls der übliche Verkaufspreis etwa einer DVD gezahlt worden (so insgesamt neben dem Amtsgericht Bielefeld auch AG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014 - 57 C 15659/13 -, juris; AG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, - 410 C 625/14 - juris; AG Hannover, Urteil vom 09.01.2015, - 424 C 7759/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 04. November 2013 - 22 W 60/13 - (zitiert nach juris) ist in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, 20 W 68/12, CR 2013, 538) - jedenfalls in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - für das Unterlassungsbegehren im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen vielmehr ein Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - 12 O 31/02
    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Die isolierte Geltendmachung der Abmahnkosten ist unzulässig bzw. die Abmahnung nicht berechtigt, da für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2011 - 23 S 359/09 -, juris; ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14
    Die Einzelforderungen müssen dann nach Individualisierungsmerkmalen und Betrag bestimmt sein (BGH, NJW 2008, 1220; NJW 2001, 305).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09

    Keine Erstattung von Abmahnkosten, wenn Unterlassungsanspruch nicht verfolgt wird

  • AG Kassel, 24.07.2014 - 410 C 625/14

    Verlängerung der Verjährung bei Filesharing

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Entgegen einer in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht (LG Bielefeld, GRUR-RR 2015, 429 und ZUM 2016, 458; AG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2015 - 57 C 7592/14, juris Rn. 18; AG Frankenthal, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 3a C 198/14, juris; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 20 U 138/12, juris; LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 431) gelten diese Grundsätze auch für das widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werks durch Bereitstellen zum Herunterladen über eine Internettauschbörse.
  • AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15

    Verjährung in Filesharing-Fällen

    Während die Verwertungsgesellschaft ... es einem Nutzer ermöglicht, einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über die von ihm gewünschte Musiknutzung abzuschließen (wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall - "Bochumer Weihnachtsmarkt"), besteht in Filesharingangelegenheiten eine solche Möglichkeit nicht, so dass der Filesharer selbst dann, wenn er dies gewollt hätte, mit der Rechteinhaberin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können (AG Bielefeld, Urteil vom 06. März 2014 - 42 C 368/13 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Bielefeld GRUR-RR 2015, 429; AG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, Rn. 26; Lakkis in jurisPK-BGB; hrsg. v. Herberger/Martinek u. a., Stand: 22.9.2015; § 195 Rn. 36.2).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 3 S 9/14

    Verkündet am 2.7.15

    Eine Abmahnung stellte sich allerdings als unberechtigt dar, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig war, weil der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. bei Ablehnung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandsnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, MMR 2011, 326 Rn. 30 [LG Düsseldorf 19.01.2011 - 23 S 359/09] ; LG Bielefeld, Az. 20 S 65/14, Beschluss vom 6.2.2015, juris Rn. 14; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 547 Rn. 31; AG Hamburg, MMR 2014, 699; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 4. Aufl., § 97 a Rn. 51; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.21 b; a. A. BeckOK UrhR/Reber, UrhG, § 97 a Rn. 22; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 82).
  • AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14

    Umfang der Haftung eines Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung

    Hierfür würde jedoch keine Lizenzgebühr, sondern allenfalls der übliche Verkaufspreis gezahlt werden (vgl. LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015; Aktenzeichen 20 S 65/14).
  • AG Bielefeld, 30.04.2015 - 42 C 842/14

    Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers

    Die Abmahnung diente daher nicht einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Vgl. LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015, 20 S 65/14).
  • AG Kassel, 24.11.2015 - 410 C 3514/14

    Ansprüche wegen Filesharing verjähren in der dreijährigen Regelverjährungsfrist.

    Fehlt es aber an der Ersparnis einer Lizenzgebühr, so kann auch keine Bereicherung desjenigen vorliegen, der den Urheberrechtsverstoß begangen hat (vgl. AG Bielefeld, Urteil vom 08.07.2015 - 42 C 708/14 = MMR 2015, 750 und LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 S 65/14 = GRUR-RR 2015, 429 sowie AG Düsseldorf , Urteil vom 13.1.2015 - 57 C 7592/14 = MMR 2015, 752).
  • LG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 3 S 26/15
    Nach LG Bielefeld (GRUR-RR 2015, 429) und LG Frankenthal (LG Frankenthal, Beschl. v. 17.4.2015 - 6 S 18/15; LG Frankenthal ZUM 2016, 183) sowie einer Vielzahl von amtsgerichtlichen Entscheidungen (Nachweise bei LG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2015, 431, 432) soll § 852 BGB unanwendbar sein, da die Fallkonstellation in der BGH-Entscheidung "Bochumer Weihnachtsmarkt" (BGH GRUR 2012, 715) nicht übertragbar sei.
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