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   OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - I-20 U 110/10   

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https://dejure.org/2011,944
OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - I-20 U 110/10 (https://dejure.org/2011,944)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2011 - I-20 U 110/10 (https://dejure.org/2011,944)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2011 - I-20 U 110/10 (https://dejure.org/2011,944)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Made in Germany - Bei Industrieprodukten geht der Verkehr davon aus, dass die Behauptung "Produziert in Deutschland" (bzw. "Made in Germany") voraussetzt, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3; 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 127 MarkenG
    Werbehinweis "Made in Germany” nur erlaubt, wenn alle wesentlichen Produktionsschritte in Deutschland ausgeführt werden

  • openjur.de

    §§ 128, 127 MarkenG; §§ 8 Abs. 3, 8 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 2 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Irreführende Benutzung der Bezeichnungen "Produziert in Deutschland" und "Made in Germany"

  • aufrecht.de

    Werbung mit "Hergestellt in Deutschland"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Made in Germany" nur bei einer Gesamtproduktion in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit "Herstellung in Deutschland" für ein mit einem chinesischen Messer ausgerüstetes Besteckset ist irreführend; Irreführung durch Benutzung der Bezeichnung "Hergestellt in Deutschland" in Verbindung mit der deutschen Nationalflagge

  • kanzlei.biz

    Werbehinweis "Made in Germany' erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland

  • info-it-recht.de

    "Made in Germany" zulässig nur dann, wenn alle wesentlichen Produktionsschritte in Deutschland stattfinden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Benutzung der Bezeichnung "Hergestellt in Deutschland" in Verbindung mit der deutschen Nationalflagge

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produziert in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: "Made in Germany” nur, wenn auch in Deutschland hergestellt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Made in Germany" oder "Produziert in Deutschland" nur zulässig, wenn die wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Bezeichnung "Produziert in Deutschland"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Made in Germany

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit 'Made in Germany' bei Besteck aus China

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Geographische Herkunftsangabe Made in Germany

  • heise.de (Pressemeldung, 14.06.2011)

    Werbung mit "Made in Germany" irreführend?

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 127 MarkenG
    Für Kennzeichnung "Made in Germany" müssen alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Bezeichnung "Produziert in Deutschland"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für in China hergestelltes Besteck darf nicht mit "Made in Germany" geworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "Made in Germany" bei Besteck aus China

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Deutsche Wertarbeit aus China

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage Made in Germany bei Herstellung in China?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung von "Made in Germany”

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Werbehinweis "Made in Germany” setzt wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland voraus

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Drohende Pflichtkennzeichnung Made in… sorgt für Kritik

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Made in Germany und Produziert in Deutschland bei Bestecksets

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Rechtsprechungsübersicht)

    Zertifizierungen "Made in Germany” könnten lange Gesichter produzieren

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Made in Germany": Auf den konkreten Anteil kommt es an

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Herkunftsangaben "Made in Germany", "Produziert in Deutschland" und "Germany"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bedeutung von "Made in Germany" bei Industrieprodukten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Made in Germany oder Produziert in Deutschland setzt die Durchführung aller wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland voraus

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Wo "Made in Germany" draufsteht, muss auch "Made in Germany" drin sein

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Herkunftsangaben Made in Germany, Produziert in Deutschland und Germany

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Angabe Made in Germany // Wesentliche Produktionsschritte in Deutschland erforderlich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Made in Germany bei Besteck aus China

Besprechungen u.ä. (4)

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werberecht: Werbung mit Made in Germany unzulässig?

  • ihk.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Herkunftsangaben, Kennzeichen und "Made in Germany"

  • uni-jena.de PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    "Made in Germany" (Ivo Levalter)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit des Hinweises "Produziert in Deutschland" bzw. "Made in Germany"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 051
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    Danach ist es für die Richtigkeit der Angabe "Made in Germany" notwendig, aber auch ausreichend, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1973 - I ZR 33/72, GRUR 1973, 594, 595 = WRP 1973, 407 - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 690 - Werbung mit West-Germany; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082 Rn. 15 - Schmiedekolben "Made in Germany").

    Die vorgenannten Beurteilungsgrundsätze werden auch im wettbewerbsrechtlichen Schrifttum als maßgeblich angesehen (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.84; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5 Abschn. C Rn. 213; Nordemann in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 1.65; GroßKomm.UWG/Lindacher aaO § 5 Rn. 548; Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO § 5 Rn. 381; MünchKomm.UWG/Busche, 2. Aufl., § 5 Rn. 683; Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 73 Rn. 35; Aßhoff, GRUR-Prax 2011, 280).

    Solchen Maßstäben kann jedoch keine entscheidende Bedeutung für den Irreführungscharakter der Angabe "Made in Germany" zukommen, weil dafür auf das Begriffsverständnis der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082 Rn. 16 - Schmiedekolben "Made in Germany"; Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 73 Rn. 35; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 127 MarkenG Rn. 10; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 127 Rn. 7).

    Sie entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, die in der Angabe "Made in Germany" einen Hinweis auf die mit der Warenfertigung zusammenhängenden Produktionsschritte sieht (vgl. OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082, 1084 - Schmiedekolben "Made in Germany").

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Für die Richtigkeit einer Angabe, die auf eine Herkunft der Ware aus Deutschland hinweist, ist es in jenem Segment notwendig, aber auch ausreichend, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - I ZR 16/14, WRP 2015, 452, bei juris Rz. 16 - KONDOME "Made in Germany", m.w.N.; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082, Rn. 15 - Schmiedekolben "Made in Germany").
  • OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit "Made in Germany"

    Nach der Rechtsprechung (BGH, MDR 1973, 650 f. - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Hamm, MPR 2013, 68 ff. [Kondome]; OLG Düsseldorf, GRUR-Prax 2011, 280 [Besteckset]; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53) ist es in Übereinstimmung mit der Literatur (Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 ff.; Mey/Eberli, "Made in Germany" im europäischen und internationalen Kontext, GRUR-int 2014, 321 ff.; Dück, Kriterien für eine geographisch korrekte Benutzung von "Made in Germany", GRUR 2013, 576 ff.; Klein/Sieger, "Made in EU", "Germany" oder die deutsche Flagge - Alternativen zu "Made in Germany"?, GRUR-Prax 2013, 57 ff.; Slopek, Schwarz, rot, bunt - wie "deutsch" muss ein Produkt "Made in Germany" sein?, GRUR-Prax 2011, 291 f.) für die Bezeichnung "Made in Germany" nicht erforderlich, dass die Ware zu 100 %, vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung, in Deutschland produziert wird.
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 U 121/13

    Unzulässige Werbung mit "deutsche Markenkondome"

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, dass wenn auch nicht ausnahmslos sämtliche, jedoch alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes in Deutschland erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhält, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild; Köhler/ Bornkamm , UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 mwN).
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung KONDOME - Made in Germany?

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Kondomen "Made in Germany"

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • LG Bielefeld, 23.04.2013 - 15 O 37/13

    Unterlassungsanspruch der irreführenden Werbung von Kondomen mit der Bezeichnung

    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden.Diese Verbrauchererwartung erweist sich als falsch.
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