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   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-20 U 143/04   

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OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-20 U 143/04 (https://dejure.org/2005,2057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-20 U 143/04 (https://dejure.org/2005,2057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-20 U 143/04 (https://dejure.org/2005,2057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Altersverifikationssystem

  • JurPC

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2 a.F., § 184 c n.F., JMStV § 4 Abs. 2 Nr. 2, UWG § 4 Nr. 11
    Altersverifikationssysteme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Angebot und Vertrieb des Altersverifikationssystems "ueber 18.de" für die Gewährung des Zugriffs auf Internetseiten mit pornografischen Darstellungen; Erfordernis des Überwindens einer "effektiven Barriere" zur "Sicherstellen" der Ausschließung ...

  • Judicialis

    StGB § 184; ; StGB § ... 184 Abs. 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; StGB § 184 c n.F.; ; StGB § 184 c Satz 1; ; JMStV § 1; ; JMStV § 4 Abs. 1 Nr. 9; ; JMStV § 4 Abs. 1 Nr. 10; ; JMStV § 4 Abs. 1 Nr. 11; ; JMStV § 4 Abs. 2; ; JMStV § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; JMStV § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; JMStV § 4 Abs. 2 Satz 2; ; UWG § 1; ; UWG § 2 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 3 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersverifikationssystem zur Zugriffskontrolle auf Internetseiten mit pornografischen Darstellungen: Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • technolex-anwaelte.de PDF (Entscheidungsanmerkung)
  • spielerecht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Handels mit USK-18-Spielen bei eBay

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 611
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 12 O 19/04

    Kein wettbewerbswidriges Handlen des Anbieters eines AVS ohne persönliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04
    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.7.2004 - 12 O 19/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im Geltungsbereich des deutschen Rechts ein Jugendschutzsystem für pornografische Internetinhalte im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV in Verkehr zu bringen, anzubieten, zugänglich zu machen, zu bewerben sowie insbesondere gegenüber denjenigen Kunden, die bisher Zugang zu pornografischen Inhalten über das Jugendschutzsystem der Beklagten (sogenannte Bestandskunden) erlangen, zu betreiben und/oder zu betreuen, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, ohne dass dabei eine persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei einer Registrierung erfolgt, hilfsweise 2. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.7.2004 - 12 O 19/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im Geltungsbereich des deutschen Rechts durch das Inverkehrbringen, Betreiben, Anbieten, Betreuen und Bewerben des Alterszugangskontrollsystems "ueber 18.de" oder eines anderen Systems, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, pornografische Angebote nach § 184 Abs. 1 StGB im Internet zugänglich zu machen, ohne dass bei der Zugangskontrolle eine persönliche Identifikation mit Volljährigkeitsüberprüfung des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung erfolgt.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal wird die in der jüngeren Rechtsprechung des BGH vorgenommene wettbewerbsbezogene Auslegung des Begriffs der Sittenwidrigkeit aufgegriffen, wonach ein Marktverhalten grundsätzlich nicht schon unlauter ist, wenn es Vorteile aus einem Verstoß gegen ein Gesetz ausnutzt, das - selbst wenn es wertbezogen ist - keinen auch nur sekundären Marktbezug aufweist (BGH GRUR 2000, 1076 - Abgasemissionen; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG; Rdnr. 11.5).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Düsseldorf CR 2005, 657 = MMR 2005, 611).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 11 U 7/21

    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Begriff

    Hält man andererseits - was in Judikatur und Schrifttum ebenfalls angenommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.01.2005 - 20 U 143/04, n.v., auszugsweise zitiert von den Beklagten [GA I 65 f.]; ebenso HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 172 Rdn. 39 m.w.N.) - den Versicherungsnehmer zugleich hinsichtlich der Dienstunfähigkeit vollumfänglich für darlegungs- und beweisbelastet, obwohl in § 2 Abs. 7 BUZ 96 von einem ärztlichen Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht gesprochen wird, so ließe sich eine Besserstellung der versicherten Personen, wie sie regelmäßig mit Berufsklauseln jeder Art bezweckt wird, kaum erreichen; in § 2 Abs. 7 UAbs. 2 BUZ 96 selbst ist in diesem Kontext sogar ausdrücklich von einem erweiterten Schutz für Beamte die Rede.
  • LG Hagen, 02.04.2008 - 8 O 372/07

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung;

    Dieser Rechtsstreit wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts I2 vom 17. November 2004 (Az. 20 U 108/04 und 20 U 143/04) entschieden.

    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 8 BB-BUZ 96 werden bei einer objektiv vorliegenden Verletzung nicht vermutet (vgl. OLG I2, Urteil vom 17. November 2004, Az. 20 U 108/04 und 20 U 143/04).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 24/05

    (Keine) Übereinstimmung des Altersverifikationssystem - über18.de - mit den

    Der Senat hat in einem gegen den Vertreiber des Altersverifikationssystems "ueber18.de" gerichteten Verfahren in seinem Urteil vom heutigen Tage (I-20 U 143/04) Folgendes ausgeführt:.
  • LG Leipzig, 04.08.2006 - 5 O 1058/06

    virtueller Videorekorder

    Die genannten Vorschriften des JMSTV fallen in den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 DWÖ, so dass ein Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG besteht (Urteile der Kammer vom 12.05.2006, s.o. vgl. ferner KG Beschluss vom 04.03.2005, 5 W 31/05 , Magazindienst (MD) 2005, 755; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005, I-20U 143/04 , MMR 2005, 611).
  • OLG Bamberg, 21.09.2011 - 3 U 129/11

    Irreführende Werbung: Preisangabe bei der Blickfangwerbung für ein abgebildetes

    Der Einwand, dass der Kläger seinerseits in gleicher oder gleichartiger Weise wettbewerbswidrig handle (" tu quoque" oder " unclean hands" ) ist jedenfalls dann unzulässig, wenn - wie hier - die gerügten Wettbewerbsverstöße zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit verletzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005 -20 U 143/04, veröffentlicht u.a. in MMR 2005, 611-614 m.w.Nachw.).
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