Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 105/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Markenrechtliche Erschöpfung kann auch eintreten, wenn die Markenware nicht auf Lager ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung einer Marke für Dienstleistungen durch das Anbieten von Waren
- online-und-recht.de
Markenrechtliche Erschöpfung auch bei fehlendem Warenbestand
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2
Verletzung einer Marke für Dienstleistungen durch das Anbieten von Waren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Markenrechtliche Erschöpfung auch bei nicht vorrätiger Ware
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Dienstleistungsbezogene Verwendung einer Marke
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Dienstleistungsbezogene Verwendung einer Marke
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Markenrechtsverletzung, auch wenn das Produkt nicht vorrätig ist
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 207
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 30.11.2004 - C-16/03
Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 105/14
Dieser ist gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen und einheitlich auszulegen (vgl. EuGH GRUR 2005, 507 Rdnr. 32 - Peak Holding). - EuGH, 07.07.2005 - C-418/02
DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 105/14
Das folgt aus der von ihm selber zitierten Praktiker-Entscheidung des EuGH (GRUR 2005, 764). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00
"Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 105/14
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi) reicht es für die Wirkung der Erschöpfung des Rechts aus der Marke im Verhältnis zum Werbenden aus, wenn dieser über die Ware, auf die sich die Werbung bezieht, im vorgesehenen Zeitpunkt ihres Absatzes ohne Verletzung des Rechts des Markeninhabers verfügen kann.