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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 (https://dejure.org/2012,5787)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 (https://dejure.org/2012,5787)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - L 20 SO 48/11 (https://dejure.org/2012,5787)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Bekanntlich habe es das BVerwG (Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70) ausreichen lassen, dass ein Krankenhausträger nach erfolglosem Versuch, den Ausgleich von dem Patienten zu erlangen, erst nach fünf Monaten an den Sozialhilfeträger herantrete.

    Das BVerwG habe es in dem Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70 zu Recht ausreichen lassen, dass der Krankenhausträger nach erfolglosem Versuch, den Ausgleich von dem privatversicherten Patienten zu erlangen, erst nach fünf Monaten an den Sozialhilfeträger herangetreten sei.

    Schon die Prämisse, das BVerwG habe es früher - insbesondere in dem Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70 (zu § 121 BSHG) - im Hinblick auf das Merkmal des Eilfalles ausreichen lassen, dass sich das Krankenhaus bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des behandelten Patienten erst später an den Sozialhilfeträger wende, trifft nicht zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Vor diesem Hintergrund könne eine stationäre Krankenhausbehandlung nur solange die Voraussetzungen eines Eilfalles erfüllen, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder nicht zumutbar sei, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten, damit dieser selbst leisten oder seine Leistungsverpflichtung prüfen könne (Bezugnahme auf Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95).

    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und solange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007 - L 9 SO 8/06; OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87 Rn. 23/24 m.w.N. sowie aus der einhelligen Kommentarliteratur z.B. Bieback a.a.O. Rn. 9/10, 15 m.w.N.; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 25 Rn. 5; Piepenstock in jurisPK-SGB XII, § 25 Rn. 15; Dauber in Mergler/Zink, SGB XII, § 25 Rn. 10 und Decker in Oestreicher, SGB II / SGB XII, § 25 SGB XII Rn. 12/13).

    cc) Die Klägerin kann auch nichts zu ihren Gunsten aus der zwischen den Senaten des OVG NRW in der Vergangenheit umstrittenen Rechtsfrage herleiten, ob bzw. wie lange eine einmal als Eilfall begonnene Krankenhausbehandlung als solche fortgeführt wird (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95 Rn. 14, 15 sowie Urteil vom 29.11.2001 - 16 A 3477/00 Rn. 8 ff. - beide m.w.N.).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entscheidung hinsichtlich einer Gewährung der erforderlichen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 20/00).

    3) Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 193 Abs. 1 S. 1 SGG (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R, sowie Urteil des Senats vom 18.04.2011 - L 20 SO 78/10 Rn. 61 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    In seinem Urteil vom 28.3.1974 - V C 27.73 habe das BVerwG mit Blick auf das Risiko des Nothelfers, "auf Aufwendungen sitzen zu bleiben", die Notwendigkeit betont, gegebenenfalls selbst den Weg der Durchsetzung von Ansprüchen unmittelbar gegen den Hilfeempfänger zu gehen, da sonst die Besorgnis begründet sei, der Träger der Sozialhilfe könne in die Stellung eines Ausfallbürgen gedrängt werden.

    Auch das Urteil des BVerwG vom 28.3.1974 - V C 27.73 verhält sich gerade nicht zu der Frage, ob ein Eilfall vorlag oder nicht, sondern allein dazu, wer die Beweislast für das (Nicht-)Vorliegen eines Eilfalles bzw. die Bedürftigkeit des Patienten trägt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Voraussetzung sei vielmehr weiter, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen sei (BVerwG, Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 20/00; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07; SG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - S 42 (24) SO 27/06; SG Marburg, Urteil vom 11.02.2010 - S 9 SO 23/08).

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht erlangt werden kann (vgl. etwa BVerwG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 Rn. 34 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 16 A 3477/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    So habe auch das OVG NRW (Urteil vom 29.11.2001 - 16 A 3477/00) entschieden, dass bei einer Nothilfe die Kostenfrage vom Nothelfer permanent unter Kontrolle zu halten und zumindest anlässlich zeitlicher Einschnitte einer Klärung zuzuführen sei.

    cc) Die Klägerin kann auch nichts zu ihren Gunsten aus der zwischen den Senaten des OVG NRW in der Vergangenheit umstrittenen Rechtsfrage herleiten, ob bzw. wie lange eine einmal als Eilfall begonnene Krankenhausbehandlung als solche fortgeführt wird (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95 Rn. 14, 15 sowie Urteil vom 29.11.2001 - 16 A 3477/00 Rn. 8 ff. - beide m.w.N.).

  • VGH Hessen, 15.12.1992 - 9 UE 1694/87

    Sozialhilfe: Erstattung von Aufwendungen anderer nach BSHG § 121

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Zur Begründung führte sie ergänzend aus, auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Hessen (Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87) liege ein Eilfall nicht vor, wenn dem zuständigen Träger der Sozialhilfe rechtzeitig die tatsächlichen Verhältnisse, die eine Hilfe rechtfertigten, bekannt geworden seien, oder wenn sie ihm rechtzeitig hätten bekannt gegeben werden können.

    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und solange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007 - L 9 SO 8/06; OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87 Rn. 23/24 m.w.N. sowie aus der einhelligen Kommentarliteratur z.B. Bieback a.a.O. Rn. 9/10, 15 m.w.N.; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 25 Rn. 5; Piepenstock in jurisPK-SGB XII, § 25 Rn. 15; Dauber in Mergler/Zink, SGB XII, § 25 Rn. 10 und Decker in Oestreicher, SGB II / SGB XII, § 25 SGB XII Rn. 12/13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 662/98

    Anspruch auf Übernahme der Pflegekosten für eine stationäre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Ergänzend zu seinem bisherigen Vorbringen hat es zur Begründung vorgetragen, das BVerwG habe in dem (bereits zitierten) Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 20/00 die Rechtsauffassung der Vorinstanz (OVG NRW, Urteil vom 16.05.2000 - 22 A 662/98), dass eine sofortiges Handeln erfordernde plötzliche Notlage kein sozialhilferechtlicher Eilfall sei, wenn aus der Sicht des Nothelfers keine Unsicherheit darüber bestehe, dass die Kosten der erforderlichen Hilfeleistung getragen würden, ohne auf Sozialhilfemittel angewiesen zu sein, als unzutreffend bewertet.

    Die allein auf der Heranziehung einer Entscheidung des OVG NRW vom 16.05.2000 - 22 A 662/98 zu § 119 BSHG beruhende (verbreitete) Argumentation, eine Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Lage des Patienten schließe das Vorliegen eines Eilfalles per se aus, sei in dieser Form nicht haltbar und finde in der gesetzlichen Grundlage keinen Anhalt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und solange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007 - L 9 SO 8/06; OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87 Rn. 23/24 m.w.N. sowie aus der einhelligen Kommentarliteratur z.B. Bieback a.a.O. Rn. 9/10, 15 m.w.N.; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 25 Rn. 5; Piepenstock in jurisPK-SGB XII, § 25 Rn. 15; Dauber in Mergler/Zink, SGB XII, § 25 Rn. 10 und Decker in Oestreicher, SGB II / SGB XII, § 25 SGB XII Rn. 12/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 78/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
    3) Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 193 Abs. 1 S. 1 SGG (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R, sowie Urteil des Senats vom 18.04.2011 - L 20 SO 78/10 Rn. 61 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2001 - 4 LB 2522/01

    Anrechnung; Bedarfsdeckung; Bedarfsmonat; Eilfall; Einkommen; Einkommensgrenze;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98

    Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Übernahme der Behandlungskosten eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

  • SG Düsseldorf, 15.12.2009 - S 42 (24) SO 27/06

    Kein sozialhilferechtlicher Notfall bei Verlegung eines Patienten

  • SG Marburg, 11.02.2010 - S 9 SO 23/08

    Asylbewerberleistungsrecht - Eilfall - Erstattung von Aufwendungen Anderer -

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AY 4/11

    Übernahme von Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Dieser Rechtsprechung haben sich nachfolgend zahlreiche Gerichte der verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 27.2.2012 - L 20 SO 48/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.12.2007 - L 3 SO 25/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.11.2009 - 8 SO 172/07; OVG Berlin, Urt. v. 25.11.2004 - 6 B 9.02; OVG Münster, Urt. v. 30.10.1997 - 8 A 5887/95, NVwZ-RR 1998, 756,757).
  • SG Duisburg, 03.02.2020 - S 3 SO 20/19
    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und nur so lange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Personen bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R sowie Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R; LSG NRW, Urteil vom 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 und Urteil vom 18.08.2016, L 9 SO 328/14).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12

    Sozialhilferecht: Pflicht zur Übernahme der Kosten einer stationären Aufnahme in

    Außerdem scheidet ein Anspruch nach § 25 SGB XII auch ab dem Zeitpunkt aus, ab dem es dem Nothelfer möglich und zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 -, juris; LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007 - L 9 SO 8/06; OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87 Rn. 23/24 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 07.01.2019 - S 3 SO 20/19
    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und nur so lange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Personen bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R sowie Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R; LSG NRW, Urteil vom 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 und Urteil vom 18.08.2016, L 9 SO 328/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 204/11
    Eine Änderung in der Systematik des Nothelferanspruches im Rahmen der Sozialhilfe war daher nicht vorgesehen (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 SO 48/11 - (juris)).
  • SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 30 SO 15/14

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eine Hilfebedürftigen mit

    Die Voraussetzungen für einen Eilfall sind deshalb nur dann und so lange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (LSG NRW, Urteil vom 27. Februar 2012, L 20 SO 48/11 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
    Bei stationärer Aufnahme liegt daher nur so lange ein Eilfall vor, wie es der hilfebedürftigen Person oder dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar und 17. April 2008, a.a.O., m.w.N.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 SO 48/11 - (juris) m.w.N.; a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - L 5 SO 50/10 - (juris)).
  • SG Düsseldorf, 17.04.2013 - S 17 SO 483/11

    Ausschluss der Gewährung von Sozialhilfe bei Vorhandensein von Vermögen im Wert

    Ein Eilfall i.S.d. § 25 SGB XII liegt nämlich nur dann und solange vor, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. z. B. LSG NW Urteil vom 27.02.2012, Az.: L 20 SO 48/11 R-Nr. 39 mw.N.).
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